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    "Sammelklage" gegen P2P-Abmahnungen


Abmahnungen wegen Filesharing sind teuer, ein aktuelles Musikalbum "kostet" so schon einmal schnell 800 bis 1200 Euro.

Viel Geld, vor allem, wenn man sich nicht einmal sicher ist, ob die abmahnende Firma überhaupt die Rechte an dem Material hat oder die Strafe dem entstandenen Schaden angemessen ist. Bisher hatten Betroffene kaum eine Chance, sich gegen eine Abmahnung zu wehren. In der Vergangenheit fielen einige Anwaltskanzleien auf, die besonders gerne Abmahnungen verteilten, ein Beispiel ist "DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH". Viele Betroffene fühlten sich betrogen.
 


Eine bezahlbare Möglichkeit wäre, sich mit weiteren "Abmahn-Opfern" zusammen zu tun und eine Sammelklage gegen Abmahnanwälte einzureichen, jedoch sind Sammelklagen in Deutschland bei Zivilprozessen nicht zulässig. Als Einzelperson zu Klagen, ist angesichts der Geldmittel, die grossen Medienunternehmen zur Verfügung stehen, auch nicht besonders sinnvoll. Eine Lösung bietet die "metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH". Diese Gesellschaft sammelt die Forderungen der Abgemahnten und reicht dann Klage gegen die abmahnenden Unternehmen ein, dies geschieht dann als Einzelklage. Dafür sichert sich metaclaims die "hälftige Beteiligung am Gesamterfolg", sollte die Klage erfolgreich sein. So schön die Idee auch klingt, leider kann zur Zeit nur ein relativ kleiner Teil der Abgemahnten an der Initiative teilnehmen:
- Wenn von der Firma DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH abgemahnt wurde
- Wenn die Abmahngebühr bereits gezahlt wurde oder Anwaltskosten entstanden sind
- Wenn das abgemahnte Material pornographischen Inhalt enthält
- Wenn selbst noch keine Klage eingereicht wurde
- Wenn die Daten der Abmahnung noch vorliegen

Die Teilnahme an der Initiative ist kostenlos, im Falle einer Niederlage muss nichts nachbezahlt werden. Ein Vordruck einer Abtretungserklärung für eine Teilnahme findet sich hier.
 


Noch ist die Initiative nur auf diesen speziellen Fall zugeschnitten. Sollte es auch auf andere abmahnende Firmen ausgeweitet werden, lässt sich damit sicherlich ein deutliches Signal gegen Massenabmahnungen setzen. (28.08.10, leecher.to)


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