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"Sammelklage" gegen P2P-Abmahnungen
Abmahnungen wegen Filesharing sind teuer, ein aktuelles
Musikalbum "kostet" so schon einmal schnell 800 bis 1200
Euro.
Viel Geld, vor allem, wenn man sich nicht einmal sicher ist,
ob die abmahnende Firma überhaupt die Rechte an dem Material
hat oder die Strafe dem entstandenen Schaden angemessen ist.
Bisher hatten Betroffene kaum eine Chance, sich gegen eine
Abmahnung zu wehren. In der Vergangenheit fielen einige
Anwaltskanzleien auf, die besonders gerne Abmahnungen
verteilten, ein Beispiel ist "DigiProtect – Gesellschaft
zum Schutze digitaler Medien mbH". Viele Betroffene fühlten
sich betrogen.
Eine bezahlbare Möglichkeit wäre, sich mit weiteren
"Abmahn-Opfern" zusammen zu tun und eine Sammelklage gegen
Abmahnanwälte einzureichen, jedoch sind Sammelklagen in
Deutschland bei Zivilprozessen nicht zulässig. Als
Einzelperson zu Klagen, ist angesichts der Geldmittel, die
grossen Medienunternehmen zur Verfügung stehen, auch nicht
besonders sinnvoll. Eine Lösung bietet die "metaclaims
Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH". Diese
Gesellschaft sammelt die Forderungen der Abgemahnten und
reicht dann Klage gegen die abmahnenden Unternehmen ein,
dies geschieht dann
als Einzelklage. Dafür sichert sich metaclaims die "hälftige
Beteiligung am Gesamterfolg", sollte die Klage erfolgreich
sein. So schön die Idee auch klingt, leider kann zur Zeit
nur ein relativ kleiner Teil der Abgemahnten an der
Initiative
teilnehmen:
-
Wenn von der Firma DigiProtect – Gesellschaft zum Schutze
digitaler Medien mbH abgemahnt wurde
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Wenn die Abmahngebühr bereits gezahlt wurde oder
Anwaltskosten entstanden sind
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Wenn das abgemahnte Material pornographischen Inhalt enthält
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Wenn selbst noch keine Klage eingereicht wurde
-
Wenn die Daten der Abmahnung noch vorliegen
Die Teilnahme an der Initiative ist kostenlos, im Falle
einer Niederlage muss nichts nachbezahlt werden. Ein
Vordruck einer Abtretungserklärung für eine Teilnahme findet
sich
hier.
Noch ist die Initiative nur auf diesen speziellen Fall
zugeschnitten. Sollte es auch auf andere abmahnende Firmen
ausgeweitet werden, lässt sich damit sicherlich ein
deutliches Signal gegen Massenabmahnungen setzen. (28.08.10,
leecher.to)
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