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Verbraucherzentrale warnt vor Abo-Falle my-downloads.de
Die Firma Premium Content GmbH verschickt offenbar
Mahnbescheide in denen die Angeschriebenen massiv unter
Druck gesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin,
dass die Anbieter der Internetseite my-downloads.de derzeit
versucht Forderungen einzuziehen, die nicht berechtigt sind.
Mit einem vierseitigen Brief, der die Überschrift
"Gerichtliches Mahnverfahren" trägt, versuchen die Betreiber
einen Betrag in Höhe von 96 Euro einzufordern.
Laut den Verbraucherschützern enthalte das Schreiben
unberechtigte Drohungen und falsche Argumentationen, um den
Empfänger zu verunsichern und unter Druck zu setzen. Auch
wird in dem Brief behauptet, der Empfänger hätte auf ein
erstes und zweites Mahnschreiben nicht reagiert. Es wird mit
einer "Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher" und
unterschwellig mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht.
Ein Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs soll die
Argumentation stützen, dieses Urteil hat mit dem aktuellen
Sachverhalt jedoch nichts zu tun.
"Betroffene, die tatsächlich oder angeblich die
Internetseite www.my-downloads.de aufgesucht haben, sollen
damit eingeschüchtert und zur Zahlung bewegt werden",
erklärt Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation
und Medien bei der Verbraucherzentrale. Viele Internetnutzer
landen auf der Suche nach kostenloser Software über
Suchmaschinen oder Werbung auf Download-Portalen, die vor
dem Download einer Software eine Registrierung oder
Anmeldung verlangen. Die Preishinweise seinen dabei so klein
dargestellt, dass ihn die meisten Benutzer übersehen.
Dadurch bestehe nach Auffassung der Verbraucherzentralen
kein Zahlungsanspruch. Es werde bewusst versucht,
unbedarfte Internetnutzer in eine Abo-Falle zu locken und
hinterher mit unberechtigten Forderungen zu konfrontieren.
Betroffene sollen daher nicht zahlen und vor allem nicht auf
ein Ratenzahlungsangebot eingehen. Die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz bietet Betroffenen auf ihrer Internetseite
weitere Informationen und ein
Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen
zum Download an. (05.07.10)
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