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    Bisher keine Online-Durchsuchung vom BKA


Seit dem Inkrafttreten der Novelle des BKA-Gesetzes vom 1. Januar 2009 wurde vom Bundeskriminalamt keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt.

Das sagte jetzt erklärte das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Wörtlich heisst es in dem vom parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Ole Schröder verfassten Bericht: "Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Onlinedurchsuchung um eine 'ultima-ratio'-Maßnahme handelt, die unter engen Voraussetzungen nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn andere - weniger eingriffsintensive - Ermittlungsmaßnahmen keinen Erfolg versprechen... Deshalb hat das BKA vom 1. Januar 2009 bis heute keine Maßnahme der Online-Durchsuchung gemäß Paragraph 20k des BKA-Gesetzes durchgeführt."
 


Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei von Anfang Mai führte jetzt zu dieser Stellungnahme. Die Linkspartei steht dem Gesetz kritisch gegenüber. Linkspartei-Politiker Jan Korte bezeichnete die Onlinedurchsuchung gar als "völlig überflüssig". daher solle die Bundesregierung diese Massnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen.

Für die Möglichkeit der Online-Durchsuchung fielen bislang Kosten von mehr als 680.000 Euro an, alleine 581.000 Euro davon waren Personalkosten, darunter fallen auch die Entwicklerkosten für die Cracker-Software. Das derzeit gültige BKA-Gesetz gibt der Strafverfolgungsbehörde das Recht, heimlich Computer von Verdächtigen zu durchsuchen, wenn dadurch eine dringende Gefahr abgewehrt werden kann. Zuvor muss ein Richter die Online-Durchsuchung per Beschluss anordnen. Die Bundesregierung will hingegen an dem Gesetz unbedingt festhalten. "Die Tatsache, dass sich ein solcher Einsatzfall bislang nicht ergeben hat, ändert nichts daran, dass eine solche Maßnahme im Einzelfall im Rahmen der engen gesetzlichen Voraussetzungen gleichwohl erforderlich werden kann".

Zu den Aktivitäten der Länderpolizeien fallen die Angaben des Innenministerium jedoch recht vage aus. Dazu lägen der "Bundesregierung keine Informationen vor, dass in den Bundesländern bislang Massnahmen der Online-Durchsuchung durchgeführt worden sind".
 


Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" im März 2009 nutzt der Geheimdienst BND die Möglichkeit der Online-Durchsuchung hingegen offenbar intensiv zur Spionage. Demnach kamen die die Tools allein im Jahre 2008 in mindestens 2500 Fällen zum Einsatz. Laut dem Spiegel wurden dabei Festplatteninhalte kopiert und auch Keylogger zum Einsatz gebracht, um Passwörter auszuspionieren. Diese Aktivitäten seien aber "ihrem Wesen nach nicht veröffentlichungsfähig", war in der Antwort von Schröder zu lesen. (25.05.10, Golem)

 

Siehe auch:

BND spionierte tausende Computer aus

Heimliche Online-Durchsuchungen auch in Bayern

Online-Durchsuchungen verfassungswidrig

Erster Erfolg des "Bundestrojaners"

Bundestrojaner und Datenschutz

Heimliche PC-Durchsuchungen sind illegal

Kritik an Online-Durchsuchungen privater Computer


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