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Bisher keine Online-Durchsuchung vom BKA
Seit dem Inkrafttreten der Novelle des BKA-Gesetzes vom 1.
Januar 2009 wurde vom Bundeskriminalamt keine einzige
Online-Durchsuchung durchgeführt.
Das sagte jetzt erklärte das Bundesinnenministerium in
seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der
Bundestagsfraktion der Linken. Wörtlich heisst es in dem vom
parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des
Innern, Ole Schröder verfassten Bericht: "Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei der Onlinedurchsuchung um eine
'ultima-ratio'-Maßnahme handelt, die unter engen
Voraussetzungen nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn
andere - weniger eingriffsintensive - Ermittlungsmaßnahmen
keinen Erfolg versprechen... Deshalb hat das BKA vom 1.
Januar 2009 bis heute keine Maßnahme der Online-Durchsuchung
gemäß Paragraph 20k des BKA-Gesetzes durchgeführt."
Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei von
Anfang Mai führte jetzt zu dieser Stellungnahme. Die
Linkspartei steht dem Gesetz kritisch gegenüber.
Linkspartei-Politiker Jan Korte bezeichnete die
Onlinedurchsuchung gar als "völlig überflüssig". daher solle
die Bundesregierung diese Massnahme schnellstmöglich aus dem
BKA-Gesetz streichen.
Für die Möglichkeit der Online-Durchsuchung fielen bislang
Kosten von mehr als 680.000 Euro an, alleine 581.000 Euro
davon waren Personalkosten, darunter fallen auch die
Entwicklerkosten für die Cracker-Software. Das derzeit
gültige BKA-Gesetz gibt der Strafverfolgungsbehörde das
Recht, heimlich Computer von Verdächtigen zu durchsuchen,
wenn dadurch eine dringende Gefahr abgewehrt werden kann.
Zuvor muss ein Richter die Online-Durchsuchung per Beschluss
anordnen. Die Bundesregierung will hingegen an dem Gesetz
unbedingt festhalten. "Die Tatsache, dass sich ein solcher
Einsatzfall bislang nicht ergeben hat, ändert nichts daran,
dass eine solche Maßnahme im Einzelfall im Rahmen der engen
gesetzlichen Voraussetzungen gleichwohl erforderlich werden
kann".
Zu den Aktivitäten der Länderpolizeien fallen die Angaben
des Innenministerium jedoch recht vage aus. Dazu lägen der
"Bundesregierung keine Informationen vor, dass in den
Bundesländern bislang Massnahmen der Online-Durchsuchung
durchgeführt worden sind".
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" im
März 2009 nutzt der Geheimdienst BND die Möglichkeit der
Online-Durchsuchung hingegen offenbar intensiv zur Spionage.
Demnach kamen die die Tools allein im Jahre 2008 in
mindestens 2500 Fällen zum Einsatz. Laut dem Spiegel wurden
dabei Festplatteninhalte kopiert und auch Keylogger zum
Einsatz gebracht, um Passwörter auszuspionieren. Diese
Aktivitäten seien aber "ihrem Wesen nach nicht
veröffentlichungsfähig", war in der Antwort von Schröder zu
lesen. (25.05.10, Golem)
Siehe auch:
BND spionierte tausende Computer aus
Heimliche Online-Durchsuchungen auch in Bayern
Online-Durchsuchungen verfassungswidrig
Erster Erfolg des "Bundestrojaners"
Bundestrojaner und Datenschutz
Heimliche
PC-Durchsuchungen sind illegal
Kritik an
Online-Durchsuchungen privater Computer
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