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Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks
Der Bitkom hat sich mit der Zentralstelle für private
Überspielungsrechte (ZPÜ) und den Verwertungsgesellschaften
auf eine Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks geeinigt.
Der neue Vertrag sieht für 2010 und 2011 eine
Urheberrechtsabgabe von 10 Cent pro USB-Stick oder
Speicherkarte vor, Bitkom Mitgliedsfirmen zahlen nur 8 Cent.
Diese müssen von den Anbietern kalkuliert und sollen in den
Verkaufspreis mit einfliessen.
Durch die Abgabe soll die legale Privatkopie von
urheberrechtlich geschützten Inhalten, auf die jeder
Besitzer eines Datenträgers einen Anspruch hat, abgegolten
werden.
Vergleichbare Abgaben werden seit längerer Zeit unter
anderem auch schon auf PCs, Druckern oder Kopierern erhoben.
Prinzipiell erhöht sich durch die Abgabe der Verkaufspreis,
da der Hersteller die Kosten an den Verbraucher weitergeben
müssen. (16.04.10)
Siehe auch:
Pauschale Urheberrechtsabgaben für PCs festgelegt
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