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    Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung


Das Bundesverfassungsgericht hat das Speichern der Telefon- und Internetverbindungsdaten für eine eventuelle Strafverfolgung als unzulässig erklärt.

Die Richter in Karlsruhe stuften das Speichern aller Verbindungsdaten für sechs Monate als verfassungswidrig ein, die bisher gespeicherten Daten müssen daher zunächst erszt einmal wieder gelöscht werden. Dem Urteil zufolge ist die Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
 


Aus der Sicht der Verfassungsrichter wird der Grundsatz zur Verhältnismässigkeit nicht gewahrt. Ausserdem habe es der Staat versäumt, für eine ausreichende Sicherheit der Daten zu sorgen und habe keine konkreten Angaben darüber gemacht, wozu diese verwendet werden dürfen. Darüber hinaus bemängelten die Richter die mangelhafte Transparenz des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Richter schliessen stellten in ihrem Urteil jedoch nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Eine Speicherung ist durch das Urteil nicht generell ausgeschlossen. Bei der Speicherung der Daten handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Ein solcher Eingriff müsse an besonders strenge Bedingungen geknüpft sein, was Nutzung und Sicherheit betrifft. Laut dem Urteil erfüllt das deutsche Gesetz gerade diese Vorrausetzung jedoch nicht.
 


Weiter hat das Verfassungsgericht die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Daher können die Vorschriften auch nicht in einem eingeschränktem Umfang weiter angewendet werden. Damit ist der Vorratsdatenspeicherung die gesetzliche Grundlage entzogen worden, das Speichern der Verbindungsdaten muss daher eingestellt und bislang gespeicherte Daten gelöscht werden. (02.03.10, Heise)

 

Siehe auch:

Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten

Leichterer Zugang auf Internet-Daten und Computer

Heimliche Online-Durchsuchungen in Bayern

Online Durchsuchungen verfassungswidrig

Erster Erfolg des "Bundestrojaners"

Bundestrojaner und Datenschutz

Heimliche PC-Durchsuchungen sind illegal

Kritik an Online-Durchsuchungen privater Computer

 

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