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Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat das Speichern der Telefon-
und Internetverbindungsdaten für eine eventuelle
Strafverfolgung als unzulässig erklärt.
Die Richter in Karlsruhe stuften das Speichern aller
Verbindungsdaten für sechs Monate als verfassungswidrig ein,
die bisher gespeicherten Daten müssen daher zunächst erszt
einmal wieder gelöscht werden. Dem Urteil zufolge ist die
Vorratsdatenspeicherung in der derzeitigen Form mit dem
Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Aus der Sicht der Verfassungsrichter wird der Grundsatz zur
Verhältnismässigkeit nicht gewahrt. Ausserdem habe es der
Staat versäumt, für eine ausreichende Sicherheit der Daten
zu sorgen und habe keine konkreten Angaben darüber gemacht,
wozu diese verwendet werden dürfen. Darüber hinaus
bemängelten die Richter die mangelhafte Transparenz des
Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Richter schliessen stellten in ihrem Urteil jedoch nicht
die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die die
Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Eine
Speicherung ist durch das Urteil nicht generell
ausgeschlossen. Bei der Speicherung der Daten handele es
sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer
Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt".
Ein solcher Eingriff müsse an besonders strenge Bedingungen
geknüpft sein, was Nutzung und Sicherheit betrifft. Laut dem
Urteil erfüllt das deutsche Gesetz gerade diese
Vorrausetzung jedoch nicht.
Weiter hat das Verfassungsgericht die Vorschriften der
Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO
im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt
für nichtig erklärt. Daher können die Vorschriften auch
nicht in einem eingeschränktem Umfang weiter angewendet
werden. Damit ist der Vorratsdatenspeicherung die
gesetzliche Grundlage entzogen worden, das Speichern der
Verbindungsdaten muss daher eingestellt und bislang
gespeicherte Daten gelöscht werden. (02.03.10, Heise)
Siehe auch:
Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten
Leichterer Zugang auf Internet-Daten und Computer
Heimliche Online-Durchsuchungen in Bayern
Online Durchsuchungen verfassungswidrig
Erster Erfolg des "Bundestrojaners"
Bundestrojaner und Datenschutz
Heimliche
PC-Durchsuchungen sind illegal
Kritik an
Online-Durchsuchungen privater Computer
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