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Filesharing: Eltern haften für ihre volljährigen
Kinder
Das Landgericht Düsseldorf den Vater einer volljährigen
Tochter für eine begangene Urheberrechtsverletzung als
Mitstörer in Haftung genommen.
Im vorliegenden Fall ging es um Urheberrechtsverletzungen
durch Filesharing. Als Inhaber des Internetzugangs wurde dem
Vater von einem namentlich nicht genannten Rapper eine
Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung in der Tauschbörse
eDonkey vorgeworfen und eine Unterlassungserklärung
gefordert.
Da seine volljährige Tochter die Verletzungshandlung
begangen hatte, sah sich der Vater nicht verantwortlich und
weigerte sich mit der Begründung, es könne nicht von ihm
erwartet werden, seinen rechtlich mündigen Nachwuchs
permanent zu überwachen. Daraufhin erwirkte der Rapper eine
einstweilige Verfügung gegen den Vater, wogegen dieser
erneut Einspruch einlegte und die Aufhebung der
einstweiligen Anordnung forderte.
Im daraufhin folgenden Verfahren gab das Landgericht
Düsseldorf jedoch dem Rapper Recht. Das Gericht nahm unter
Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf den
Vater als Störer in Haftung, weil er die "neue
Gefahrenquelle", das heisst "den objektiv für Dritte
nutzbaren Internetzugang vorgehalten und dem Verletzer zur
Verfügung gestellt hat".
Zudem sah das Gericht für den Vater eine "Pflicht
dahingehend..., dass er vor der mit seinem Willen
erfolgenden Nutzung seines Internetzuganges die betroffenen
Familienmitglieder zumindest auffordert,
Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und
Internetzuganges zu unterlassen."
Weil der Vater dieser Pflicht nicht nachgekommen sei, sah
das Gericht die Mitschuld des Familienvaters als gegeben an.
Darüber hinaus sah das Gericht eine Wiederholungsgefahr, da
der Vater bis zum heutigen Tage nichts unternommen hätte,
die Tochter von weiteren Urheberrechtsverletzungen
abzuhalten. Angemessene Massnahmen wären nach Ansicht des
Gerichts beispielsweise "Sicherungs- und/oder
Erziehungsmaßnahmen" gewesen. (19.12.09, Golem)
Siehe auch:
Filehoster Rapidshare verspricht Nutzern Sicherheit
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