Die von Bundestag und Bundesrat gerade beschlossene
Internetsperre zur Eindämmung von Kinderpornografie wurde
auf Eis gelegt.
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat die beschlossene
Internetsperre gestoppt, weil die gesetzliche Grundlage
fehlt. Damit kann die geplante Internetsperre zunächst nicht
mehr in Kraft treten.
Die Internet-Sperrverträge, die zwischen dem
Bundeskriminalamt und den Internetprovidern getätigt wurden,
haben nach Ansicht des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes
keine gesetzliche Grundlage und sind somit gesetzeswidrig.
Das BKA darf nun keine Sperrlisten mehr an die Provider
ausliefern. Der BKA-Präsident und der zuständige
Referatsleiter wurden zudem von dem Gericht dazu aufgerufen,
eidesstattliche Versicherungen abzugeben, dass keine
Sperrlisten an die Provider ausgeliefert werden.
Das Gericht begründet den
Entscheid damit, dass das Gesetz zwar von Bundestag und
Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht
veröffentlicht wurde. Damit fehlt die rechtliche Grundlage
für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten.
Die viel kritisierte Internetsperre soll die
Kinderpornografie im Internet eindämmen. Ruft ein
Internetnutzer eine vom BKA indizierte Webseite auf, so
sollte der Seite ein Stoppschild eingeblendet werden.
Kritiker bemängeln, dass diese Art der Sperrung jedoch
leicht umgangen werden kann, man solle viel mehr diese
Seiten sofort vom Netz nehmen, statt sie zu verstecken.
Andere sehen in den Sperren einen ersten Schritt zur Zensur,
was nicht unbegründet zu sein scheint, da erste Forderungen
bereits laut geworden sind sind, diese Art Sperre auch auf
andere Bereiche im Internet auszudehnen. (09.10.09)