|
Soziale Netzwerke im Visier der Verbraucherschützer
Gegen MySpace, Facebook, Lokalisten.de, Wer-kennt-wen.de und
Xing hat der Bundesverband VZBZ ein Unterlassungsverfahren
eingeleitet.
Datenschutzbestimmungen und Vertragsbedingungen dieser
sozialen Netzwerke sind der Verbraucherzentrale
Bundesverband (VZBZ) ein Dorn im Auge. Sie benachteiligen
den Nutzer und räumen dagegen dem Betreiber nahezu alle
Rechte ein. Dabei geht es insbesondere um Regelungen zur
umfassenden Datennutzung und -verarbeitung, die ohne
Einwilligung des Nutzers weit über den eigentlichen Zweck
hinaus erfolgen darf.
"Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher bleibt das
Schlechte: nach diesem Motto scheinen die sozialen Netzwerke
viel zu häufig zu verfahren", erklärt VZBZ-Vorstand Gerd
Billen. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von
Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber
nicht mit solch schlechten Standards gerechnet."
Da die Bedeutung der sozialen Netzwerke stetig zunimmt, wird
es höchste Zeit, dass die Betreiber ihre Hausaufgaben in
Sachen Datenschutz machen.
Koordiniert wird die Aktion von dem im Mai gegründeten
VZBZ-Projekt "Verbraucherrechte
in der Digitalen Welt". Dem Nutzer ist oft nicht
bewusst, worauf er sich mit der Zustimmung zu den
Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen der Netzwerke
überhaupt einlässt, so die Projektleiterin Carola
Engelbrecht. Ohne das es einer weiteren Zustimmung bedarf,
können Betreiber intensiven Gebrauch der Daten machen, das
Verhalten der Nutzer auswerten oder Profildaten Dritten
zugänglich machen. Darüber muss der Nutzer nicht einmal
informiert werden.
Auch beim Urheberrecht sieht es nach Ansicht der
Verbraucherschützer nicht anders aus. Einige Anbieter lassen
sich laut AGB vom Nutzer von vorne hinein umfassende Rechte
an allen ihnen überstellten Inhalten übertragen. Damit kann
der Anbieter dann nach belieben verfahren. So ist es
möglich, dass private Fotos ungefragt in den Medien landen
können.
Auch behalten sich die Anbieter vor, Inhalte "aus beliebigen
Gründen" zu löschen oder "ohne vorherige Mitteilung" und
"ohne Angabe von Gründen" sogar den Zugang für Mitglieder zu
sperren.
Bereits im Februar 2008 hatte der VZBZ das Studentenwerk
StudiVZ aufgrund seiner angeblich rechtswidrigen
Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Damals kritisierten die
Verbraucherschützer, dass sich das Portal seine recht
umfangreichen Datenschutzbestimmungen zur Verwendung der
persönlichen Daten nur mit einem Klick bestätigen lassen.
Zudem sei nicht ausreichend ersichtlich gewesen, welche
Informationen erhoben und weiterverwendet würden. (15.07.09,
ZDNet)
Siehe auch:
Facebook-Trojaner sendet E-Mails
Würmer verbreiten sich auf MySpace und Facebook
Diese Meldung einem Freund senden
|