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    Soziale Netzwerke im Visier der Verbraucherschützer


Gegen MySpace, Facebook, Lokalisten.de, Wer-kennt-wen.de und Xing hat der Bundesverband VZBZ ein Unterlassungsverfahren eingeleitet.

Datenschutzbestimmungen und Vertragsbedingungen dieser sozialen Netzwerke sind der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) ein Dorn im Auge. Sie benachteiligen den Nutzer und räumen dagegen dem Betreiber nahezu alle Rechte ein. Dabei geht es insbesondere um Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung, die ohne Einwilligung des Nutzers weit über den eigentlichen Zweck hinaus erfolgen darf.

"Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", erklärt VZBZ-Vorstand Gerd Billen. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet."
Da die Bedeutung der sozialen Netzwerke stetig zunimmt, wird es höchste Zeit, dass die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Datenschutz machen.
 


Koordiniert wird die Aktion von dem im Mai gegründeten VZBZ-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Dem Nutzer ist oft nicht bewusst, worauf er sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen der Netzwerke überhaupt einlässt, so die Projektleiterin Carola Engelbrecht. Ohne das es einer weiteren Zustimmung bedarf, können Betreiber intensiven Gebrauch der Daten machen, das Verhalten der Nutzer auswerten oder Profildaten Dritten zugänglich machen. Darüber muss der Nutzer nicht einmal informiert werden.

Auch beim Urheberrecht sieht es nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht anders aus. Einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer von vorne hinein umfassende Rechte an allen ihnen überstellten Inhalten übertragen. Damit kann der Anbieter dann nach belieben verfahren. So ist es möglich, dass private Fotos ungefragt in den Medien landen können.
Auch behalten sich die Anbieter vor, Inhalte "aus beliebigen Gründen" zu löschen oder "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" sogar den Zugang für Mitglieder zu sperren.
 


Bereits im Februar 2008 hatte der VZBZ das Studentenwerk StudiVZ aufgrund seiner angeblich rechtswidrigen Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Damals kritisierten die Verbraucherschützer, dass sich das Portal seine recht umfangreichen Datenschutzbestimmungen zur Verwendung der persönlichen Daten nur mit einem Klick bestätigen lassen.
Zudem sei nicht ausreichend ersichtlich gewesen, welche Informationen erhoben und weiterverwendet würden. (15.07.09, ZDNet)

 

Siehe auch:

Facebook-Trojaner sendet E-Mails

Würmer verbreiten sich auf MySpace und Facebook

 

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