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GEMA meldet Erfolg im Kampf gegen Sharehoster
Als einen "Durchbruch im Kampf gegen Online-Piraterie"
bezeichnete die GEMA das Urteil des Landgericht Hamburg
gegen dem Schweizer Sharehoster Rapidshare.
Dem Sharehoster RapidShare untersagte das Landgericht per
Urteil vom 12. Juni etwa 5000 gespeicherte Musiktitel
weiterhin öffentlich zugänglich zu machen. Sharehoster oder
Filehoster wie RapidShare bieten für jedermann anonymen
Speicherplatz online für beliebige Daten an. Diese kann man
per Bekanntgabe der zugehörigen URL an andere Nutzer
weitergeben oder auch der Allgemeinheit zur Verfügung
stellen.
Mit dem Urteil wird RapidShare erstmals selbst mit in die
Verantwortung genommen, künftige Veröffentlichungen besagter
Musikstücke über seine Webseite zu unterbinden. ist in einer
Mitteilung der Verwertungsgesellschaft GEMA zu lesen. Die
GEMA bezeichnet dies als "Erfolg in einer ganz neuen
Dimension", wogegen Filehoster RapidShare das Urteil etwas
gelassener sieht.
Von einem "Durchbruch", wie die GEMA das Urteil sehe, will
RapidShare-COO Bobby Chang nicht sprechen. "Unserer
Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die
Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein", so
Chang und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts
Köln, das 2007 entschieden habe, "dass wir zusätzlich zu den
bereits implementierten Maßnahmen mit der Kontrolle einer
einzigen Warez-Seite unseren Pflichten hinreichend
nachkommen." Auch dieses Urteil bezeichnete die GEMA damals
als "bahnbrechenden Erfolg. Allerdings wolle man bei
RapidShare das Urteil offiziell noch nicht kommentieren, da
bislang noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
(23.06.09, Heise)
Siehe auch:
File-Hoster RapidShare verspricht Nutzern Sicherheit
Weitere Internetsperren gefordert
GEMA siegt gegen RapidShare
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