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    GEMA meldet Erfolg im Kampf gegen Sharehoster


Als einen "Durchbruch im Kampf gegen Online-Piraterie" bezeichnete die GEMA das Urteil des Landgericht Hamburg gegen dem Schweizer Sharehoster Rapidshare.

Dem Sharehoster RapidShare untersagte das Landgericht per Urteil vom 12. Juni etwa 5000 gespeicherte Musiktitel weiterhin öffentlich zugänglich zu machen. Sharehoster oder Filehoster wie RapidShare bieten für jedermann anonymen Speicherplatz online für beliebige Daten an. Diese kann man per Bekanntgabe der zugehörigen URL an andere Nutzer weitergeben oder auch der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
 


Mit dem Urteil wird RapidShare erstmals selbst mit in die Verantwortung genommen, künftige Veröffentlichungen besagter Musikstücke über seine Webseite zu unterbinden. ist in einer Mitteilung der Verwertungsgesellschaft GEMA zu lesen. Die GEMA bezeichnet dies als "Erfolg in einer ganz neuen Dimension", wogegen Filehoster RapidShare das Urteil etwas gelassener sieht.

Von einem "Durchbruch", wie die GEMA das Urteil sehe, will RapidShare-COO Bobby Chang nicht sprechen. "Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein", so Chang und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das 2007 entschieden habe, "dass wir zusätzlich zu den bereits implementierten Maßnahmen mit der Kontrolle einer einzigen Warez-Seite unseren Pflichten hinreichend nachkommen." Auch dieses Urteil bezeichnete die GEMA damals als "bahnbrechenden Erfolg. Allerdings wolle man bei RapidShare das Urteil offiziell noch nicht kommentieren, da bislang noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege. (23.06.09, Heise)
 

Siehe auch:

File-Hoster RapidShare verspricht Nutzern Sicherheit

Weitere Internetsperren gefordert

GEMA siegt gegen RapidShare

 

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