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    File-Hoster RapidShare verspricht Nutzern Sicherheit


In einer Pressemitteilung verspricht der 1-Click-Hoster RapidShare seinen Nutzern in Deutschland, sie können sich sicher fühlen.

Nach Aussage von Rapidshare stelle der seit der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland bestehende Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen für seine Nutzer keine Gefahr dar, die durch die neue Regelung verbundene Verunsicherung der Nutzer wäre unnötig. Der Grund dafür wäre, dass die gesetzlichen Veränderungen nur Dienste betreffen, die auch in Deutschland genutzt werden.


Das deutsche Gesetz sehe den Auskunftsanspruch zudem nur bei besonders schweren und einer hohen Zahl von Fällen vor, also bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes". Die Nutzer wären davon sowieso nicht betroffen, sodass für sie keine Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen solle.
"Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erklärte Bobby Chang, COO von RapidShare.

 


Letztlich ist die Nutzung von RapidShare auch in Deutschland ebenso legal wie der Gebrauch eines jeden anderen Webhosters. "Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben," lautet es weiter.
Chang machte deutlich, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials dennoch verboten sei. Dennoch beabsichtig RapidShare seinen Nutzern offenbar eine gewisse Sicherheit zu vermitteln. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellte Chang klar. (03.05.09, Winfuture)


Siehe auch:

Weitere Internetsperren gefordert

Gema siegt gegen RapidShare

 

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