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File-Hoster RapidShare verspricht Nutzern Sicherheit
In einer Pressemitteilung verspricht der 1-Click-Hoster
RapidShare seinen Nutzern in Deutschland, sie können sich
sicher fühlen.
Nach Aussage von Rapidshare stelle der seit der Novellierung
des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland bestehende
Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen für seine
Nutzer keine Gefahr dar, die durch die neue Regelung
verbundene Verunsicherung der Nutzer wäre unnötig. Der Grund
dafür wäre, dass die gesetzlichen Veränderungen nur Dienste
betreffen, die auch in Deutschland genutzt werden.
Das deutsche Gesetz sehe den Auskunftsanspruch zudem nur bei
besonders schweren und einer hohen Zahl von Fällen vor, also
bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes". Die Nutzer
wären davon sowieso nicht betroffen, sodass für sie keine
Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen solle.
"Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt.
Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der
Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an
die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert
wird, ist überraschend", erklärte Bobby Chang, COO von
RapidShare.
Letztlich ist die Nutzung von RapidShare auch in Deutschland
ebenso legal wie der Gebrauch eines jeden anderen
Webhosters. "Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von
seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein
privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei
RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare
eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte
weiterzugeben," lautet es weiter.
Chang machte deutlich, dass die Verbreitung urheberrechtlich
geschützten Materials dennoch verboten sei. Dennoch
beabsichtig RapidShare seinen Nutzern offenbar eine gewisse
Sicherheit zu vermitteln. "Wer glaubt, wir würden einfach so
IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellte Chang klar.
(03.05.09, Winfuture)
Siehe auch:
Weitere Internetsperren gefordert
Gema siegt gegen RapidShare
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