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    Gericht hebt Urteil zur Forenhaftung auf


Forenbetreiber sind nun doch nicht verpflichtet, veröffentlichte Beiträge auf Diskussionsplattformen im Vorfeld zu überprüfen.

Betreiber haften nun auch nicht mehr automatisch für jeden veröffentlichten Beitrag eines Dritten. Allerdings müssen sie bei einem gemeldeten Rechtsverstoss umgehend reagieren, einen beanstandeten Beiträge kontrollieren und ggf. unverzüglich entfernen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hob mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 4. Februar 2009 (Az. 5 U 180/08) eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg auf, nach der Anbieter für jeden auf ihrer Plattform veröffentlichten Beitrag haften müssen.

 

"Der Beklagte haftet weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer auf Unterlassung", so die Urteilsbegründung. Im Klartext: Die Störerhaftung bei Foren ist nun nicht mehr zwangsläufig auf nutzergenerierte Inhalte anwendbar, weil diese laut Paragraf 10 des Telemediengesetzes als fremde Informationen zu werten sind. Gleiches gelte auch für kommerzielle Forenangebote.

 


Im aktuellen Fall hatte der Betreiber der Webseite marions-kochbuch.de unter anderem den Betreiber des Boards bundesligaforen.de und foros.de auf Unterlassung Schadenersatz und Erstattung der aussergerichtlichen Abmahnkosten verklagt, weil von ihm angefertigte Fotos von unbekannten Nutzern in die Foren eingestellt wurden. Das LG Hamburg gab seinerzeit dem Kläger bis auf die Schadenersatzforderungen Recht. Dieses Urteil hat das OLG Hamburg nun aufgehoben. (23.03.09, ZDNet)

 

Siehe auch:

Forenbetreiber sind verantwortlich

 

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