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Gericht hebt Urteil zur Forenhaftung auf
Forenbetreiber sind nun doch nicht verpflichtet,
veröffentlichte Beiträge auf Diskussionsplattformen im
Vorfeld zu überprüfen.
Betreiber haften nun auch nicht mehr automatisch für jeden
veröffentlichten Beitrag eines Dritten. Allerdings müssen
sie bei einem gemeldeten Rechtsverstoss umgehend reagieren,
einen beanstandeten Beiträge kontrollieren und ggf.
unverzüglich entfernen. Das Hanseatische Oberlandesgericht
hob mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 4.
Februar 2009 (Az. 5 U 180/08) eine Entscheidung des
Landgerichts Hamburg auf, nach der Anbieter für jeden auf
ihrer Plattform veröffentlichten Beitrag haften müssen.
"Der Beklagte haftet weder als Täter oder Teilnehmer noch
als Störer auf Unterlassung", so die Urteilsbegründung. Im
Klartext: Die Störerhaftung bei Foren ist nun nicht mehr
zwangsläufig auf nutzergenerierte Inhalte anwendbar, weil
diese laut Paragraf 10 des Telemediengesetzes als fremde
Informationen zu werten sind. Gleiches gelte auch für
kommerzielle Forenangebote.
Im aktuellen Fall hatte der Betreiber der Webseite
marions-kochbuch.de unter anderem den Betreiber des Boards
bundesligaforen.de und foros.de auf Unterlassung
Schadenersatz und Erstattung der aussergerichtlichen
Abmahnkosten verklagt, weil von ihm angefertigte Fotos von
unbekannten Nutzern in die Foren eingestellt wurden. Das LG
Hamburg gab seinerzeit dem Kläger bis auf die
Schadenersatzforderungen Recht. Dieses Urteil hat das OLG
Hamburg nun aufgehoben. (23.03.09, ZDNet)
Siehe auch:
Forenbetreiber sind verantwortlich
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