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Hausdurchsuchung wegen einer Datei
Mancherorts reicht offenbar schon eine einzige, via Tauschbörse
angebotene Datei, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen.
Eine Hausdurchsuchung stellt grundsätzlich ein massiver Eingriff
in die Grundrechte eines Bürgers dar. Daher ist es in einem
solchem Falle die grundsätzlich Pflicht eines Richters, für
einen solchen Beschluss auch die Verhältnismässigkeit zu prüfen.
So berichtet ein abgemahnter Tauschbörsen-Nutzer von einer Hausdurchsuchung,
die bei ihm durchgeführt wurde.
Etwa Mitte Februar erschienen Beamte der Kriminalpolizei mit
einem Hausdurchsuchungsbefehl am Wohnsitz des Tauschbörsen-Nutzers.
Die anwesenden Eltern des Verdächtigen gaben den Beamten Zutritt
zur Wohnung. Die Hausdurchsuchung verlief jedoch ergebnislos,
da weder der Verdächtige, noch sein Laptop auffindbar waren.
Der zurückgelassene Hausdurchsuchungsbefehl gab den Eltern Aufschluss
über den Verstoss, für den man in diesem Falle die Unverletzlichkeit
der Wohnung zu Boden warf.
So wurde dem Verdächtigen vorgeworfen, eine Datenbank-Software
der Firma Tele Atlas Deutschland GmbH via der Tauschbörse eMule
verbreitet zu haben, eine Navigations-Software. Um welche Software
es sich genau handelte, war nicht aufgeführt, die Preisspanne
für verschiedene Navigations-Software aus dem Hause Tele Atlas
beläuft sich bei Amazon zwischen 99 und 175 Euro. (02.03.09,
Gulli)
Siehe auch:
Hustler im Kampf gegen Tauschbörse-Nutzer
Musikindustrie stellt Massenklagen ein
Staatsanwälte gegen Filesharer machtlos
Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer
Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie
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