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    Hausdurchsuchung wegen einer Datei


Mancherorts reicht offenbar schon eine einzige, via Tauschbörse angebotene Datei, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen.


Eine Hausdurchsuchung stellt grundsätzlich ein massiver Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers dar. Daher ist es in einem solchem Falle die grundsätzlich Pflicht eines Richters, für einen solchen Beschluss auch die Verhältnismässigkeit zu prüfen.
So berichtet ein abgemahnter Tauschbörsen-Nutzer von einer Hausdurchsuchung, die bei ihm durchgeführt wurde.
Etwa Mitte Februar erschienen Beamte der Kriminalpolizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl am Wohnsitz des Tauschbörsen-Nutzers. Die anwesenden Eltern des Verdächtigen gaben den Beamten Zutritt zur Wohnung. Die Hausdurchsuchung verlief jedoch ergebnislos, da weder der Verdächtige, noch sein Laptop auffindbar waren.

 


Der zurückgelassene Hausdurchsuchungsbefehl gab den Eltern Aufschluss über den Verstoss, für den man in diesem Falle die Unverletzlichkeit der Wohnung zu Boden warf.

So wurde dem Verdächtigen vorgeworfen, eine Datenbank-Software der Firma Tele Atlas Deutschland GmbH via der Tauschbörse eMule verbreitet zu haben, eine Navigations-Software. Um welche Software es sich genau handelte, war nicht aufgeführt, die Preisspanne für verschiedene Navigations-Software aus dem Hause Tele Atlas beläuft sich bei Amazon zwischen 99 und 175 Euro. (02.03.09, Gulli)

 

Siehe auch:

Hustler im Kampf gegen Tauschbörse-Nutzer

Musikindustrie stellt Massenklagen ein

Staatsanwälte gegen Filesharer machtlos

Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer

Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie

 

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