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    Überraschende Wende im Pirate-Bay-Prozess


Schon am zweiten Prozesstag hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zur Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zurücknehmen müssen.


Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Håkan Roswall, war mit den selbst vorgelegten Torrent-Dateien nicht in der Lage zu beweisen, dass diese über die Server von "The Pirate Bay" vermittelt wurden. Viele der als beweis erzeugten Screenshots hatten nicht einmal einen Bezug zu der Seite. Der Angeklagte Fredrik Neij warf der Staatsanwaltschaft daraufhin vor, die Funktionsweise der Torrent-Technologie gar nicht verstanden zu haben.
Staatsanwalt Roswell musste letztlich den Vorwurf der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zurücknehmen, womit der zweite Prozesstag schon recht früh, kurz nach der Mittagspause endete. Die Verteidigung bewertet den Rückzug der Staatsanwaltschaft als "Sensation".

 


Als zweiter Anklagepunkt bleibt nur mehr der Vorwurf zur Bereitstellung von Torrent-Dateien übrig. Bekannte Unternehmen aus der Film- und Musikbranche treten bei dem Prozess als Nebenkläger auf. Neben einer Gefängnisstrafe von maximal zwei Jahren fordern diese eine Entschädigung von umgerechnet elf Millionen Euro.
Ursprünglich war der Prozess auf 13 Tage angesetzt. Wie sich der Wegfall von 50 Prozent aller Anklagepunkte schon am zweiten Prozesstag auf die Verhandlungsdauer auswirken wird, ist bisher nicht absehbar. Die Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström und ihre Anwälte sind recht zuversichtlich, einen Freispruch erreichen zu können. (17.02.09)
 

Siehe auch:

Pirate-Bay Prozess live im Internet

Musikindustrie will FileSharing Steuer

Filesharing: Die meist abgemahnten P2P-Dateien

Stealth-Net: Anonymes Filesharing

 

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