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Überraschende Wende im Pirate-Bay-Prozess
Schon am zweiten Prozesstag hat die Staatsanwaltschaft
den Vorwurf zur Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung
zurücknehmen müssen.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt
Håkan Roswall, war mit den selbst vorgelegten
Torrent-Dateien nicht in der Lage zu beweisen, dass
diese über die Server von "The Pirate Bay" vermittelt
wurden. Viele der als beweis erzeugten Screenshots
hatten nicht einmal einen Bezug zu der Seite. Der
Angeklagte Fredrik Neij warf der Staatsanwaltschaft
daraufhin vor, die Funktionsweise der
Torrent-Technologie gar nicht verstanden zu haben.
Staatsanwalt Roswell musste letztlich den Vorwurf der
Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zurücknehmen, womit
der zweite Prozesstag schon recht früh, kurz nach der
Mittagspause endete. Die Verteidigung bewertet den
Rückzug der Staatsanwaltschaft als "Sensation".
Als zweiter Anklagepunkt bleibt nur mehr der Vorwurf zur
Bereitstellung von Torrent-Dateien übrig. Bekannte
Unternehmen aus der Film- und Musikbranche treten bei
dem Prozess als Nebenkläger auf. Neben einer
Gefängnisstrafe von maximal zwei Jahren fordern diese
eine Entschädigung von umgerechnet elf Millionen Euro.
Ursprünglich war der Prozess auf 13 Tage angesetzt. Wie
sich der Wegfall von 50 Prozent aller Anklagepunkte
schon am zweiten Prozesstag auf die Verhandlungsdauer
auswirken wird, ist bisher nicht absehbar. Die
Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter
Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström und ihre Anwälte
sind recht zuversichtlich, einen Freispruch erreichen zu
können. (17.02.09)
Siehe auch:
Pirate-Bay
Prozess live im Internet
Musikindustrie will FileSharing Steuer
Filesharing:
Die meist abgemahnten P2P-Dateien
Stealth-Net: Anonymes Filesharing
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