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    Arbeitskreis rät zu Anonymisierungsdiensten

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung macht es seit Anfang des Jahres nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung stand und wie jemand das Internet genutzt hat. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt daher allen Internet-Nutzern Anonymisierungsdienste zu nutzen, um eine Aufdeckung der eigenen Aktivitäten zu verhindern.
Über Anonymisierungsdienste lässt sich das Internet ohne jede verdachtslose Aufzeichnung nutzen, das kann beispielsweise belangreich sein, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
Die Nutzung von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland nicht verboten. Neben einem Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten verschenkte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in den letzten Tagen 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über 3.000 €, um Internet-Nutzer zu ermuntern, diese Dienste zukünftig vermehrt zu nutzen.

 


"Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Allein die Deutsche Telekom AG identifiziert auf Anfrage der Polizei täglich mehr als 500 Internetnutzer - meistens wegen des Verdachts von Betrug, Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung. Bis das Bundesverfassungsgericht über unsere Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden
hat, sollte jeder einen Anonymisierungsdienst nutzen, um sich vor falschem Verdacht und Bekanntwerden seiner Internetnutzung oder E-Mail-Kontakte zu schützen." (22.01.09, Vorratsdatenspeicherung.de)

 

Siehe auch:

Leichterer Zugang auf Internet-Daten und Computer

Heimliche Online-Durchsuchungen in Bayern

Online Durchsuchungen verfassungswidrig

Erster Erfolg des "Bundestrojaners"

Bundestrojaner und Datenschutz

Heimliche PC-Durchsuchungen sind illegal

Kritik an Online-Durchsuchungen privater Computer

 

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