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    Abmahn-Anwalt Gravenreuth geht ins Gefängnis

Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, in erster Linie als "Abmahnanwalt" bekannt, wurde wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das den 60-Jährigen Juristen bereits im Jahr 2007 wegen versuchten Betruges für sechs Monate ohne Bewährung ins Gefängnis schicken wollte.

 


Gravenreuth begann seine Abmahn-Karriere bereits in den 80er-Jahren, wo er Asterix-Plagiate verfolgte, in denen unlizenzierte Zeichnungen aus Asterix-Bänden mit neuen Texten in den Sprechblasen versehen wurden, um damit zum Beispiel auf satirische Weise gegen Kernkraft ("Asterix und das Atomkraftwerk"), gegen die Nachrüstung ("Asterix in Bombenstimmung") oder gegen die "Startbahn West" ("Asterix im Hüttendorf") zu protestieren. Die Anbieter dieser Hefte wurden schon damals von Gravenreuth abgemahnt.
Später tauchte sein Name immer wieder im Kontext von Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes durchsetzte.

Da teilweise weitverbreitete Begriffe Anlass der Abmahnungen waren (beispielsweise "Tricon", "Explorer" oder "Webspace"), forderte er im Auftrag seiner Mandantschaft häufig von sehr vielen Personen und Unternehmen kostenpflichtige Unterlassungen ein. (Wikipedia)


Zu Fall gebracht wurde der Abmahnanwalt von der "taz", deren Domain www.taz.de pfänden und sogar versteigern wollte. Zuvor hatte er die Tageszeitung im Mai 2006 abgemahnt, weil er angeblich unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-opt-in, für den taz-Newsletter erhalten habe. Die taz musste dem Juristen daraufhin 660 Euro zahlen, nachdem er beim Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Trotzdem lies Gravenreuth die Domain pfänden, weil er angeblich noch offene Forderungen gegenüber der taz hatte.

Für Gravenreuth war der Zahlungseingang der taz einfach ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Bevor Gravenreuth jedoch die Domain der taz versteigern konnte, reagierte die Tageszeitung, erwirkte eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte endlich Strafanzeige wegen versuchten Betruges.

 


Aufgrund frühere Verurteilungen aus dem Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde schon letztes Jahr eine Geldstrafe für das Amtsgericht Tiergarten als nicht mehr ausreichend angesehen.

Die zuständige Richterin massregelte Gravenreuth in ihrem Urteilsspruch: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden". Gravenreuth wurde 2007 zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.


Das jetzt ausgesprochene Urteil des Landgericht Berlin bestätigt nicht nur das Urteil des Amtsgerichts, sondern verschärft es noch, da Gravenreuth zuvor schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Besonders von Betreibern privater Webseiten, Foren oder Blogs, die sich von dem betrügerischem Abmahn-Anwalt seit Jahren bedroht sahen, wird dieses Urteil wie schon im  letzten Jahr, wohl wieder mit Häme und einer gewissen Schadenfreude aufgenommen werden. (18.09.08, ZDNet)

 

Siehe auch:

Gesetz gegen Abmahn-Abzocke verabschiedet

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