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Abmahn-Anwalt Gravenreuth geht ins Gefängnis
Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von
Gravenreuth, in erster Linie als "Abmahnanwalt" bekannt, wurde wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt.
Damit bestätigten die Richter ein Urteil des
Amtsgerichts Tiergarten, das den
60-Jährigen Juristen bereits im Jahr 2007 wegen versuchten Betruges für sechs
Monate ohne Bewährung ins Gefängnis schicken wollte.
Gravenreuth begann seine Abmahn-Karriere bereits in den
80er-Jahren, wo er Asterix-Plagiate verfolgte, in denen
unlizenzierte Zeichnungen aus Asterix-Bänden mit neuen
Texten in den Sprechblasen versehen wurden, um damit zum
Beispiel auf satirische Weise gegen Kernkraft ("Asterix
und das Atomkraftwerk"), gegen die Nachrüstung ("Asterix
in Bombenstimmung") oder gegen die "Startbahn West"
("Asterix im Hüttendorf") zu protestieren. Die Anbieter
dieser Hefte wurden schon damals von Gravenreuth abgemahnt.
Später tauchte sein Name immer wieder im Kontext von
Abmahnungen auf, in denen er hauptsächlich Ansprüche aus
dem Bereich des Markenrechts und des gewerblichen
Rechtsschutzes durchsetzte.
Da teilweise weitverbreitete
Begriffe Anlass der Abmahnungen waren (beispielsweise
"Tricon", "Explorer" oder "Webspace"), forderte er im
Auftrag seiner Mandantschaft häufig von sehr vielen
Personen und Unternehmen kostenpflichtige Unterlassungen
ein. (Wikipedia)
Zu Fall gebracht wurde der Abmahnanwalt von der "taz",
deren Domain www.taz.de pfänden und sogar versteigern
wollte. Zuvor hatte er die Tageszeitung im Mai 2006
abgemahnt, weil er angeblich unaufgefordert eine
Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-opt-in, für
den taz-Newsletter erhalten habe. Die taz musste dem
Juristen daraufhin 660 Euro zahlen, nachdem er beim
Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte.
Trotzdem lies Gravenreuth die Domain pfänden, weil er
angeblich noch offene Forderungen gegenüber der taz
hatte.
Für Gravenreuth war der Zahlungseingang der taz einfach
ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer
Leistungsbestimmung gewesen.
Bevor Gravenreuth jedoch die Domain der taz versteigern konnte,
reagierte die Tageszeitung, erwirkte eine einstweilige
Verfügung beim Landgericht und stellte endlich Strafanzeige
wegen versuchten Betruges.
Aufgrund frühere Verurteilungen aus dem Jahr 2000 wegen
Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde schon letztes Jahr eine Geldstrafe für
das Amtsgericht Tiergarten als nicht mehr ausreichend
angesehen.
Die zuständige Richterin massregelte
Gravenreuth in ihrem Urteilsspruch: "Die Allgemeinheit
muss vor Ihnen geschützt werden". Gravenreuth wurde 2007
zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das jetzt ausgesprochene Urteil des Landgericht Berlin
bestätigt nicht nur das Urteil des Amtsgerichts, sondern
verschärft es noch, da Gravenreuth zuvor schon wegen
Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Besonders von Betreibern privater Webseiten, Foren oder
Blogs, die sich von dem betrügerischem Abmahn-Anwalt
seit Jahren bedroht sahen, wird dieses Urteil wie schon
im letzten Jahr, wohl wieder mit Häme und einer
gewissen Schadenfreude aufgenommen werden. (18.09.08, ZDNet)
Siehe auch:
Gesetz gegen Abmahn-Abzocke verabschiedet
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