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    Erneute Viren-Welle per E-Mail

E-Mails mit virenverseuchtem Anhang haben am Wochenende bei vielen Anwender für Verunsicherung gesorgt. Verunsicherung deshalb, weil die E-Mails vorgeblich von dem berühmt-berüchtigten und vor kurzem wegen Betrugs verurteilten Abmahnanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth stammen.
In den E-Mails vertritt er angeblich das Auktionshaus eBay in dessen Namen er angeblich Abmahnungen verschickt. In der E-Mail werden die Empfänger beschuldigt, auf der Auktions-Plattform gegen Paragraf 312c Abs.1 BGB verstossen zu haben.

"Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen."... "Ebenso sind sie nach Paragraf 9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 632 Euro."
 

 

Im Anhang der E-Mail soll sich dann eine Unerlassungserklärung befinden, die der Empfänger unterschrieben zurücksenden soll. Im Anhang (Mahnung.pif) befindet sich ein Trojaner-Downloader, der jedoch von den meisten Virenscannern bereits als Schädling erkannt werden sollte. (27.10.08, Heise)

Siehe auch:
Inkasso-E-Mails mit Trojaner (24.10.08)
Abmahnanwalt Gravenreuth geht ins Gefängnis (18.09.08)
 

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