|
Erneute Viren-Welle per E-Mail
E-Mails mit virenverseuchtem Anhang haben am Wochenende bei vielen Anwender für
Verunsicherung gesorgt. Verunsicherung deshalb, weil die E-Mails vorgeblich von
dem berühmt-berüchtigten und vor kurzem wegen Betrugs verurteilten Abmahnanwalt
Günter Frhr. v. Gravenreuth stammen.
In den E-Mails vertritt er angeblich das Auktionshaus eBay in dessen Namen er
angeblich Abmahnungen verschickt. In der E-Mail werden die Empfänger
beschuldigt, auf der Auktions-Plattform gegen Paragraf 312c Abs.1 BGB verstossen
zu haben.
"Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im
Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche
Widerrufsrecht hinzuweisen."... "Ebenso sind sie nach Paragraf 9 UWG unserer
Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten
unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 632 Euro."
Im Anhang der E-Mail soll sich dann eine Unerlassungserklärung befinden, die der
Empfänger unterschrieben zurücksenden soll. Im Anhang (Mahnung.pif) befindet
sich ein Trojaner-Downloader, der jedoch von den meisten Virenscannern
bereits als Schädling erkannt werden sollte. (27.10.08, Heise)
Siehe auch:
Inkasso-E-Mails mit Trojaner (24.10.08)
Abmahnanwalt Gravenreuth geht ins Gefängnis (18.09.08)
Diese Meldung einem Freund senden
|