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Staatsanwälte gegen Filesharer machtlos
Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche können
Tauschbörsennutzer in Deutschland strafrechtlich kaum
noch belangt werden. Auch zivilrechtliche Ansprüche der
Musikindustrie scheitern immer häufiger an den nur noch
wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten.
Wenn Tauschbörsennutzer Musiktitel aus dem Internet
herunterladen oder anbieten werden, steht auch die
Musikindustrie in Deutschland immer mehr auf verlorenen
Posten. "Wir
müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war.
Und das können wir nicht", erklärte der Düsseldorfer
Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth gegenüber der
Wirtschaftswoche. Wenn in einem Familienhaushalt niemand
"ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos,
und die Untersuchung ist beendet."
Solange jemand Musikstücke nicht gewerblich anbietet,
muss er keine "ausufernden Ermittlungen, auch nicht die
monatelange Sicherstellung von Computern" fürchten, so
Steinforth weiter. Das Ergebnis rechtfertigt einfach
nicht den hohen Aufwand.
Seit dem August diesen Jahres haben haben Steinforth und
zwei weitere Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen
festgelegt, dass gegen Personen, die weniger als 3.000
Musiktitel im Internet anbieten, in der Regel
nicht ermittelt wird. Darauf reagierte die
Musikindustrie empört und verklagte verklagte den Chef
der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, Helmut Schoß und
andere Bedienstete.
"Sie wurden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung
bezichtigt - weil sie nichts getan haben. Wir haben die
Vorwürfe als völlig haltlos zurückgewiesen", sagt
Steinforth.
Der Grund für das neue Vorgehen der Staatsanwaltschaft
war, das es den Klägern nicht darum ginge Straftaten zu
ahnden, sondern darum, über den Weg der Strafanzeige
Namen hinter IP-Adressen zu erfahren, um Abmahnungen und
zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die meist
jungen Teilnehmer von Tauschbörsen auszuteilen. Damit
sah Generalstaatsanwalt Schoß seine Behörde missbraucht.
Auskünfte zu IP-Adressen, "dürfen wir den
Anzeigenerstattern aufgrund verschiedener, jüngst
ergangener gerichtlicher Entscheidungen, nur noch unter
sehr engen Voraussetzungen geben", so der
Generalstaatsanwalt. (12.10.08,
wiwo)
Siehe auch:
Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer
Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie
Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen
P2P: Jetzt Ermittlungen gegen Staatsanwalt
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