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    Staatsanwälte gegen Filesharer machtlos

Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche können Tauschbörsennutzer in Deutschland strafrechtlich kaum noch belangt werden. Auch zivilrechtliche Ansprüche der Musikindustrie scheitern immer häufiger an den nur noch wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten.


Wenn Tauschbörsennutzer Musiktitel aus dem Internet herunterladen oder anbieten werden, steht auch die Musikindustrie in Deutschland immer mehr auf verlorenen Posten. "Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", erklärte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth gegenüber der Wirtschaftswoche. Wenn in einem Familienhaushalt niemand "ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet."

Solange jemand Musikstücke nicht gewerblich anbietet, muss er keine "ausufernden Ermittlungen, auch nicht die monatelange Sicherstellung von Computern" fürchten, so Steinforth weiter. Das Ergebnis rechtfertigt einfach nicht den hohen Aufwand.

 

Seit dem August diesen Jahres haben haben Steinforth und zwei weitere Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass gegen Personen, die weniger als 3.000 Musiktitel im Internet anbieten, in der Regel nicht ermittelt wird. Darauf reagierte die Musikindustrie empört und verklagte verklagte den Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, Helmut Schoß und andere Bedienstete.
"Sie wurden der Strafvereitelung und Rechtsbeugung bezichtigt - weil sie nichts getan haben. Wir haben die Vorwürfe als völlig haltlos zurückgewiesen", sagt Steinforth.

 


Der Grund für das neue Vorgehen der Staatsanwaltschaft war, das es den Klägern nicht darum ginge Straftaten zu ahnden, sondern darum, über den Weg der Strafanzeige Namen hinter IP-Adressen zu erfahren, um Abmahnungen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die meist jungen Teilnehmer von Tauschbörsen auszuteilen. Damit sah Generalstaatsanwalt Schoß seine Behörde missbraucht.
Auskünfte zu IP-Adressen, "dürfen wir den Anzeigenerstattern aufgrund verschiedener, jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen, nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geben", so der Generalstaatsanwalt. (12.10.08, wiwo)
 

Siehe auch:

Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer

Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie

Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen

P2P: Jetzt Ermittlungen gegen Staatsanwalt

 

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