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    Abmahnungen für eBay-Verkäufer

Wieder einmal drohen eBay-Verkäufern Abmahnungen, dieses Mal, wenn sie mit Artikeln der Modemarke "Ed Hardy" handeln. Zahlreiche Händler des Online-Auktionshauses werden zur Zeit im Auftrag der Firma K & K Logistics mit dem Vorwurf Produktfälschungen anzubieten, abgemahnt.
Schon im Vorfeld informierte eBay viele der betroffenen Händler und kündigte ihnen indirekt schon die kommende Abmahnung an. Zahlreiche Angebote hatte eBay in jüngster Vergangenheit aufgrund eines Markenrechtsverstosses bereits gelöscht und gleichzeitig den Händlern mittels der üblichen Standard E-Mail darüber informiert.
Für viele Händler war die E-Mail mit dem Betreff "eBay-Angebot wurde entfernt: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel" daher eine Hiobsbotschaft mit weitreichenden Folgen und auch Anbieter, deren Angebote bereits abgelaufen waren, haben Abmahnungen erhalten.

 


Private Händler müssten sich zunächst noch keine Sorgen machen. Eine Markenrechtsverletzung kann oft aufgrund des fehlenden "Handelns im geschäftlichen Verkehr" der Auktion ausgeschlossen werden. Darauf basierende Abmahnungen können daher als unbegründet zurückgewiesen werden.
Unternehmerisch handelnde Verkäufer haben die Möglichkeit vorbeugend eine Unterlassungserklärung abzugeben, um so eine kostenpflichtige Abmahnung zu vermeiden. Diese sollte insbesondere im Hinblick auf das Haftungsrisiko bei Verstössen gegen die Erklärung nicht ohne anwaltliche Hilfe formuliert werden. (08.11.08, e-recht.de)

 

Siehe auch:

eBay-Händler zu 30 Monaten Haft verurteilt

Tausende eBay-Kunde abgezockt

 

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