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Abmahnungen für eBay-Verkäufer
Wieder einmal drohen eBay-Verkäufern Abmahnungen, dieses
Mal, wenn sie mit Artikeln der Modemarke "Ed Hardy"
handeln.
Zahlreiche Händler des Online-Auktionshauses werden zur
Zeit im
Auftrag der Firma K & K Logistics mit dem Vorwurf
Produktfälschungen
anzubieten, abgemahnt.
Schon im Vorfeld informierte eBay viele der betroffenen
Händler und kündigte ihnen indirekt schon die kommende
Abmahnung an.
Zahlreiche Angebote hatte eBay in jüngster Vergangenheit
aufgrund eines Markenrechtsverstosses bereits gelöscht
und gleichzeitig
den Händlern mittels der üblichen Standard E-Mail
darüber informiert.
Für viele Händler war die E-Mail mit dem Betreff
"eBay-Angebot wurde entfernt: Verstoß gegen Markenrecht:
markenrechtsverletzender Artikel" daher eine
Hiobsbotschaft mit weitreichenden Folgen und auch
Anbieter, deren Angebote bereits
abgelaufen waren, haben Abmahnungen erhalten.
Private Händler müssten sich zunächst noch keine Sorgen
machen. Eine Markenrechtsverletzung kann oft aufgrund
des fehlenden
"Handelns im geschäftlichen Verkehr" der Auktion
ausgeschlossen werden. Darauf basierende Abmahnungen
können daher als
unbegründet zurückgewiesen werden.
Unternehmerisch handelnde Verkäufer haben die
Möglichkeit vorbeugend eine Unterlassungserklärung
abzugeben, um so eine
kostenpflichtige Abmahnung zu vermeiden. Diese sollte
insbesondere im Hinblick auf das Haftungsrisiko bei
Verstössen gegen die
Erklärung nicht ohne anwaltliche Hilfe formuliert
werden. (08.11.08, e-recht.de)
Siehe auch:
eBay-Händler zu 30 Monaten Haft verurteilt
Tausende eBay-Kunde abgezockt
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