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Hersteller dürfen eBay-Handel verbieten
Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf
seiner Produkte auf Internet-Plattformen wie eBay
untersagen. Geklagt hat in diesem Fall der Hersteller
von Scout Schulranzen, die Firma Sternjakob.
Das Landgericht Mannheim gab dem Hersteller recht, ein
Internet Auktionshaus bietet nicht die Ambiente eines
Fachhandels. (Az: 7 O 263/07 Kart) Verstösst der Händler
gegen das Urteil, darf der Hersteller ihn von einem
weiteren Vertrieb ausschliessen.
Vor einem halben Jahr hat in einem anderen Scout-Fall
das Landgericht Berlin ein eBay-Verbot seitens des
Herstellers noch als unrechtmässige
Wettbewerbseinschränkung verurteilt. (Az: 16 O 412/07
Kart)
Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver
Spieker, sagte damals gegenüber dem Nachrichtenmagazin
Focus: "Angesichts der beiden widersprüchlichen
Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher
Auseinandersetzungen nicht absehbar". (30.03.08,
Heise).
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