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    Hersteller dürfen eBay-Handel verbieten

Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte auf Internet-Plattformen wie eBay untersagen. Geklagt hat in diesem Fall der Hersteller von Scout Schulranzen, die Firma Sternjakob.
Das Landgericht Mannheim gab dem Hersteller recht, ein Internet Auktionshaus bietet nicht die Ambiente eines Fachhandels. (Az: 7 O 263/07 Kart) Verstösst der Händler gegen das Urteil, darf der Hersteller ihn von einem weiteren Vertrieb ausschliessen.
 


Vor einem halben Jahr hat in einem anderen Scout-Fall das Landgericht Berlin ein eBay-Verbot seitens des Herstellers noch als unrechtmässige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. (Az: 16 O 412/07 Kart)

Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte damals gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus: "Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar". (30.03.08, Heise).

 

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