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IP-Adresse reicht nicht als Nachweis illegaler
Uploads
Nach einem aktuellen Urteil des Landgericht Hamburg,
reicht die zur Zeit übliche Beweisführung eines Urheberrechtsverstoss nicht aus.
Im entschiedenen Fall klagte ein Musik-Label,
Rechteinhaber der Musikstücke "Durch die Nacht" und
"Symphonie" der Gruppe "Silbermond", einen
Tauschbörsen-Nutzer, der die Songs unberechtigt zum
Upload freigegeben hatte, auf Schadenersatz verklagt.
Wie üblich, legte das Label dem Gericht die Protokolle
der Staatsanwaltschaft und des von ihnen beauftragten
Unternehmens als Beweis vor. Diesen war zu entnehmen,
dass die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt dem
Beklagten zugeordnet gewesen sein soll.
Beide Beweise wurden jedoch vom Gericht nicht
akzeptiert, die Klage des Musiklabels wurde abgewiesen.
Eine Begründung, warum die Protokolle als Beweismittel
untauglich gewesen sind, gab das Gericht jedoch nicht.
(28.03.08,
dr-bahr)
Siehe auch:
Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen
Filesharing:
Die meist abgemahnten Dateien
Studenten jagen Raubkopierer
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