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    IP-Adresse reicht nicht als Nachweis illegaler Uploads

Nach einem aktuellen Urteil des Landgericht Hamburg, reicht die zur Zeit übliche Beweisführung eines Urheberrechtsverstoss nicht aus.

Im entschiedenen Fall klagte ein Musik-Label, Rechteinhaber der Musikstücke "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Gruppe "Silbermond", einen Tauschbörsen-Nutzer, der die Songs unberechtigt zum Upload freigegeben hatte, auf Schadenersatz verklagt.

 


Wie üblich, legte das Label dem Gericht die Protokolle der Staatsanwaltschaft und des von ihnen beauftragten Unternehmens als Beweis vor. Diesen war zu entnehmen, dass die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt dem Beklagten zugeordnet gewesen sein soll.
Beide Beweise wurden jedoch vom Gericht nicht akzeptiert, die Klage des Musiklabels wurde abgewiesen. Eine Begründung, warum die Protokolle als Beweismittel untauglich gewesen sind, gab das Gericht jedoch nicht. (28.03.08, dr-bahr)
 

Siehe auch:

Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen

Filesharing: Die meist abgemahnten Dateien

Studenten jagen Raubkopierer

 

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