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Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen
Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft spielt nicht länger
Handlanger der Medienindustrie und lehnt weitere
strafrechtliche Ermittlungen gegen P2P-Nutzer ab.
Massenstrafanzeigen von Rechteinhabern oder deren
Anwälte bleiben in Wuppertal jetzt unbearbeitet.
"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von
Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die
Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei
finanzielle Interessen verfolgen", so der
Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal Ralf
Baumert. Der Musikindustrie gehe es nicht um eine
Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die
Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche
geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu
erteilen".
Nach geltendem Recht besteht kein zivilrechtlicher
Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider. Um
trotzdem an die persönlichen Daten zu gelangen, wird
dies "durch die Strafanzeigen unterlaufen", erläuterte
Baumert.
Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft
wären in den ersten beiden Monaten des Jahres 2008 etwa
2000 IP-Adressen eingereicht worden, zu denen man den
Anschlussinhaber ermitteln sollte.
Die Medienindustrie möchte sich mit der Verweigerung der
Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht abfinden.
Massenhaft gehen die Beschwerden der Rechteinhaber und
abmahnenden Anwaltskanzleien bei der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete
Behörde ein. Baumert bestätigte: "Dort werden derzeit
die Vorgänge geprüft". (27.03.08,
Heise)
Siehe auch:
Studenten jagen Raubkopierer
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