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    Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft spielt nicht länger Handlanger der Medienindustrie und lehnt weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen P2P-Nutzer ab. Massenstrafanzeigen von Rechteinhabern oder deren Anwälte bleiben in Wuppertal jetzt unbearbeitet.
"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen", so der Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal Ralf Baumert. Der Musikindustrie gehe es nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".

 


Nach geltendem Recht besteht kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch der Industrie gegen die Provider. Um trotzdem an die persönlichen Daten zu gelangen, wird dies "durch die Strafanzeigen unterlaufen", erläuterte Baumert.

Allein bei der Wuppertaler Staatsanwaltschaft wären in den ersten beiden Monaten des Jahres 2008 etwa 2000 IP-Adressen eingereicht worden, zu denen man den Anschlussinhaber ermitteln sollte.
Die Medienindustrie möchte sich mit der Verweigerung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht abfinden. Massenhaft gehen die Beschwerden der Rechteinhaber und abmahnenden Anwaltskanzleien bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde ein. Baumert bestätigte: "Dort werden derzeit die Vorgänge geprüft". (27.03.08, Heise)
 

Siehe auch:

Studenten jagen Raubkopierer

 

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