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IP-Jäger Logistep vor Gericht
Die Schweizer Firma Logistep AG, spezialisiert
Urheberrechtsverletzungen bei Filesharern zur Anzeige zu
bringen, muss sich jetzt selbst vor Gericht
verantworten. Der Schweizer Datenschutzbeauftragte
Hanspeter Tür macht nun seine Drohung vom Januar diesen
Jahres wahr und bringt die IP-Jäger vor Gericht.
Die Firma Logistep sammelt mit einer speziell dafür
entwickelten Software heimlich die IP-Adressen von
Tauschbörsen-Nutzern, die mutmasslich Dateien ohne die
Zustimmung der Rechteinhaber anbieten. Die IP-Nummern
werden ua. an deutsche Rechteinhaber weitergeleitet, die
die deutsche Rechtslage dazu nutzen, um über den Umweg
einer Strafanzeige die Personendaten zu ermitteln und so
massenhaft Abmahnungen zu verschicken. Auch in der
Schweiz wird dieses Verfahren angewandt, um über diesen
Umweg an die Personendaten zu gelangen und
zivilrechtliche Ansprüche zu stellen.
Schon im Januar hat der Schweizer Datenschutzbeauftragte
der Firma Logistep empfohlen, das automatische sammeln
der Daten zu unterlassen, da es dazu in der Schweiz an
rechtlicher Grundlage fehle. Logistep wurde eine Frist
von dreissig Tagen gesetzt das Sammeln zu unterlassen.
Logistep lies die Frist jedoch mit der Begründung
verstreichen, dass der Datenschutzbeauftragte nicht
zuständig sei. Jetzt liegt der Fall dem
Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor.
(06.03.08)
Siehe auch:
P2P-Jäger verstossen gegen Datenschutz
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