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    IP-Jäger Logistep vor Gericht

Die Schweizer Firma Logistep AG, spezialisiert Urheberrechtsverletzungen bei Filesharern zur Anzeige zu bringen, muss sich jetzt selbst vor Gericht verantworten. Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Tür macht nun seine Drohung vom Januar diesen Jahres wahr und bringt die IP-Jäger vor Gericht.
Die Firma Logistep sammelt mit einer speziell dafür entwickelten Software heimlich die IP-Adressen von Tauschbörsen-Nutzern, die mutmasslich Dateien ohne die Zustimmung der Rechteinhaber anbieten. Die IP-Nummern werden ua. an deutsche Rechteinhaber weitergeleitet, die die deutsche Rechtslage dazu nutzen, um über den Umweg einer Strafanzeige die Personendaten zu ermitteln und so massenhaft Abmahnungen zu verschicken. Auch in der Schweiz wird dieses Verfahren angewandt, um über diesen Umweg an die Personendaten zu gelangen und zivilrechtliche Ansprüche zu stellen.
 

 

Schon im Januar hat der Schweizer Datenschutzbeauftragte der Firma Logistep empfohlen, das automatische sammeln der Daten zu unterlassen, da es dazu in der Schweiz an rechtlicher Grundlage fehle. Logistep wurde eine Frist von dreissig Tagen gesetzt das Sammeln zu unterlassen.
Logistep lies die Frist jedoch mit der Begründung verstreichen, dass der Datenschutzbeauftragte nicht zuständig sei. Jetzt liegt der Fall dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. (06.03.08)

 

Siehe auch:

P2P-Jäger verstossen gegen Datenschutz

 

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