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    Eltern haften für ihre Kinder

Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Landgericht München auch für das Internet, in diesem Fall bei Urheberrechtsverletzungen. Eltern sind verpflichtet ihre Kinder aufzuklären, was sie im Internet beachten müssen. Zusätzlich sind sie angehalten zu überwachen, "ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt".
In dem vorliegendem fall hat die 16-jährige Tochter der beklagten Eltern auf dem Portal MyVideo Filmdateien online gestellt, die aus 70 Fotografien erstellt waren. Das Urheberrecht dieser Fotografien liegt jedoch beid er Klägerin. Die Klägerin warf den Eltern der 16-jährigen vor, sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt, und sie diesen nach Belieben nutzen lassen, ohne die Internetaktivitäten des Kindes zu überwachen. Das wäre einer Vernachlässigung der elterlichen Aufsichtspflicht gleichzustellen.

 


Die Beklagten versuchten die Pflichtverletzung dahingehen zu entkräften, indem sie angaben ihre Tochter sei, was das Internet betreffe, versierter als sie. Ausserdem habe sie in der Schule einen IT-Kurs belegt und bislang sei es zu keinen Rechtsverstössen im Internet gekommen.
Nach Meinung der Kammer sind die Eltern ihrer Aufsichts- und Belehrungspflicht jedoch nicht nachgekommen. Eine einweisende Belehrung ist grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem gefährlichen Gegenstand gleich", argumentierte das Gericht. (26.06.08, ZDNet)

 

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