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Eltern haften für ihre Kinder
Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Landgericht
München auch für das Internet, in diesem Fall bei
Urheberrechtsverletzungen. Eltern sind verpflichtet ihre
Kinder aufzuklären, was sie im Internet beachten müssen.
Zusätzlich sind sie angehalten zu überwachen, "ob sich
die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die
einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt".
In dem vorliegendem fall hat die 16-jährige Tochter der
beklagten Eltern auf dem Portal MyVideo Filmdateien
online gestellt, die aus 70 Fotografien erstellt waren.
Das Urheberrecht dieser Fotografien liegt jedoch beid er
Klägerin. Die Klägerin warf den Eltern der 16-jährigen
vor, sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss
zur Verfügung gestellt, und sie diesen nach Belieben
nutzen lassen, ohne die Internetaktivitäten des Kindes
zu überwachen. Das wäre einer Vernachlässigung der
elterlichen Aufsichtspflicht gleichzustellen.
Die Beklagten versuchten die Pflichtverletzung
dahingehen zu entkräften, indem sie angaben ihre Tochter
sei, was das Internet betreffe, versierter als sie.
Ausserdem habe sie in der Schule einen IT-Kurs belegt
und bislang sei es zu keinen Rechtsverstössen im
Internet gekommen.
Nach Meinung der Kammer sind die Eltern ihrer Aufsichts-
und Belehrungspflicht jedoch nicht nachgekommen. Eine
einweisende Belehrung ist grundsätzlich zu fordern, da
die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss
erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von
den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte
ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet
verbundener Computer steht insoweit einem gefährlichen
Gegenstand gleich", argumentierte das Gericht.
(26.06.08, ZDNet)
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