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GEMA erzielt Sieg gegen RapidShare
Das Landesgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil die
Haftung des grössten 1-Click-Hosters RapidShare für
Urheberrechtsverletzungen bestätigt. RapidShare bietet
seinen Nutzern den Service, beliebige Inhalte anonym und
unbegrenzt online abzuspeichern und jederzeit wieder
herunterzuladen. Dabei können Nutzer die Inhalte auch
Dritten zugänglich machen.
Nach Auffassung von RapidShare obliegt dem jeweiligen
Nutzer selbst die Verantwortung darüber, welche Inhalte
er online speichert. Demnach müsse der Nutzer für
eventuelle illegale Inhalte haftbar gemacht werden.
Wie zuvor die Landgerichte Köln und München, hat jetzt
auch das Landesgericht Düsseldorf dieser Ansicht
widersprochen. Nach dem aktuellen Urteil ist RapidShare
zudem noch verpflichtet, "auch solche Maßnahmen zu
ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr
Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar
vollständig eingestellt werden muss".
Als Begründung gab das Gericht an, dass der Dienst
"nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt"
werde und für die Verbreitung urheberrechtlichen
Materials besonders geeignet sei und daraus "in nicht
unerheblicher Weise" ein finanzieller Vorteil gezogen
würde.
Die GEMA bezeichnet den Sieg als einen "Meilenstein im
Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires".
Sie bezeichnet das Urteil als "klares Signal, dass
Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke
finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz
der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer
Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der
einzelnen Nutzer entziehen können." Weiter sieht die
GEMA das Urteil als "Grundsatzentscheidung", die den
"Weg für ein Vorgehen gegen weitere vergleichbare
Dienste "ebnet. (25.01.08)
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