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    GEMA erzielt Sieg gegen RapidShare


Das Landesgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil die Haftung des grössten 1-Click-Hosters RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt. RapidShare bietet seinen Nutzern den Service, beliebige Inhalte anonym und unbegrenzt online abzuspeichern und jederzeit wieder herunterzuladen. Dabei können Nutzer die Inhalte auch Dritten zugänglich machen.
Nach Auffassung von RapidShare obliegt dem jeweiligen Nutzer selbst die Verantwortung darüber, welche Inhalte er online speichert. Demnach müsse der Nutzer für eventuelle illegale Inhalte haftbar gemacht werden.
Wie zuvor die Landgerichte Köln und München, hat jetzt auch das Landesgericht Düsseldorf dieser Ansicht widersprochen. Nach dem aktuellen Urteil ist RapidShare zudem noch verpflichtet, "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".

Als Begründung gab das Gericht an, dass der Dienst "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" werde und für die Verbreitung urheberrechtlichen Materials besonders geeignet sei und daraus "in nicht unerheblicher Weise" ein finanzieller Vorteil gezogen würde.
 

http://www.myvideo.de


Die GEMA bezeichnet den Sieg als einen "Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires". Sie bezeichnet das Urteil als "klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können." Weiter sieht die GEMA das Urteil als "Grundsatzentscheidung", die den "Weg für ein Vorgehen gegen weitere vergleichbare Dienste "ebnet. (25.01.08)
 

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