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Tauschbörse für
Handy Prepaid-Karten
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer
Tauschbörse für SIM-Karten wieder einen anonymen
Mobilfunk ermöglichen. Der Zusammenschluss von
Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern will
mit diesem Verfahren der Registrierungspflicht von
vorausbezahlten Handys ein Schnippchen schlagen.
Interessierte Personen können an die angegebene Adresse
eine mit mindestens zehn Euro geladene, freigeschaltete
Prepaid-Karte mit ihrer PIN und TAN Nummer und einem
frankierten Rückumschlag schicken. Nach wenigen Tagen
wird eine vergleichbare SIM-Karte eines anderen Nutzers
zurückgeschickt. Telefoniert ein Tauschbörsennutzer mit
einer so getauschten Karte, sind beim Mobilfunkanbieter
nur die Daten des ursprünglichen Käufers gespeichert.
Eine Protokollierung, wer welche Karte erhalten hat,
wird nicht durchgeführt. Dadurch wird die
Registrierungspflicht eines Handys ad absurdum geführt.
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation",
erläutert Patrick Breyer vom
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die neue
Tauschbörse. "Es ist selbstverständlich, dass man
Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und
Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben."
Mit dem neuen Angebot können Handy-Nutzer nun wieder
vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen, Journalisten
informieren oder sich staatskritisch engagieren.
Als weitere Gründe führt der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung den Missbrauch der eigenen
Daten, Datenpannen sowie Schutz vor der "ausufernden
Neugier des Staates" an Die Behörden riefen laut
Bundesnetzagentur allein 2006 über drei Millionen Mal
Kundendaten bei den Telekommunikationsanbieter ab.
Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste oder
Finanzdienstleistungsaufsicht hätten sogar einen
Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der
Rufnummerninhaber.
Der Arbeitskreis betont, dass der Tausch von Handykarten
"vollkommen legal ist". Zu beachten ist allerdings, dass
man auch bei Prepaid-Karten einen Vertrag mit einem
Telekommunikationsunternehmen geschlossen hat, der nach
Weitergabe der Handykarte trotzdem fortbesteht. Auch ein
gewisses Risiko bei einem Missbrauch der SIM-Karte durch
den Empfänger ist nicht auszuschliessen. (10.01.08,
Heise)
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