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    Tauschbörse für Handy Prepaid-Karten

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will mit einer Tauschbörse für SIM-Karten wieder einen anonymen Mobilfunk ermöglichen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern will mit diesem Verfahren der Registrierungspflicht von vorausbezahlten Handys ein Schnippchen schlagen.
Interessierte Personen können an die angegebene Adresse eine mit mindestens zehn Euro geladene, freigeschaltete Prepaid-Karte mit ihrer PIN und TAN Nummer und einem frankierten Rückumschlag schicken. Nach wenigen Tagen wird eine vergleichbare SIM-Karte eines anderen Nutzers zurückgeschickt. Telefoniert ein Tauschbörsennutzer mit einer so getauschten Karte, sind beim Mobilfunkanbieter nur die Daten des ursprünglichen Käufers gespeichert.
Eine Protokollierung, wer welche Karte erhalten hat, wird nicht durchgeführt. Dadurch wird die Registrierungspflicht eines Handys ad absurdum geführt.
"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", erläutert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die neue Tauschbörse. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben."
Mit dem neuen Angebot können Handy-Nutzer nun wieder vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen, Journalisten informieren oder sich staatskritisch engagieren.
Als weitere Gründe führt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Missbrauch der eigenen Daten, Datenpannen sowie Schutz vor der "ausufernden Neugier des Staates" an Die Behörden riefen laut Bundesnetzagentur allein 2006 über drei Millionen Mal Kundendaten bei den Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste oder Finanzdienstleistungsaufsicht hätten sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber.
 


Der Arbeitskreis betont, dass der Tausch von Handykarten "vollkommen legal ist". Zu beachten ist allerdings, dass man auch bei Prepaid-Karten einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen hat, der nach Weitergabe der Handykarte trotzdem fortbesteht. Auch ein gewisses Risiko bei einem Missbrauch der SIM-Karte durch den Empfänger ist nicht auszuschliessen. (10.01.08, Heise)

 

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