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    Pro Raubkopie 10.000 Euro Strafe

Mit dem zu Jahresbeginn eingeführtem verschärften Urheberrecht, kann der illegale Download nur eines Musiktitels horrende Strafen nach sich ziehen. Bisher stand nur das illegale Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Filme, Spiele oder Musiktitel unter Strafe, jetzt sollte man sich genauer überlegen, von wo und was man herunterladen will.
Schätzungen der phonografischen Wirtschaft e. V. (Bundesverband Phono) wurden allein 2006 in Deutschland über 400 Millionen Musiktitel über Tauschbörsen aus dem Internet heruntergeladen. Weltweit sollen es 20 Milliarden sein, so die Lobbyisten der Musikindustrie. Ein Grossteil der Musiktitel wurden illegal getauscht.
Die Musikindustrie hat sich allerdings in Deutschland erfolgreich durchgesetzt, bis zu 10.000 Euro Schadensersatz drohen pro illegal geladener Datei, dazu kommen strafrechtliche Folgen wie Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Unangenehme Begleiterscheinungen wie Hausdurchsuchungen und Sicherstellung des Computers bekommt man als Gratis-Service frei Haus.
 


Da sich die Musikindustrie gegenüber unseren Politikern auch erfolgreich gegen die geplante Bagatellgrenze durchsetzen konnte, kann nur ein einziger verbotener Download die ganze Härte des Gesetzes mit sich bringen.

So werden gegebenenfalls Jugendliche und auch Kinder wegen eines kaum messbar geringen Schadens für die milliardenschwere Musikindustrie zu Verbrechern erklärt - mit Billigung der deutschen Politik. (09.01.08)

 

Siehe auch:

Verschärftes Urheberrecht in Kraft getreten

 

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