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Pro Raubkopie 10.000 Euro Strafe
Mit dem zu Jahresbeginn eingeführtem
verschärften
Urheberrecht, kann der illegale Download nur eines
Musiktitels horrende Strafen nach sich ziehen. Bisher
stand nur das illegale Bereitstellen urheberrechtlich
geschützter Filme, Spiele oder Musiktitel unter Strafe,
jetzt sollte man sich genauer überlegen, von wo und was
man herunterladen will.
Schätzungen der phonografischen Wirtschaft e. V.
(Bundesverband Phono) wurden allein 2006 in Deutschland
über 400 Millionen Musiktitel über Tauschbörsen aus dem
Internet heruntergeladen. Weltweit sollen es 20
Milliarden sein, so die Lobbyisten der Musikindustrie.
Ein Grossteil der Musiktitel wurden illegal getauscht.
Die Musikindustrie hat sich allerdings in Deutschland
erfolgreich durchgesetzt, bis zu 10.000 Euro
Schadensersatz drohen pro illegal geladener Datei, dazu
kommen strafrechtliche Folgen wie Geld- oder gar
Freiheitsstrafen. Unangenehme Begleiterscheinungen wie
Hausdurchsuchungen und Sicherstellung des Computers
bekommt man als Gratis-Service frei Haus.
Da sich die Musikindustrie gegenüber unseren Politikern
auch erfolgreich gegen die geplante Bagatellgrenze
durchsetzen konnte, kann nur ein einziger verbotener
Download die ganze Härte des Gesetzes mit sich bringen.
So werden gegebenenfalls Jugendliche und auch Kinder
wegen eines kaum messbar geringen Schadens für die
milliardenschwere Musikindustrie zu Verbrechern erklärt
- mit Billigung der deutschen Politik. (09.01.08)
Siehe auch:
Verschärftes Urheberrecht in Kraft getreten
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