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Verschärftes Urheberrecht in Kraft getreten
Ab dem 1. Januar 2008 tritt auch das verschärfte
Urheberrecht in Kraft, das Gesetz zielt besonders auf
den Download von Musik und Filmen. Auch jemand, der
selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss
vorsichtig sein.
Finger weg von zweifelhaften Quellen. Wer aus
zweifelhaften Quellen Musik oder Filme aus dem Internet
herunterlädt, macht sich im neuen Jahr strafbar, darauf
weist der Branchenverband Bitkom hin. Nach dem
verschärften Urheberrechtsbestimmungen dürfen
"offensichtlich rechtswidrige" Angebote nicht genutzt
werden. Besondere Vorsicht sollte man daher auch bei
Gratis-Angeboten walten lassen.
Generell gilt, dass alle Rechte beim Urheber liegen.
Privatkopien werden allerdings weiterhin geduldet. Das
Kopieren einer Original-CD oder eine individuelle
Zusammenstellung von Musiktiteln für Freunde sei
zulässig, wenn es bei geringen Stückzahlen bleibt,
informiert der Branchenverband.
Verboten ist jedoch das Umgehen eines Kopierschutzes.
Dies gilt als Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren
Haft geahndet werden. Strafbar macht sich auch, wer eine
offensichtlich unrechtmässige Kopie weiter
vervielfältigt.
Auch bei Urlaubsschnäppchen ist ein gesundes Misstrauen
angesagt, informiert Bitkom weiter. Es könnte sich bei
dem vermeintlichen Schnäppchen um eine professionell
angefertigte und täuschend echt wirkende Kopie handeln.
Der Zoll kann diese Kopien ersatzlos beschlagnahmen.
Vorsicht auch bei der eigenen Homepage.
Webseitenbetreiber müssen das Urheberrecht auch auf der
eigenen Homepage beachten.
Wer dort Urlaubsfilme mit Hintergrundmusik untermalt
oder sein Lieblingslied als Hintergrundmusik laufen
lässt, muss sich in der Regel zuvor an die Gema wenden und dort
die Rechte erlangen.
Es ist nicht erlaubt urheberrechtlich geschütztes
Material ohne Erlaubnis auf anderen Quellen zu
veröffentlichen, als vorgesehen. Dies gilt auch für
Bilder, die von einer anderen Webseite kopiert wurden,
um sie auf einer anderen zu zeigen. (01.01.08,
Stern)
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