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    Verschärftes Urheberrecht in Kraft getreten

Ab dem 1. Januar 2008 tritt auch das verschärfte Urheberrecht in Kraft, das Gesetz zielt besonders auf den Download von Musik und Filmen. Auch jemand, der selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss vorsichtig sein.
Finger weg von zweifelhaften Quellen. Wer aus zweifelhaften Quellen Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt, macht sich im neuen Jahr strafbar, darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. Nach dem verschärften Urheberrechtsbestimmungen dürfen "offensichtlich rechtswidrige" Angebote nicht genutzt werden. Besondere Vorsicht sollte man daher auch bei Gratis-Angeboten walten lassen.
Generell gilt, dass alle Rechte beim Urheber liegen. Privatkopien werden allerdings weiterhin geduldet. Das Kopieren einer Original-CD oder eine individuelle Zusammenstellung von Musiktiteln für Freunde sei zulässig, wenn es bei geringen Stückzahlen bleibt, informiert der Branchenverband.

Verboten ist jedoch das Umgehen eines Kopierschutzes. Dies gilt als Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Strafbar macht sich auch, wer eine offensichtlich unrechtmässige Kopie weiter vervielfältigt.
 


Auch bei Urlaubsschnäppchen ist ein gesundes Misstrauen angesagt, informiert Bitkom weiter. Es könnte sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen um eine professionell angefertigte und täuschend echt wirkende Kopie handeln. Der Zoll kann diese Kopien ersatzlos beschlagnahmen.
Vorsicht auch bei der eigenen Homepage. Webseitenbetreiber müssen das Urheberrecht auch auf der eigenen Homepage beachten.

Wer dort Urlaubsfilme mit Hintergrundmusik untermalt oder sein Lieblingslied als Hintergrundmusik laufen lässt, muss sich in der Regel zuvor an die Gema wenden und dort die Rechte erlangen.
Es ist nicht erlaubt urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis auf anderen Quellen zu veröffentlichen, als vorgesehen. Dies gilt auch für Bilder, die von einer anderen Webseite kopiert wurden, um sie auf einer anderen zu zeigen. (01.01.08, Stern)

 

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