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Betreiber haftet bei WLAN Missbrauch
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wer sein WLAN
nicht vor Missbrauch schützt, muss nach einem aktuellen
Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf haften. Wenn
Dritte, auch ohne das Wissen des Betreibers ein
ungesichertes Funknetzwerk missbrauchen und darüber
einen Rechtsverstoss begehen, muss der Betreiber haften.
Im vorliegenden Fall hat ein PC-Besitzer sich gegen eine
Klage wegen Urheberrechtsverletzung zur Wehr gesetzt. Da
er versäumt hatte, die notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, muss er für die
Konsequenzen im vollen Umfang haften, so die Richter.
(28.02.08)
Siehe auch:
Internetsicherheit
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