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    Betreiber haftet bei WLAN Missbrauch

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wer sein WLAN nicht vor Missbrauch schützt, muss nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf haften. Wenn Dritte, auch ohne das Wissen des Betreibers ein ungesichertes Funknetzwerk missbrauchen und darüber einen Rechtsverstoss begehen, muss der Betreiber haften.
 

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Im vorliegenden Fall hat ein PC-Besitzer sich gegen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung zur Wehr gesetzt. Da er versäumt hatte, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, muss er für die Konsequenzen im vollen Umfang haften, so die Richter. (28.02.08)

 

Siehe auch:

Internetsicherheit

 

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