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Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die
umstrittene Klausel im NRW-Verfassungsgesetz, die
verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubt, für
verfassungswidrig erklärt. Damit kippten die höchsten
deutschen Richter das bisher einzige Gesetz, das dem
Verfassungsschutz eine heimliche Durchsuchung privater
Computer erlaubt.
Weil das nordrheinwestfälische Gesetz dem
Verfassungsschutz schon vor einer konkreten Gefährdung
freie Hand gibt, verstosse es gegen das Gebot einer
Verhältnismäßigkeit der Mittel, so die Richter. Die
heimliche Überwachung von Computersystemen sei zwar in
Ausnahmesituationen zulässig, diese müssten jedoch
streng begrenzt werden.
Auf Anordnung eines Richters und nur bei einer konkret
nachgewiesenen Gefahr "überragend wichtige Rechtsgüter"
dürften Fahnder das Mittel einer heimlichen
Online-Durchsuchung mittels Spionagesoftware einsetzen.
Dazu zählen Mord, Totschlag, Geiselnahme oder akute
terroristische Bedrohungen, "Diffuse Anhaltspunkte"
reichen für einen derartig schweren
Eingriff in die Privatsphäre nicht aus.
Mit diesem Urteil sind heimliche Online-Durchsuchungen
aufgrund Verdachtsmomente endgültig verfassungswidrig.
Das Bundesgericht hat damit erstmals ein "Grundrecht auf
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme" geschaffen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco
forderte Bund und Länder auf zunächst gründlich über die
Risiken und Probleme solcher Ermittlungsprobleme
nachzudenken, bevor nach Wegen gesucht wird das Urteil
aus Karlsruhe zu umschiffen. Auch die Bitkom begrüsst
das Urteil: "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel
tiefer in die Privatsphäre ein als eine
Telefonüberwachung", so Rohleder,
Bitkom-Hauptgeschäftsführer. "Wir müssen dafür sorgen,
dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen
unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht
leidet". (27.02.08, WDR, ZDNet)
Siehe auch:
Erster Erfolg des "Bundestrojaners"
Bundestrojaner und Datenschutz
Heimliche
PC-Durchsuchungen sind illegal
Kritik an
Online-Durchsuchungen privater Computer |