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US-Musikindustrie stellt Massenklagen ein
Die amerikanische Musikindustrie will ihre Taktik im
Kampf gegen illegales Filesharing von urheberrechtlich
geschütztem Material ändern. Die RIAA will auf
Massenklagen verzichten und zukünftig Sanktionen gegen
Filesharer durch die Provider durchführen lassen.
In den letzten fünf Jahren hat der Verband etwa 35.000
Internetnutzer wegen Verdachts illegalen Filesharing
verklagt. Schon im Herbst hat die RIAA die Massenklagen
eingestellt und wird vermehrt mit den Providern
zusammenarbeiten.Mit den ersten grossen Providern gibt
es bereits Vereinbarungen. Demnach wird die RIAA beim
Verdacht des illegalen Up- oder Downloads den Provider
per E-Mail informieren.
Je nach Vereinbarung soll der Provider nun die Nachricht
weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoss
hinweisen und auffordern damit aufzuhören. Sollte der
betroffene den Hinweis ignorieren, wird er ein weiteres
mal gewarnt, bevor Sanktionen verhängt werden. Im
Gespräch sind Sanktionen wie Drosselung oder auch
Sperrung des Zugangs. Die Identität des Filesharers
erfährt die RIAA dabei nicht.
Die Zugangsanbieter haben seit einiger Zeit ein gewisses
Eigeninteresse an der Zusammenarbeit mit der
Musikindustrie, da viele bereits selbst immer häufiger
selbst mit Entertainment-Unternehmen und Musik-Labels
zusammenarbeiten. Auch ein, wie bereits hierzulande,
fortschreitender Gegenwind seitens der US-Justiz, treibt
die Musikindustrie dazu, neue Wege zu gehen.
Der umstrittene Weg und für die Justiz aufwändige
Praktik, über einer Strafanzeige an die Identität eines
Nutzers zu kommen, um ihm anschliessend ein
Zivilverfahren einzuleiten, würde mit den neuen Methoden
wegfallen. Noch im Sommer hat der NewYorker
Generalstaatsanwalt Andrew Cuomo die Parteien an einen
Tisch geholt, um die Prozesslawine zu stoppen.
Dennoch hat die RIAA klargestellt, dass "besonders
aktive" Tauschbörsennutzer weiterhin, sollten sie die
Warnungen ignorieren, gerichtlich verfolgt werden.
(19.12.08, Heise)
Siehe auch:
Staatsanwälte gegen Filesharer machtlos
Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer
Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie
Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen
P2P: Jetzt Ermittlungen gegen Staatsanwalt
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