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Massenhafte Datenüberwachung ohne Beschluss
Mit Einführung der Vorratsdatenspeicherung scheinen sich
Ermittlungsbehörden und Justiz hierzulande mehr und mehr
vom Grundsatz der Unschuldsvermutung zu verabschieden.
Denn unabhängig davon, ob konkrete Verdachtsmomente
gegeben sind oder nicht, gehört die massenhafte
Auswertung gesammelter Daten offenbar schon zum
Alltag der Polizei.
Wie der Branchendienst Heise Online kürzlich unter
Berufung auf einen entsprechenden SPIEGEL-Artikel
vermeldete, sollen beispielsweise im Rahmen der
Ermittlungen zum sog. "Holzklotz-Mord" knapp 13.000
Handy-Gespräche oder SMS auf Basis gespeicherter
Verbindungsdaten ausgewertet worden sein. Demnach hätten
Beamte bereits wenige Stunden nach der tödlichen
Wurfattacke von einer Autobahnbrücke, der eine junge
Frau in der Nähe von Oldenburg zum Opfer gefallen war,
den Zugriff auf sämtliche möglicherweise relevanten
Daten beantragt.
offensichtlich sind Beschlüsse zur
Überwachung der Telekommunikation ergangen, ohne dass
dies in irgendeiner Form begründet worden oder auch in
nur einem einzigen Falle von Erfolg gekrönt gewesen sei,
so Heise Online.
Die juristische und politische
Diskussion darüber, ob die Abfrage und Auswertung von
Verbindungs- und Standortdaten gesetzlich als
Standardermittlungsmaßnahme vorgesehen ist, dürfte damit
neue Nahrung erhalten haben. (15.08.08)
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