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    Massenhafte Datenüberwachung ohne Beschluss

Mit Einführung der Vorratsdatenspeicherung scheinen sich Ermittlungsbehörden und Justiz hierzulande mehr und mehr vom Grundsatz der Unschuldsvermutung zu verabschieden. Denn unabhängig davon, ob konkrete Verdachtsmomente gegeben sind oder nicht, gehört die massenhafte Auswertung gesammelter Daten offenbar schon zum Alltag der Polizei.
Wie der Branchendienst Heise Online kürzlich unter Berufung auf einen entsprechenden SPIEGEL-Artikel vermeldete, sollen beispielsweise im Rahmen der Ermittlungen zum sog. "Holzklotz-Mord" knapp 13.000 Handy-Gespräche oder SMS auf Basis gespeicherter Verbindungsdaten ausgewertet worden sein. Demnach hätten Beamte bereits wenige Stunden nach der tödlichen Wurfattacke von einer Autobahnbrücke, der eine junge Frau in der Nähe von Oldenburg zum Opfer gefallen war, den Zugriff auf sämtliche möglicherweise relevanten Daten beantragt.

 

 

offensichtlich sind Beschlüsse zur Überwachung der Telekommunikation ergangen, ohne dass dies in irgendeiner Form begründet worden oder auch in nur einem einzigen Falle von Erfolg gekrönt gewesen sei, so Heise Online.

Die juristische und politische Diskussion darüber, ob die Abfrage und Auswertung von Verbindungs- und Standortdaten gesetzlich als Standardermittlungsmaßnahme vorgesehen ist, dürfte damit neue Nahrung erhalten haben. (15.08.08)

 

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