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Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer
Die Strafverfolgungsbehörden in einigen Bundesländern werden künftig nur noch gegen
Intensiv-Nutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer nur
einige wenige urheberrechtlich geschützte Dateien
getauscht und dabei erwischt wurde, braucht den
Staatsanwalt nicht mehr zu fürchten.
Laut dem Focus ging Mitte Juli 2008 eine Empfehlung der
Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen zu den
Internetfahndern heraus, nur noch gewerbsmässige
Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Ähnliche
Richtlinien sollen nach Angaben von Justiz- und
Ministeriumssprechern auch in den Bundesländern in
Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben
worden sein.
In Nordrhein-Westfalen drohen nach den neuen Vorgaben
Filesharern erst dann Strafverfolgung, wenn sie mehr als
200 urheberrechtlich geschützte Dateien illegal
heruntergeladen haben. In Süddeutschland werden
Filesharer erst ab einer Schadenshöhe von etwa 3.000
Euro strafrechtlich verfolgt. Sachsens Staatsapparat
will erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen reagieren.
"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre
aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu
durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei
herunter geladen hat", erklärte der Kölner
Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke gegenüber dem Focus.
In jüngster Vergangenheit hatten einige
Staatsanwaltschaften die Ermittlungen bereits
verweigert, da sie sich als Ermittlungsbehörde von der
Musikindustrie missbraucht fühlten, da die Ermittlungen
in erster Linie für zivilrechtliche Ansprüche genutzt
werden. (03.08.08)
Siehe auch:
Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie
Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen
P2P: Jetzt Ermittlungen gegen Staatsanwalt
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