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    Schonzeit für deutsche Tauschbörsennutzer

Die Strafverfolgungsbehörden in einigen Bundesländern werden künftig nur noch gegen Intensiv-Nutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer nur einige wenige urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht und dabei erwischt wurde, braucht den Staatsanwalt nicht mehr zu fürchten.
Laut dem Focus ging Mitte Juli 2008 eine Empfehlung der Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen zu den Internetfahndern heraus, nur noch gewerbsmässige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Ähnliche Richtlinien sollen nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in den Bundesländern in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden sein.
In Nordrhein-Westfalen drohen nach den neuen Vorgaben Filesharern erst dann Strafverfolgung, wenn sie mehr als 200 urheberrechtlich geschützte Dateien illegal heruntergeladen haben. In Süddeutschland werden Filesharer erst ab einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro strafrechtlich verfolgt. Sachsens Staatsapparat will erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen reagieren.

 


"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat", erklärte der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke gegenüber dem Focus.
In jüngster Vergangenheit hatten einige Staatsanwaltschaften die Ermittlungen bereits verweigert, da sie sich als Ermittlungsbehörde von der Musikindustrie missbraucht fühlten, da die Ermittlungen in erster Linie für zivilrechtliche Ansprüche genutzt werden. (03.08.08)

 

Siehe auch:

Keine Akteneinsicht für die Musikindustrie

Tauschbörsen: Staatsanwaltschaft verweigert Ermittlungen

P2P: Jetzt Ermittlungen gegen Staatsanwalt

 

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