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Aufruf zum Widerstand gegen Abmahnanwälte
Derzeit werden besonders in Baden-Württemberg massenhaft
Verbraucher von der Münchener Anwältin Katja Günther
abgemahnt. Diese fordert Betroffene auf, innerhalb einer
zehntägigen Frist die Rechnung eines Internetanbieters
zu begleichen, die aus einem nicht bezahlten
Dienstleistungsvertrag im Internet resultiere.
Zusätzlichen Druck übt sie durch den Hinweis eines
möglichen Schufa-Eintrags aus. Jetzt ruft die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Gegenwehr auf.
Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, sich
durch die Mahnungen keinesfalls einschüchtern zu lassen.
Oftmals enden harmlose Anmeldungen auf Internetseiten
mit einer bösen Überraschung, so die Verbaucherzentrale.
Dubiose Anbieter verschicken kurz nach einer solchen
Anmeldung Rechnungen, obwohl in den meisten Fällen
rechtlich gesehen kein gültiger Vertrag zustande gekommen
ist.
Dennoch versuchen die Anbieter mit aller Macht ihre
Opfer zur Zahlung zu bewegen. Genauso verfährt Katja
Günther, die zur Zeit Nutzer von Internetseiten zur
Routenplanung, zu Gedichten, zur Berufswahl oder zur
Hausaufgabenhilfe von Anbietern wie NetContent Ltd. und
Online Service Ltd. mit ihren Schreiben massiv unter
Druck setzt.
"Betroffene sollten sich durch das Mahnschreiben aus
München nicht einschüchtern lassen. Keine der uns bisher
vorliegenden Unterlagen belegen einen gültigen
Vertragsabschluss. Daher sehen wir keine
Zahlungspflicht. Auch vom Hinweis auf einen
Schufa-Eintrag muss man sich nicht einschüchtern lassen.
Gegen einen unberechtigten Eintrag könnten sich
Verbraucher auch rechtlich wehren." (10.04.08,
Golem)
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