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    Aufruf zum Widerstand gegen Abmahnanwälte

Derzeit werden besonders in Baden-Württemberg massenhaft Verbraucher von der Münchener Anwältin Katja Günther abgemahnt. Diese fordert Betroffene auf, innerhalb einer zehntägigen Frist die Rechnung eines Internetanbieters zu begleichen, die aus einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag im Internet resultiere. Zusätzlichen Druck übt sie durch den Hinweis eines möglichen Schufa-Eintrags aus. Jetzt ruft die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Gegenwehr auf.
Die Verbraucherschützer raten den Betroffenen, sich durch die Mahnungen keinesfalls einschüchtern zu lassen. Oftmals enden harmlose Anmeldungen auf Internetseiten mit einer bösen Überraschung, so die Verbaucherzentrale. Dubiose Anbieter verschicken kurz nach einer solchen Anmeldung Rechnungen, obwohl in den meisten Fällen rechtlich gesehen kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.
 

Dennoch versuchen die Anbieter mit aller Macht ihre Opfer zur Zahlung zu bewegen. Genauso verfährt Katja Günther, die zur Zeit Nutzer von Internetseiten zur Routenplanung, zu Gedichten, zur Berufswahl oder zur Hausaufgabenhilfe von Anbietern wie NetContent Ltd. und Online Service Ltd. mit ihren Schreiben massiv unter Druck setzt.
"Betroffene sollten sich durch das Mahnschreiben aus München nicht einschüchtern lassen. Keine der uns bisher vorliegenden Unterlagen belegen einen gültigen Vertragsabschluss. Daher sehen wir keine Zahlungspflicht. Auch vom Hinweis auf einen Schufa-Eintrag muss man sich nicht einschüchtern lassen. Gegen einen unberechtigten Eintrag könnten sich Verbraucher auch rechtlich wehren." (10.04.08, Golem)

 

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