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eBay-Nutzer im Visier der Abmahnanwälte
Bisher hatten Rechtsanwälte nur professionelle Händler
im Visier, in den letzten Monaten bekamen auch Tausende von
Privatleuten deftige Rechnungen.
Das Auktionshaus eBay
hat sich für die Abmahnanwälte als eine ergiebige
Einnahmequelle erwiesen. Wegen vermeintlicher Formfehler
wurden in der Vergangenheit systematisch Verkäufer
abgemahnt.
Gerade weil bei eBay alles so einfach ist, wissen viele
Privatpersonen gar nicht, dass sie bereits
professionelle Händler sind. Johannes Richard,
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Rostock
erklärt: "Wer in zwei Monaten 40 Artikel verkauft, gilt
als gewerblicher Händler. Er ist dann rechtlich nicht
anders gestellt als das Quelle-Versandhaus".
Im Klartext bedeutet das, dass er dieselben Pflichten
hat. Er muss den Kunden eine Gewährleistung bieten, sein
Angebot mit einem formal korrekten Impressum und einer
Widerrufsbelehrung versehen.
Bei Richard häufen sich die Fälle "Das ist eine Plage,
eBay steht extrem im Fokus der Abmahner – weil es so
einfach ist. Dort kann jeder Verkäufer werden, auch wenn
er keine Ahnung hat."
Die Abmahnanwälte haben bei eBay ein leichtes Spiel. Die
Verkäufer des Auktionshauses sind ein leichtes Opfer.
Die Juristen suchen nach Formfehlern und mahnen mit
Musterschreiben ab. Richard dazu: "Nach meiner Erfahrung
sind es immer wieder dieselben zehn, fünfzehn
Rechtsanwälte, die eBay-Verkäufer mit Abmahnungen
überziehen. (...) 15 Minuten Arbeit – 300 bis 700 Euro
Honorar."
"Im Januar gab es bei eBay einen gebührenfreien Tag –
deshalb habe ich gleich 150 Samentütchen auf einmal
eingestellt", sagt Sabine K. "Zwei Wochen später hatte
ich Post." Die Verkäuferin wurde in vier Tagen direkt
zweimal abgemahnt. Ein Brandenburger Rechtsanwalt
verlangte 411 Euro, ein Marburger Jurist sogar 800 Euro.
"Das ist doch ein abgekartetes Spiel", vermutet sie.
Axel Gronen informiert auf seinem
Internetportal über
derartige Fallstricke. "Es gibt teilweise absurde
Urteile und keine festen Umsatzgrenzen. Jeder
regelmäßige eBay-Nutzer muss damit rechnen, als
gewerblicher Händler zu gelten", erklärt Gronen. Bei ihm
meldeten sich in den letzten eineinhalb Jahren 2500
Abgemahnte. "Die Gesamtzahl der Abmahnungen bei eBay
dürfte im letzten Jahr zwischen 40.000 bis 50.000
gelegen haben. Darunter vielleicht 2000 bis 3000
Privatpersonen."
Das Auktionshaus selbst hält sich bescheiden zurück.
"Die Abmahnproblematik scheint zuzunehmen", heisst es
bei eBay. Zwar werden Schulungen und ein Internetportal
zu Rechtsfragen angeboten, dennoch fühlen sich
Betroffene von eBay im Stich gelassen. Eine Möglichkeit,
gegen die Praktiken vorzugehen, habe eBay nicht.
(01.04.08,
Welt.de)
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