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    eBay-Nutzer im Visier der Abmahnanwälte

Bisher hatten Rechtsanwälte nur professionelle Händler im Visier, in den letzten Monaten bekamen auch Tausende von Privatleuten deftige Rechnungen.

Das Auktionshaus eBay hat sich für die Abmahnanwälte als eine ergiebige Einnahmequelle erwiesen. Wegen vermeintlicher Formfehler wurden in der Vergangenheit systematisch Verkäufer abgemahnt.
Gerade weil bei eBay alles so einfach ist, wissen viele Privatpersonen gar nicht, dass sie bereits professionelle Händler sind. Johannes Richard, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Rostock erklärt: "Wer in zwei Monaten 40 Artikel verkauft, gilt als gewerblicher Händler. Er ist dann rechtlich nicht anders gestellt als das Quelle-Versandhaus".

Im Klartext bedeutet das, dass er dieselben Pflichten hat. Er muss den Kunden eine Gewährleistung bieten, sein Angebot mit einem formal korrekten Impressum und einer Widerrufsbelehrung versehen.


Bei Richard häufen sich die Fälle "Das ist eine Plage, eBay steht extrem im Fokus der Abmahner – weil es so einfach ist. Dort kann jeder Verkäufer werden, auch wenn er keine Ahnung hat."
Die Abmahnanwälte haben bei eBay ein leichtes Spiel. Die Verkäufer des Auktionshauses sind ein leichtes Opfer. Die Juristen suchen nach Formfehlern und mahnen mit Musterschreiben ab. Richard dazu: "Nach meiner Erfahrung sind es immer wieder dieselben zehn, fünfzehn Rechtsanwälte, die eBay-Verkäufer mit Abmahnungen überziehen. (...) 15 Minuten Arbeit – 300 bis 700 Euro Honorar."

 


"Im Januar gab es bei eBay einen gebührenfreien Tag – deshalb habe ich gleich 150 Samentütchen auf einmal eingestellt", sagt Sabine K. "Zwei Wochen später hatte ich Post." Die Verkäuferin wurde in vier Tagen direkt zweimal abgemahnt. Ein Brandenburger Rechtsanwalt verlangte 411 Euro, ein Marburger Jurist sogar 800 Euro. "Das ist doch ein abgekartetes Spiel", vermutet sie.


Axel Gronen informiert auf seinem Internetportal über derartige Fallstricke. "Es gibt teilweise absurde Urteile und keine festen Umsatzgrenzen. Jeder regelmäßige eBay-Nutzer muss damit rechnen, als gewerblicher Händler zu gelten", erklärt Gronen. Bei ihm meldeten sich in den letzten eineinhalb Jahren 2500 Abgemahnte. "Die Gesamtzahl der Abmahnungen bei eBay dürfte im letzten Jahr zwischen 40.000 bis 50.000 gelegen haben. Darunter vielleicht 2000 bis 3000 Privatpersonen."
Das Auktionshaus selbst hält sich bescheiden zurück. "Die Abmahnproblematik scheint zuzunehmen", heisst es bei eBay. Zwar werden Schulungen und ein Internetportal zu Rechtsfragen angeboten, dennoch fühlen sich Betroffene von eBay im Stich gelassen. Eine Möglichkeit, gegen die Praktiken vorzugehen, habe eBay nicht. (01.04.08, Welt.de)
 

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