|
Vorratsdatenspeicherung nicht für die
Musikindustrie
Bundesjustizministerin Zypries stellt in einem Interview
gegenüber dem Focus klar, wer ab Januar Daten aus
Internet- und Telefonverbindungen speichern darf, die
Musikindustrie jedenfalls nicht.
Nur die Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen künftig
die gespeicherten Daten nutzen. "Verbindungsdaten dienen
der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von
Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht
der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der
Musikindustrie", machte Zypries deutlich.
Vom 1. Januar 2008 werden, gemäss der neuen Bestimmungen
der Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsanbieter
sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen, Handys und
Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den
Strafverfolgern Zugriff darauf geben.
Besonders die Musikindustrie aber auch Politiker hatten
verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche
gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese
Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare
Zweckbindung", erklärte sie.
Gleichzeitig verteidigte Zypries weitere Datensammlungen
und Überwachungsmethoden wie Videoaufzeichnungen. "Alle
diese Daten darf der Staat nur erheben, speichern und
nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage
hat. Wenn ein Staatsanwalt einen Mord aufklären muss,
kann er natürlich nachforschen, wen ein Beschuldigter
mit seinem Handy angerufen hat." Der Verdacht auf eine
schwere Straftat seien zusammen mit einem richterlichen
Beschluss erforderlich. (30.12.07,
Focus)
|