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    Vorratsdatenspeicherung nicht für die Musikindustrie

Bundesjustizministerin Zypries stellt in einem Interview gegenüber dem Focus klar, wer ab Januar Daten aus Internet- und Telefonverbindungen speichern darf, die Musikindustrie jedenfalls nicht.
Nur die Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen künftig die gespeicherten Daten nutzen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", machte Zypries deutlich.
Vom 1. Januar 2008 werden, gemäss der neuen Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsanbieter sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen, Handys und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben.
Besonders die Musikindustrie aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", erklärte sie.
 


Gleichzeitig verteidigte Zypries weitere Datensammlungen und Überwachungsmethoden wie Videoaufzeichnungen. "Alle diese Daten darf der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat. Wenn ein Staatsanwalt einen Mord aufklären muss, kann er natürlich nachforschen, wen ein Beschuldigter mit seinem Handy angerufen hat." Der Verdacht auf eine schwere Straftat seien zusammen mit einem richterlichen Beschluss erforderlich. (30.12.07, Focus)

 

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