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    Telekom denkt über Internet-Maut nach

Die Telekom zieht in Erwägung eine Datenmaut für ihr Hochgeschwindigkeitsnetz einzuführen, um den Anreiz zum Ausbau des Netzes zu fördern. Damit würden nicht nur die Nutzer von Internetanschlüssen zahlen, sondern auch Internetanbieter für den Transport ihrer Dienste oder Inhalte.
Bei der gestrigen Präsentation der Studie "Deutschland Online 4" in Berlin betonte Walter Raizner, Festnetz-Chef der Telekom, dass der Infrastruktur-Aufbau nicht nur von einer Seite getragen werden kann.
Auch in den USA wird die Datenmaut bereits diskutiert und hat bereits eine Welle der Empörung ausgelöst. "Wir glauben nicht, dass es Sinn macht, eine Maut einzuführen", so der Google-Manager für Nordeuropa, Philipp Schindler. "Der Konsument soll frei wählen können, was er im Internet wann betrachten will." Auch Google wäre als Dienste-Anbieter zur Zahlung dieser Maut verpflichtet.
In der Studie "Deutschland Online 4" wurden über 6000 Konsumenten und Experten befragt. Fast zwei von drei Experten stimmten der Aussage zu, dass eine Datenmaut Anreize für Breitband-Zugangsanbieter schaffen könnte, stärker in den Ausbau der Infrastruktur zu investieren. (30.11.06, Welt.de)

 

 

    Software gegen Internet-Zensur

Eine Software soll Internetnutzern in Ländern, in denen Web-Inhalte staatlich zensiert werden helfen, diese Zensuren zu umgehen. Das Tool mit dem Namen "Psiphon" verwandelt den Rechner in einen Proxy-Server, der nach dem Filesharing-System eine verschlüsselte Kommunikation zwischen Ländern ermöglicht. Wegen der Verschlüsselung ist eine automatische Filterung kaum noch möglich. So können Web-Surfer in Ländern wie China, Iran oder Kuba, in denen nicht einmal Wikipedia erreicht wird, auf staatlich zensierte Inhalte wieder zugreifen.
Die Software befindet sich zur Zeit noch im Beta-Stadium, der offizielle Erscheinungstermin soll aber schon im Dezember dieses Jahres sein. (28.11.06, Web.de)

 

 

    Sammelklage gegen Premiere

Premiere Kunden, die ihr Abo kündigen wollen, sollten die Smartcard unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken. Berichten von Spiegel online und der Süddeutschen Zeitung zufolge, sind zahlreiche auf dem normalen Postweg zurückgeschickte Karten angeblich verschwunden, was einen Rechtsstreit zur Folge hat, da Premiere dann die Kündigung nicht anerkennen will.
Da Premiere die Exklusiv-Rechte an der Bundesliga-Berichterstattung verloren hat, kündigen derzeit viele Abonnenten des Bezahlsenders ihre Mitgliedschaft. Plötzlich häufen sich die Fälle in denen "dabei etwas schief gelaufen" sei, wie ein Premiere-Sprecher zugeben musste.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Premiere bereits wegen des Verdachts auf Betrug und eine Sammelklage von über 50 ehemaligen Premiere-Kunden ist in München anhängig.
Ein Premiere -Sprecher bezeichnet die strittigen Fälle, angesichts von einer halben Millionen Kündigungen in neun Monaten, als "sehr gering". (26.11.06, Heise)

 

 

    Hacker stellen gefälschte WLAN-Hotspots auf

Vor allem in Gegenden, wo wohlhabendes Publikum verkehrt, stellen Hacker jetzt schon gefälschte Hotspots auf, um persönliche Daten zu stehlen. Ziel dieser Masche sind populäre Hotspot Punkte, an denen Datendiebe einfach einen gleichnamigen Zwillings-Hotspot betreiben, um die Nutzer auf den eigenen Hotspot zu schleusen und dabei vertrauliche Informationen zu sammeln. Wer Homebanking oder vertrauliche Operationen über einen solchen Klon abwickelt, kann später eine böse Überraschung erleben.
Die Datendiebe konzentrieren sich dabei vor allem auf Hotspots in besseren Wohngegenden, in Flughafen-Lounges oder Edel-Lokalitäten. Auch der WiFi-Zugang bei einer Autowerkstatt für Luxusfahrzeuge wurde bereits gefälscht.
Die Problematik der Zwillinge besteht vor allem darin, dass allein der Nutzer aufpassen muss. Die üblichen Sicherheitsmassnahmen sind bei einer solchen Masche nicht wirksam. (25.11.06, it-im-unternehmen.de)

 

 

    Jugendschutz mit Lücken im Internet

Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Emsdetten mahnen Jugendschützer zu mehr Aufklärung im Kampf gegen Straftaten im Internet. Jugendschutz-Experte Sebastian Gutknecht von der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NRW wies in einem dpa-Gespräch darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. "Wir haben in der Gesellschaft Probleme, den Jugendschutz im häufig anonymen Internet durchzusetzen. Da gibt es Sicherheitslücken." so Gutknecht. Das "komplexe" Rechtssystem sei zu wenig bekannt. Dies müsse geändert werden, da man oft auf Hinweise von Bürgern angewiesen sei.
Das mangelnde Wissen über das Rechtssystem führt zu einer verbreiteten Unsicherheit, rechtlich gesehen sind Beiträge in Foren oder Chats gleich zu werten, wie ein geschriebener Brief auf Papier.
Wer demnach im Internet Menschen beleidigt oder Straftaten angekündigt, die den öffentlichen Frieden stören kann belangt werden. Daher darf der Betreiber eines Forums nicht einfach nur zuschauen, was auf seiner Seite passiert, sondern muss Hinweisen von Nutzern auf rechtswidriges Verhalten sofort nachgehen, erklärte Gutknecht weiter.
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 2003 ist der Jugendschutz im Internet, der beispielsweise auch Gewaltverherrlichung unterbinden soll, geregelt. (24.11.06, Heise)

 

 

    T-Online löscht Verbindungsdaten auf Antrag

Nach dem erfolgreichen Prozess von Holger Voss gegen T-Online muss nicht mehr gleich jeder klagen, der seine IP gelöscht wissen will. Holger Voss hatte T-Online bezüglich der unzulässigen Vorrats-Speicherung der Verbindungsdaten bei Flatrate-Kunden verklagt und gewonnen.
Ein Student konnte aber jetzt offenbar bei dem Datenschutzbeauftragten von T-Online die Löschung seiner Daten ohne Prozess, ganz einfach per E-Mail erreichen. Als Antwort auf seinen Antrag per E-Mail bekam er von T-Online die Information: "Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Ihnen zugeteilten IP-Adressen sowie die erfassten Datenvolumina sofort nach Beendigung Ihrer Verbindung gelöscht werden."
Diese Option steht jedoch zur Zeit nur wenigen Kunden offen, wie der Pressesprecher von T-Online klarstellte. Als Begründung dafür wurden mangelnde technische Möglichkeiten genannt, die IP-Adressen müssen nämlich per Hand gelöscht werden. Eine generelle Lösung für die Löschung der Daten bei Flatrate-Kunden direkt nach Verbindungstrennung steht noch aus. (21.11.06, Heise)

 

 

    Australien: Urheberrecht über alles

Geht es nach Australiens Gesetzesentwurf, wird künftig auch das Singen von "Happy Birthday" mit 1320 Dollar bestraft.
Wenn die australische Regierung ihren Gesetzesentwurf wie geplant umsetzen kann, wird schon so eine geringe Urheberrechtsverletzung als Straftat mit Bussgeld oder Gefängnis geahndet. Die Internet Industry Association (IIA) von Australien warnt die Bürger und die Wirtschaft bereits vor den Auswirkungen.
Philip Ruddock, Generalstaatsanwalt von Australien, verteidigt hingegen den Gesetzesentwurf mit den Worten, er "würde unsere Gesetze fairer für die Konsumenten und härter für die Copyright-Piraten machen".
Kritiker werfen der australischen Regierung vor, mit dem Gesetzesentwurf weit über das Ziel hinausgeschossen zu sein.

Peter Coroneos, Vorsitzender der Internet Industry Association (IIA) verweist als Beispiel auf das Lied "Happy Birthday", welches in Australien noch bis 2030 urheberrechtlich geschützt ist. So würde das öffentliche Singen dieses Liedes bereits eine Straftat darstellen, wenn Unbeteiligte es hören könnten. "Nach dem Gesetzentwurf ist das eine ungenehmigte öffentliche Aufführung, und die steht unter Strafe", führt Coroneos aus. Der Gesetzesentwurf würde dafür eine Strafgebühr von 1.320 Australische Dollar (ca. 800 Euro) vorsehen. "Wenn sie davon noch ein Video drehen, riskieren sie eine weitere Strafe für den Besitz eines Gerätes, mit dem sich unzulässige Kopien herstellen lassen. Sollten sie das Video dann noch ins Internet stellen, damit andere es sehen können, ist das illegale Verbreitung, die ebenfalls mit bis zu 1.320,- Australischen Dollar Strafe bewehrt ist. Alles in allem kommen dafür bis zu 3.690 Australische Dollar Strafzahlungen zusammen", so Coroneos.

Auch die IIA warnt, denn wenn jemand eine Fernsehsendung auf Video aufnimmt und diese an die Nachbarn weitergibt, begeht nach dem Gesetzesentwurf eine Urheberrechtsverletzung. Genauso ist der Hersteller des Videorekorders bedroht, da er ein Gerät hergestellt hat, mit dem sich illegale Kopien herstellen lassen.
Der Anlass für diesen massiven Gesetzesvorstoss ist die Umsetzung des bilateralen Handelsabkommens Australia-United States Free Trade Act (AUSFTA), das die Anpassung der australischen Urheberrechtsbestimmungen an US-Verhältnisse vorschreibt. Dabei wird im Besonderen die Einführung von strafrechtlichen Bestimmungen für die Umgehung von technischen (Kopier-)Schutzmassnahmen nach amerikanischem Vorbild vorgesehen. (20.11.06, Golem)

 

 

    Zypris will Abmahngebühren senken

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will "hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen beschränken. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen", so die SPD-Politikerin.
Die geplante Klausel soll sich jedoch nur für "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" beschränken.
Als Beispiel wurde das Ausstellen eines Stadtplanauschnittes auf einer privaten Website oder das Angebot eines Musiktitels zum Download in einer Tauschbörse gebracht. In solchen Fällen sind die Ansetzung eines Gegenstandswerts von 25.000 Euro und die sich daraus ergebenen Abmahngebühren von 2.500 Euro "ein bisschen viel".
Ziel der Massnahme sei es jedoch nicht, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu reduzieren, es soll in erster Linie verhindert werden, "dass exorbitante Anwaltskosten verlangt werden können."
Kanzleien, die sich auf Abmahnungen von Nutzern etwa mit Hilfe der Anzeigenmaschinerie der Schweizer Firma Logistep spezialisiert haben, dürften damit künftig kaum noch ihr Auskommen haben. (17.11.06, Heise)

 

 

    Online Videothek mit Blu-ray und HD-DVDs

Die deutsche Online Videothek Netleih bietet ab sofort auch Blue-ray Discs und HD-DVD in ihrem Sortiment an. Kunden können die Filme auf dem DVD-Nachfolger zum gleichen Preis wie herkömmliche DVDs ausleihen, obwohl dem Unternehmen dabei 30-40 Prozent Mehrkosten entstehen.

Bislang hat keine andere Online Videothek entsprechende Angebote in Planung. (17.11.06, Heise)

 

 

    AOL veröffentlicht neue Version des AIM

Die neue Version 6.0 des AOL Instant Messengers (AIM) steht mit einigen neuen Funktionen für die Nutzer zum Download bereit.
So bietet die Buddyliste in der neuen AIM-Version jetzt Platz für 1000 Kontakte. Freunde können jetzt per RSS-Feed über neue Inhalte auf Webseiten informiert werden. Wie schon in der Telegamm-Funktion der AOL Software, kann für gleichzeitige Unterhaltungen mit mehreren Kontakten das Nachrichtenfenster gruppiert werden. So erscheinen alle Gesprächspartner in nur einem Fenster und können über Registerreiter ausgewählt werden.
Per Mausklick können jetzt auch über das Nachrichtenfenster Video- und Audio-Chats gestartet oder Fotos getauscht werden. Auch neu hinzugekommen ist die "Offline Messaging"-Funktion, die es möglich macht, Nachrichten an einen Nutzer zu senden, obwohl er gar nicht online ist. Beim nächsten Start des AIM bekommt dieser die Nachricht dann ausgeliefert. (16.11.06, Heise)

 

 

     Nutzloses Windows Vista in Tauschbörsen

Nur kurze Zeit nach Fertigstellung von Windows Vista tauchten schon die ersten Exemplare des neuen Betriebssystems in einschlägigen Tauschbörsen auf. Diese Versionen lassen sich Berichten zufolge auch problemlos installieren und mit den mitgelieferten Seriennummern freischalten. Auch die notwendige Aktivierung lässt sich mit einem Crack umgehen.

Auch Raubkopien von Office 2007 kursieren im Netz, bei denen sogar eine einfach Seriennummer ausreicht, um sie zu nutzen.
Nach Angaben von Microsoft enthalten die Raubkopien von Vista jedoch nicht den finalen Code und würden von von der so genannten "Software Protection Platform" identifiziert und blockiert werden. Zu den Kopien von Office 2007 äusserten sich die Redmonder bisher noch nicht. (15.11.06, Gamestar)

 

 

    Internet Explorer 7 kommt nicht per Auto-Update

Der Internet Explorer 7 wird nun doch nicht, wie zunächst angekündigt, gleichzeitig mit den aktuellen Sicherheitsupdates installiert. Obwohl Microsoft vorsieht, den Internet Explorer 7 über die automatische Updatefunktion von Windows XP zu vertreiben, soll der Nutzer zunächst nur darüber informiert werden, dass der neue Browser verfügbar ist und danach selbst bestimmen können, ob die Installation sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Damit plant Microsoft eine "dreimonatige Verteilungsphase" für den Browser. Der IE 7 ist seit fünf Jahren das erste grössere Update des Internet Explorers. Der Download beträgt rund 15 MByte. (14.11.06, ZDNet)

 

 

    Wurm verkündet Atomkrieg

Ein neuer Wurm versucht mit einer Reihe frei erfundener Sensations-Meldungen die Aufmerksamkeit potentieller Opfer zu erregen. Der Wurm "W32/Nuwar" tarnt sich im Text mit verschiedenen, einzeiligen Sensations-Meldungen wie "Der amerikanische und russische Präsident ist tot und nun ist ein Atomkrieg ausgebrochen". Auch die Betreff-Zeilen können variieren, sie lauten unter anderem "White house news!", "URG", "ATTN TO EVERYBODY!" oder auch "READ AND RESEND ASAP!".
Öffnet der Nutzer den 15 KB grossen Anhang in der Hoffnung weitere Informationen zu erhalten, infiziert er sein System gleich mit mehreren Trojanern.
Erst einmal angeklickt, deaktiviert der Wurm die Windows-Firewall und sucht weitere Sicherheitsprogramme, die er versucht zu beenden. Anschliessend kopiert sich der Wurm in das Windows-System-Verzeichnis und speichert sich unter verschiedenen Dateinamen ab. Zusätzlich wird ein weiterer Schädling mit zufälligem Dateinamen abgelegt, der als "Downloader-ARL" bekannt ist. Seine Aufgabe besteht darin, weitere Schadensprogramme auf den Rechner zu laden. (13.11.06, T-Online)

 

 

    Teure eBay Auktionen dank Turbo Lister 2

Nutzer des Programms Turbo Lister 2 zum Einstellen von eBay Auktionen sollten aufpassen, denn schnell kann eine Auktion 80 Euro kosten. Mindestens 100 Anwendern ist es einmal oder mehrmals passiert, dass sie mit Turbo Lister 2 ihr Angebot ungewollt auf der Startseite eingestellt haben. Ein solches Angebot kostet dann gleich 79,99 Euro eBay-Gebühren und das ist bei einem Artikel, der vielleicht nur für wenige Euro angeboten wurde, schon ärgerlich.
Der Grund für das Problem ist zwar letztendlich ein Bedienungsfehler, Schuld daran ist aber die schlecht ausgeführte Nutzerführung der Software. Denn wer etwas tiefer auf der Höhe der Option "Top-Angebot auf der Startseite" auf eine freie Fläche klickt, der aktiviert diese Funktion ungewollt. Dazu muss nicht einmal in das Kästchen oder in der Nähe der Schrift geklickt werden.
Der gleiche Fehler tritt auch bei dem Punkt "Top-Angebot in Galerie", jedoch muss wenigstens in den Bereich der Schrift geklickt werden, um die Option zu aktivieren.
Der Fehler ist bei eBay bereits seit langem bekannt, er trat schon in den Turbo Lister-Versionen von Ende August auf, wurde aber noch nicht behoben. Stattdessen erklärte eBay gegenüber PC-Welt, es sei Standard in der Produktpolitik, dass auch ein Klick auf die Schrift die entsprechende Option auslöst oder deaktiviert. Der Umbruch bei der langen Bezeichnung führe dazu, dass in diesem speziellen Fall auch ein Klick rechts von der Schrift ausreicht. eBay arbeitet noch an einer für alle Anwender tragbaren Lösung. (11.11.06, T-Online)

 

 

    Google versendete versehentlich E-Mail-Wurm

Google hat aus Versehen an ca. 50.000 Abonnenten einer Video-E-Mail-Gruppe den Wurm "Kama Sutra" geschickt.
Drei Beiträge wurden am Dienstag an einer E-Mail-Liste zum Google Video Blog gesendet, wobei "Einige dieser Beiträge haben möglicherweise den Massen-Mail-Wurm W32/Kapser.A@mm enthalten", entschuldigt sich Google für den Vorfall auf seiner Webseite.
Der Wurm "W32/Kapser.A@mm", auch unter den Namen "Kama Sutra" bekannt, ist bereits seit Februar bekannt und überschreibt zu gewissen Zeitpunkten Dateien auf einen befallenen Rechner.
Betroffenen rät Google ein Anti-Viren-Programm zu nutzen, um den Wurm zu entfernen. Bitdefender bietet ein Removal-Tool für den "Kama Sutra"-Wurm an.
Google gelobte inzwischen Besserung und will Schritte einleiten, damit ein solcher Fehler nicht noch einmal passiert. (09.11.06, ZDNet)

 

 

    YouTube.info installiert Adware

Vorsicht bei einigen, nicht jugendfreien Videos auf MySpace-Seiten, bei denen es auf den ersten Blick so aussieht, als kämen sie von YouTube. Die Video-Dateien liegen in Wirklichkeit auf der Domain youtube.info, statt auf youtube.com und versuchen beim Abspielen den Nutzer über ein Dialogfenster des Windows Media Player zur Installation der Adware "Zango Cash Toolbar" aufgefordert. Erst nach erfolgreicher Installation ist auch das Video zu sehen.
Das Unternehmen Zango wurde wegen der Verbreitung von Adware gerade zu 3 Millionen US-Dollar Strafe verurteilt. Auch darf Zango sein Programm nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Nutzer installieren. Diese Zustimmung wird jetzt wohl mit Vertrauensmissbrauch des Namens YouTube und pornografischer Unterstützung erworben. (08.11.06, Heise)

 

 

    Hardware-Vorausetzungen für Vista höher als angegeben

Um einen PC mit Windows Vista flüssig zu betreiben, müssen die Hardware-Vorausetzungen weit höher sein, als von Microsoft angegeben. Ein Vista-Rechner mit 800MHz, wie von Microsoft als Mindestvoraussetzung empfohlen, wird nach den neuesten Labortests mit dem neuen Betriebsystem kaum zurecht kommen.
Microsoft gibt als Mindestvorrausetzung für einen Vista-tauglichen PC einen 800 Megahertz schnellen Pentium III- oder Athlon-Prozessor, 512 Megabyte Arbeitsspeicher sowie eine Grafikkarte mit der Multimedia-Schnittstelle "DirectX-9" an. Theoretisch könnte Vista damit auf einem 5 Jahre alten PC betrieben werden. Tests haben aber gezeigt, dass ein derartiger Rechner mit Windows Vista als Betriebssystem ausgestattet, sich bestenfalls noch herumquält.
Das Magazin Chip Online installierte die Vorabversion RC1 auf 41 verschiedenen Systemen, wobei sich herausstellte, dass eine Taktfrequenz von 2 GHz und einem Gigabyte Arbeitsspeicher nötig sind, um Vistas ressourcenhungrige Komponenten wie etwa die neue, Multimedia-Benutzeroberfläche "Aero", die vielen neuen Sicherheitsfunktionen oder auch die neue Desktop-Suche entspannt nutzen. Nutzer von PCs mit geringeren Voraussetzungen sollten dagegen eine Neuanschaffung in Betracht ziehen. (07.11.06, Yahoo)

 

 

    T-Online darf Flatrate-IPs nicht speichern

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgericht Darmstadt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten bei einer Flatrate unzulässig ist. Damit hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen.
Im Rechtsstreit zwischen dem 33-jährigen Holger Voss aus Münster gegen seinem Provider T-Online, wird damit das Urteil des Landgericht Darmstadt vom Juli 2005 endgültig rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse von Voss zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird.
Wie viele andere Provider speichert auch T-Online die dynamische IP-Adresse, die einem Kunden beim Einloggen zugewiesen wird. In Verbindung mit so genannten Logfiles, in denen die Adressen angesurfter Seiten aufbewahrt werden, kann die Internetnutzung mit dieser Information personalisiert überwacht werden.
T-Online speicherte die IP-Adressen im Falle Voss nachweislich über einem Zeitraum von 80 Tagen. Das stellte sich im Jahr 2003 zu Beginn des Rechstreits heraus, nachdem Voss wegen eines Forumsbeitrags verklagt wurde.
Danach ging Voss gegen seinen Provider vor, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte, obwohl T-Online in seinem Fall, wegen seiner Flatrate, die Verbindungsdaten nicht für die Rechnungsbelege benötigt.
Das Urteil gilt nur für den Vertrag zwischen Holger Voss und T-Online. Um weitere T-Online Kunden zu einer Klage zu bewegen, hat er in Zusammenarbeit mit einem Juristen den Text einer Musterklage erarbeitet.


Was jedoch 2007 sein wird, falls die auf einer Richtlinie der Europäischen Union geplante Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird, steht noch in den Sternen.

Die sieht vor, dass Internet-Verbindungsdaten aller EU-Bürger verdachtsunabhängig und auf Vorrat für mindestens sechs Monate gespeichert werden sollen. (07.11.06, Heise)

 

 

    Trojaner verursachen Spam-Explosion

Nach den Sicherheitsanalysten von Massagelabs steig der Anteil der Spam-Mail-Quote im vergangenen Monat auf 73 Prozent. Verantwortlich für den rasanten Anstieg von Spam-Aktivitäten sind neben den verfenerten Techniken der Spammer vor allem das aggressive Auftreten der Trojaner "Spamthru" und "Warezov". Diese nutzen die Computer ahnungsloser Anwender indem sie die Systeme zu fremdgesteuerten Spam-Bot-Netzen umfunktionieren.
Alleine am 26. Oktober konnte Massagelabs innerhalb von 24 Stunden 900.000 Exemplare abfangen, ein Ende der Welle ist nicht zu erwarten - ganz im Gegenteil - erfahrungsgemäss muss mit einem weiteren Anstieg der Aktivitäten in der Vorweihnachtszeit gerechnet werden. (06.11.06, ZDNet)

 

 

    Kritik am Gesetzesentwurf gegen Computerkriminalität

Dem Bundesrat geht der von Bundesjustizministerin Zypris (SPD) eingereichte Gesetzesentwurf gegen Computerkriminalität viel zu weit. Grundsätzlich sind zwar auch die Länder dafür, das Computerstrafrecht zu verbessern, jedoch besteht bei dem eingereichten Gesetzesentwurf durch eine zu weite Fassung von Tatbeständen zu sehr die Gefahr, dass auch an sich legale Handlungen künftig bestraft werden können.
Besonders umstritten ist demnach der neue Paragraf 202c StGB nach dem bereits Vorbereitungstaten und der Einsatz sowie die Verbreitung von "Hacker Tools" bestraft werden sollen. Demnach stünde bereits das "Hacking" an sich unter Strafe, wobei es irrelevant ist, ob die Aneignung von Daten, Passwörtern oä. in krimineller Absicht geschieht.
Auch die Ergänzung des Paragrafen 202a StGB, die das "Hacking" an sich definieren soll, ist nach Meinung des Bundesrat gescheitert. Demnach wäre der Zugang zu einem verschlossenen MP3-Player des eigenen Kindes, um gespeicherte Musikdateien anzuhören, genauso strafbar, wie das Übermitteln eines Passwortes per E-Mail oder jemand, der ein Passwort nutzt, welches eine andere Person an einem vermeintlich "sicheren" Ort aufbewahrt hat.
Bei dem Paragrafen 303a StGB, der Datenveränderungen unter Strafe stellt, sieht der Bundesrat gar verfassungsrechtliche Probleme, das die Frage der Verfügungsberechtigung bei vernetzten Systemen unüberwindbare Auslegungsprobleme aufwerfen würde.
Der Paragraf 303b StGB führt die "erhebliche Ausdehnung der Strafbarkeit" durch das Einbeziehen privater Datenverarbeitung ein. Damit wären zahlreichen Geräte erfasst, die keinen Zusammenhang zur grundsätzlichen Absicht des Paragrafen hätten. So könnte schon die Beeinträchtigung des Betriebs einer Wasch- oder Spülmaschine oder eines Videorecorders unter den Tatbestand der Computersabotage fallen.
Auch Verbände oder Vereine wie Bitkom, der Chaos Computer Club (CCC) hatten bereits heftig Protest eingelegt, das der Entwurf die Arbeit von Computeradministratoren, Programmierern oder Beratern gefährde, die entsprechende Werkzeuge für ihre Arbeit einsetzen müssen.
Das Justizministerium sieht bislang jedoch keinen Änderungsbedarf an dem Gesetzesentwurf, die Regelungen seien "eindeutig und unmissverständlich" ausgelegt. (04.11.06, Heise)

 

 

    Lizenzbestimmungen für Windows Vista gelockert

Anders als ursprünglich vorgesehen, dürfen Käufer von Windows Vista das neue Betriebssystem nun doch öfter als einmal installieren. Die Lizenzbestimmungen (EULA) warfen ursprünglich eine Passage auf, wonach der Anwender von Vista das Betriebssystem nur einmalig auf einen Rechner installieren darf. Soll der PC irgendeinmal ersetzt werden, musste der Anwender auch Windows Vista erneut kaufen.
Microsoft begründete den ursprünglichen Passus damit, der zunehmenden Softwarepiraterie Einhalt gebieten wollen, jedoch habe der Konzern inzwischen erkannt, dass auch Computer-Nutzer, die häufiger den Rechner wechseln, durch diese Bestimmung zu sehr eingeschränkt werden.
Die gleichzeitige Nutzung von Windows Vista auf mehreren Rechnern bleibt jedoch ausgeschlossen. Soll das Betriebsystem auf einen anderen Rechner installiert werden, so muss zuvor auf dem anderem PC deinstalliert werden.
Mittlerweile gab Microsoft auch den offiziellen Verkaufstart von Vista bekannt. In Deutschland wird Vista demnach am 30. Januar in den Handel kommen. (03.11.06, N24)

 

 

    Echtheitsprüfung wird auch für Office Pflicht

Microsoft wird die schon von Windows bekannte Echtheitsprüfung ab Januar 2007 auch für Office-Produkte bindend einführen. Bisher war die Prüfung für Office noch freiwillig, ab Januar wird es jedoch auch für Office keine Updates mehr ohne vorherigen Nachweis einer gültigen Linzenz durch die "Office Genuine Advantage" Prüfung mehr geben.
Hat ein Nutzer ohne sein Wissen eine Kopie einer Office-Version ohne gültige Lizenz erworben, so kann er die zugehörigen Informationen wie den Kaufbeleg bei Microsoft einreichen und bekommt kostenlos Ersatz. Wer keine genauen Angaben machen kann, muss das Office-Produkt erneut erwerben. (02.11.06, ZDNet)

 

 

    Mehr als 100 Millionen Websites online

Ende Oktober hat nach Angaben des Internet-Dienstleisters Netcraft, die Zahl der Websites die 100-Millionen-Grenze überschritten.

Netcraft führt seit 11 Jahren Studien über das Wachstum des Internets durch. Demnach sind zur Zeit 101.435.253 Websites weltweit online, wobei im allein Oktober 3,5 Millionen neu hinzugekommen sind.
Die Vermutung aus dem Jahre 2005, das Web würde zukünftig langsamer wachsen, hat sich nicht bestätigt. Allein in diesem Jahr gab es bis November schon 27,4 Millionen neue Websites, im letzten Jahr dagegen nur 17 Millionen. Alleine in den letzten 2 Jahren hat sich die Anzahl der Web-Präsenzen im Web verdoppelt.
Im Jahre 1995, als Netcraft mit der Erfassung begann, gab es nur 18.957 Sites. Im Mai 2004 wurden schon 50 Millionen Sites gezählt und jetzt, nur 30 Monate später wurde die 100 Millionen-Schwelle überschritten.
Allerdings werden nur etwa die Hälfte aller Websites noch aktualisiert oder überhaupt benutzt, etliche Domains werden nach der Registrierung nur geparkt. Die Zahl der wirklich aktiven Websites beträgt demnach nur etwa 47-48 Millionen. Vor allem die in Mode gekommenen Blogs und Websites kleinerer Firmen machen das grosse Wachstum der letzten Zeit aus. (02.11.06, Heise)

 

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