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Telekom denkt über Internet-Maut nach
Die Telekom zieht in Erwägung eine Datenmaut für ihr
Hochgeschwindigkeitsnetz einzuführen, um den Anreiz zum
Ausbau des Netzes zu fördern. Damit würden nicht nur die
Nutzer von Internetanschlüssen zahlen, sondern auch
Internetanbieter für den Transport ihrer Dienste oder
Inhalte.
Bei der gestrigen Präsentation der Studie "Deutschland
Online 4" in Berlin betonte Walter Raizner,
Festnetz-Chef der Telekom, dass der Infrastruktur-Aufbau
nicht nur von einer Seite getragen werden kann.
Auch in den USA wird die Datenmaut bereits diskutiert
und hat bereits eine Welle der Empörung ausgelöst. "Wir
glauben nicht, dass es Sinn macht, eine Maut
einzuführen", so der Google-Manager für Nordeuropa,
Philipp Schindler. "Der Konsument soll frei wählen
können, was er im Internet wann betrachten will." Auch
Google wäre als Dienste-Anbieter zur Zahlung dieser Maut
verpflichtet.
In der Studie "Deutschland Online 4" wurden über 6000
Konsumenten und Experten befragt. Fast zwei von drei
Experten stimmten der Aussage zu, dass eine Datenmaut
Anreize für Breitband-Zugangsanbieter schaffen könnte,
stärker in den Ausbau der Infrastruktur zu investieren.
(30.11.06,
Welt.de)
Software gegen Internet-Zensur
Eine Software soll Internetnutzern in Ländern, in denen
Web-Inhalte staatlich zensiert werden helfen, diese
Zensuren zu umgehen. Das Tool mit dem Namen "Psiphon"
verwandelt den Rechner in einen Proxy-Server, der nach
dem Filesharing-System eine verschlüsselte Kommunikation
zwischen Ländern ermöglicht. Wegen der Verschlüsselung
ist eine automatische Filterung kaum noch möglich. So
können Web-Surfer in Ländern wie China, Iran oder Kuba,
in denen nicht einmal Wikipedia erreicht wird, auf
staatlich zensierte Inhalte wieder zugreifen.
Die Software befindet sich zur Zeit noch im
Beta-Stadium, der offizielle Erscheinungstermin soll
aber schon im Dezember dieses Jahres sein. (28.11.06,
Web.de)
Sammelklage gegen Premiere
Premiere Kunden, die ihr Abo kündigen wollen, sollten
die Smartcard unbedingt per Einschreiben mit Rückschein
zurückschicken. Berichten von Spiegel online und der
Süddeutschen Zeitung zufolge, sind zahlreiche auf dem
normalen Postweg zurückgeschickte Karten angeblich
verschwunden, was einen Rechtsstreit zur Folge hat, da
Premiere dann die Kündigung nicht anerkennen will.
Da Premiere die Exklusiv-Rechte an der
Bundesliga-Berichterstattung verloren hat, kündigen
derzeit viele Abonnenten des Bezahlsenders ihre
Mitgliedschaft. Plötzlich häufen sich die Fälle in denen
"dabei etwas schief gelaufen" sei, wie ein Premiere-Sprecher zugeben musste.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Premiere
bereits wegen des Verdachts auf Betrug und eine
Sammelklage von über 50 ehemaligen Premiere-Kunden ist
in München anhängig.
Ein Premiere -Sprecher bezeichnet die strittigen Fälle,
angesichts von einer halben Millionen Kündigungen in
neun Monaten, als "sehr gering". (26.11.06,
Heise)
Hacker stellen gefälschte WLAN-Hotspots auf
Vor allem in Gegenden, wo wohlhabendes Publikum
verkehrt, stellen Hacker jetzt schon gefälschte Hotspots
auf, um persönliche Daten zu stehlen. Ziel dieser Masche
sind populäre Hotspot Punkte, an denen Datendiebe
einfach einen gleichnamigen Zwillings-Hotspot betreiben,
um die Nutzer auf den eigenen Hotspot zu schleusen und
dabei vertrauliche Informationen zu sammeln. Wer
Homebanking oder vertrauliche Operationen über einen
solchen Klon abwickelt, kann später eine böse
Überraschung erleben.
Die Datendiebe konzentrieren sich dabei vor allem auf
Hotspots in besseren Wohngegenden, in Flughafen-Lounges
oder Edel-Lokalitäten. Auch der WiFi-Zugang bei einer
Autowerkstatt für Luxusfahrzeuge wurde bereits
gefälscht.
Die Problematik der Zwillinge besteht vor allem darin,
dass allein der Nutzer aufpassen muss. Die üblichen
Sicherheitsmassnahmen sind bei einer solchen Masche
nicht wirksam. (25.11.06,
it-im-unternehmen.de)
Jugendschutz mit Lücken im Internet
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Emsdetten mahnen
Jugendschützer zu mehr Aufklärung im Kampf gegen
Straftaten im Internet. Jugendschutz-Experte Sebastian
Gutknecht von der Arbeitsgemeinschaft Kinder und
Jugendschutz NRW wies in einem dpa-Gespräch darauf hin,
dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. "Wir haben
in der Gesellschaft Probleme, den Jugendschutz im häufig
anonymen Internet durchzusetzen. Da gibt es
Sicherheitslücken." so Gutknecht. Das "komplexe"
Rechtssystem sei zu wenig bekannt. Dies müsse geändert
werden, da man oft auf Hinweise von Bürgern angewiesen
sei.
Das mangelnde Wissen über das Rechtssystem führt zu
einer verbreiteten Unsicherheit, rechtlich gesehen sind
Beiträge in Foren oder Chats gleich zu werten, wie ein
geschriebener Brief auf Papier.
Wer demnach im Internet Menschen beleidigt oder
Straftaten angekündigt, die den öffentlichen Frieden
stören kann belangt werden. Daher darf der Betreiber
eines Forums nicht einfach nur zuschauen, was auf seiner
Seite passiert, sondern muss Hinweisen von Nutzern auf
rechtswidriges Verhalten sofort nachgehen, erklärte
Gutknecht weiter.
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von 2003 ist der
Jugendschutz im Internet, der beispielsweise auch
Gewaltverherrlichung unterbinden soll, geregelt.
(24.11.06,
Heise)
T-Online löscht Verbindungsdaten auf Antrag
Nach dem erfolgreichen
Prozess von Holger Voss gegen T-Online muss nicht
mehr gleich jeder klagen, der seine IP gelöscht wissen
will. Holger Voss hatte T-Online bezüglich der
unzulässigen Vorrats-Speicherung der Verbindungsdaten
bei Flatrate-Kunden verklagt und gewonnen.
Ein Student konnte aber jetzt offenbar bei dem
Datenschutzbeauftragten von T-Online die Löschung seiner
Daten ohne Prozess, ganz einfach per E-Mail erreichen.
Als Antwort auf seinen Antrag per E-Mail bekam er von
T-Online die Information: "Wir bestätigen Ihnen hiermit,
dass die Ihnen zugeteilten IP-Adressen sowie die
erfassten Datenvolumina sofort nach Beendigung Ihrer
Verbindung gelöscht werden."
Diese Option steht jedoch zur Zeit nur wenigen Kunden
offen, wie der Pressesprecher von T-Online klarstellte.
Als Begründung dafür wurden mangelnde technische
Möglichkeiten genannt, die IP-Adressen müssen nämlich
per Hand gelöscht werden. Eine generelle Lösung für die
Löschung der Daten bei Flatrate-Kunden direkt nach
Verbindungstrennung steht noch aus. (21.11.06,
Heise)
Australien: Urheberrecht über alles
Geht es nach Australiens Gesetzesentwurf, wird künftig
auch das Singen von "Happy Birthday" mit 1320 Dollar
bestraft.
Wenn die australische Regierung ihren Gesetzesentwurf
wie geplant umsetzen kann, wird schon so eine geringe
Urheberrechtsverletzung als Straftat mit Bussgeld oder
Gefängnis geahndet. Die Internet Industry Association (IIA)
von Australien warnt die Bürger und die Wirtschaft
bereits vor den Auswirkungen.
Philip Ruddock, Generalstaatsanwalt von Australien,
verteidigt hingegen den Gesetzesentwurf mit den Worten,
er "würde unsere Gesetze fairer für die Konsumenten und
härter für die Copyright-Piraten machen".
Kritiker werfen der australischen Regierung vor, mit dem
Gesetzesentwurf weit über das Ziel hinausgeschossen zu
sein.
Peter Coroneos, Vorsitzender der Internet Industry
Association (IIA) verweist als Beispiel auf das Lied
"Happy Birthday", welches in Australien noch bis 2030
urheberrechtlich geschützt ist. So würde das öffentliche
Singen dieses Liedes bereits eine Straftat darstellen,
wenn Unbeteiligte es hören könnten. "Nach dem
Gesetzentwurf ist das eine ungenehmigte öffentliche
Aufführung, und die steht unter Strafe", führt Coroneos
aus. Der Gesetzesentwurf würde dafür eine Strafgebühr
von 1.320 Australische Dollar (ca. 800 Euro) vorsehen.
"Wenn sie davon noch ein Video drehen, riskieren sie
eine weitere Strafe für den Besitz eines Gerätes, mit
dem sich unzulässige Kopien herstellen lassen. Sollten
sie das Video dann noch ins Internet stellen, damit
andere es sehen können, ist das illegale Verbreitung,
die ebenfalls mit bis zu 1.320,- Australischen Dollar
Strafe bewehrt ist. Alles in allem kommen dafür bis zu
3.690 Australische Dollar Strafzahlungen zusammen", so
Coroneos.
Auch die IIA warnt, denn wenn jemand eine Fernsehsendung
auf Video aufnimmt und diese an die Nachbarn weitergibt,
begeht nach dem Gesetzesentwurf eine
Urheberrechtsverletzung. Genauso ist der Hersteller des
Videorekorders bedroht, da er ein Gerät hergestellt hat,
mit dem sich illegale Kopien herstellen lassen.
Der Anlass für diesen massiven Gesetzesvorstoss ist die
Umsetzung des bilateralen Handelsabkommens
Australia-United States Free Trade Act (AUSFTA), das die
Anpassung der australischen Urheberrechtsbestimmungen an
US-Verhältnisse vorschreibt. Dabei wird im Besonderen
die Einführung von strafrechtlichen Bestimmungen für die
Umgehung von technischen (Kopier-)Schutzmassnahmen nach
amerikanischem Vorbild vorgesehen. (20.11.06,
Golem)
Zypris will Abmahngebühren senken
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will
"hinterfragungswürdig" hohe Kostennoten von Anwälten bei
Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen
beschränken. "Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht
mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen",
so die SPD-Politikerin.
Die geplante Klausel soll sich jedoch nur für "einfach
gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs"
beschränken.
Als Beispiel wurde das Ausstellen eines
Stadtplanauschnittes auf einer privaten Website oder das
Angebot eines Musiktitels zum Download in einer
Tauschbörse gebracht. In solchen Fällen sind die
Ansetzung eines Gegenstandswerts von 25.000 Euro und die
sich daraus ergebenen Abmahngebühren von 2.500 Euro "ein
bisschen viel".
Ziel der Massnahme sei es jedoch nicht, die Verfolgung
von Urheberrechtsverstößen zu reduzieren, es soll in
erster Linie verhindert werden, "dass exorbitante
Anwaltskosten verlangt werden können."
Kanzleien, die sich auf Abmahnungen von Nutzern etwa mit
Hilfe der Anzeigenmaschinerie der Schweizer Firma
Logistep
spezialisiert haben, dürften damit künftig kaum noch ihr
Auskommen haben. (17.11.06,
Heise)
Online Videothek mit Blu-ray und HD-DVDs
Die deutsche Online Videothek
Netleih bietet ab sofort auch Blue-ray Discs und
HD-DVD in ihrem Sortiment an. Kunden können die Filme
auf dem DVD-Nachfolger zum gleichen Preis wie
herkömmliche DVDs ausleihen, obwohl dem Unternehmen
dabei 30-40 Prozent Mehrkosten entstehen.
Bislang hat keine andere Online Videothek entsprechende
Angebote in Planung. (17.11.06,
Heise)
AOL veröffentlicht neue Version des AIM
Die neue Version 6.0 des AOL Instant Messengers (AIM)
steht mit einigen neuen Funktionen für die Nutzer zum
Download bereit.
So bietet die Buddyliste in der neuen AIM-Version jetzt
Platz für 1000 Kontakte. Freunde können jetzt per RSS-Feed über neue Inhalte auf Webseiten informiert
werden. Wie schon in der Telegamm-Funktion der AOL
Software, kann für gleichzeitige Unterhaltungen mit
mehreren Kontakten das Nachrichtenfenster gruppiert
werden. So erscheinen alle Gesprächspartner in nur einem
Fenster und können über Registerreiter ausgewählt
werden.
Per Mausklick können jetzt auch über das
Nachrichtenfenster Video- und Audio-Chats gestartet oder
Fotos getauscht werden. Auch neu hinzugekommen ist die
"Offline Messaging"-Funktion, die es möglich macht,
Nachrichten an einen Nutzer zu senden, obwohl er gar
nicht online ist. Beim nächsten Start des AIM bekommt
dieser die Nachricht dann ausgeliefert. (16.11.06,
Heise)
Nutzloses Windows Vista in Tauschbörsen
Nur kurze Zeit nach Fertigstellung von Windows Vista
tauchten schon die ersten Exemplare des neuen
Betriebssystems in einschlägigen Tauschbörsen auf. Diese
Versionen lassen sich Berichten zufolge auch problemlos
installieren und mit den mitgelieferten Seriennummern
freischalten. Auch die notwendige Aktivierung lässt sich
mit einem Crack umgehen.
Auch Raubkopien von Office 2007
kursieren im Netz, bei denen sogar eine einfach
Seriennummer ausreicht, um sie zu nutzen.
Nach Angaben
von Microsoft enthalten die Raubkopien von Vista jedoch nicht den finalen Code und würden von von
der so genannten "Software Protection Platform"
identifiziert und blockiert werden. Zu den Kopien von
Office 2007 äusserten sich die Redmonder bisher noch
nicht. (15.11.06,
Gamestar)
Internet Explorer 7 kommt nicht per Auto-Update
Der Internet Explorer 7 wird nun doch nicht, wie
zunächst angekündigt, gleichzeitig mit den aktuellen
Sicherheitsupdates installiert. Obwohl Microsoft
vorsieht, den Internet Explorer 7 über die automatische
Updatefunktion von Windows XP zu vertreiben, soll der
Nutzer zunächst nur darüber informiert werden, dass der
neue Browser verfügbar ist und danach selbst bestimmen
können, ob die Installation sofort oder zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Damit plant Microsoft eine "dreimonatige
Verteilungsphase" für den Browser. Der IE 7 ist seit
fünf Jahren das erste grössere Update des Internet
Explorers. Der Download beträgt rund 15 MByte.
(14.11.06,
ZDNet)
Wurm verkündet Atomkrieg
Ein neuer Wurm versucht mit einer Reihe frei erfundener
Sensations-Meldungen die Aufmerksamkeit potentieller
Opfer zu erregen. Der Wurm "W32/Nuwar" tarnt sich im
Text mit verschiedenen, einzeiligen Sensations-Meldungen
wie "Der amerikanische und russische Präsident ist tot
und nun ist ein Atomkrieg ausgebrochen". Auch die
Betreff-Zeilen können variieren, sie lauten unter
anderem "White house news!", "URG", "ATTN TO EVERYBODY!"
oder auch "READ AND RESEND ASAP!".
Öffnet der Nutzer den 15 KB grossen Anhang in der
Hoffnung weitere Informationen zu erhalten, infiziert er
sein System gleich mit mehreren Trojanern.
Erst einmal angeklickt, deaktiviert der Wurm die
Windows-Firewall und sucht weitere Sicherheitsprogramme,
die er versucht zu beenden. Anschliessend kopiert sich
der Wurm in das Windows-System-Verzeichnis und speichert
sich unter verschiedenen Dateinamen ab. Zusätzlich wird
ein weiterer Schädling mit zufälligem Dateinamen
abgelegt, der als "Downloader-ARL" bekannt ist. Seine
Aufgabe besteht darin, weitere Schadensprogramme auf den
Rechner zu laden. (13.11.06,
T-Online)
Teure eBay Auktionen dank Turbo Lister 2
Nutzer des Programms Turbo Lister 2 zum Einstellen von
eBay Auktionen sollten aufpassen, denn schnell kann eine
Auktion 80 Euro kosten. Mindestens 100 Anwendern ist es
einmal oder mehrmals passiert, dass sie mit Turbo Lister
2 ihr Angebot ungewollt auf der Startseite eingestellt
haben. Ein solches Angebot kostet dann gleich 79,99 Euro
eBay-Gebühren und das ist bei einem Artikel, der
vielleicht nur für wenige Euro angeboten wurde, schon
ärgerlich.
Der Grund für das Problem ist zwar letztendlich ein
Bedienungsfehler, Schuld daran ist aber die schlecht
ausgeführte Nutzerführung der Software. Denn wer etwas
tiefer auf der Höhe der Option "Top-Angebot auf der
Startseite" auf eine freie Fläche klickt, der aktiviert
diese Funktion ungewollt. Dazu muss nicht einmal in das
Kästchen oder in der Nähe der Schrift geklickt werden.
Der gleiche Fehler tritt auch bei dem Punkt "Top-Angebot
in Galerie", jedoch muss wenigstens in den Bereich der
Schrift geklickt werden, um die Option zu aktivieren.
Der Fehler ist bei eBay bereits seit langem bekannt, er
trat schon in den Turbo Lister-Versionen von Ende August
auf, wurde aber noch nicht behoben. Stattdessen erklärte
eBay gegenüber PC-Welt, es sei Standard in der
Produktpolitik, dass auch ein Klick auf die Schrift die
entsprechende Option auslöst oder deaktiviert. Der
Umbruch bei der langen Bezeichnung führe dazu, dass in
diesem speziellen Fall auch ein Klick rechts von der
Schrift ausreicht. eBay arbeitet noch an einer für alle
Anwender tragbaren Lösung. (11.11.06,
T-Online)
Google versendete versehentlich E-Mail-Wurm
Google hat aus Versehen an ca. 50.000 Abonnenten einer
Video-E-Mail-Gruppe den Wurm "Kama Sutra" geschickt.
Drei Beiträge wurden am Dienstag an einer E-Mail-Liste
zum Google Video Blog gesendet, wobei "Einige dieser
Beiträge haben möglicherweise den Massen-Mail-Wurm W32/Kapser.A@mm
enthalten", entschuldigt sich Google für den Vorfall auf
seiner Webseite.
Der Wurm "W32/Kapser.A@mm", auch unter den Namen "Kama
Sutra" bekannt, ist bereits seit Februar bekannt und
überschreibt zu gewissen Zeitpunkten Dateien auf einen
befallenen Rechner.
Betroffenen rät Google ein Anti-Viren-Programm zu
nutzen, um den Wurm zu entfernen. Bitdefender bietet ein
Removal-Tool für den "Kama Sutra"-Wurm an.
Google gelobte inzwischen Besserung und will Schritte
einleiten, damit ein solcher Fehler nicht noch einmal
passiert. (09.11.06,
ZDNet)
YouTube.info installiert Adware
Vorsicht bei einigen, nicht jugendfreien Videos auf
MySpace-Seiten, bei denen es auf den ersten Blick so
aussieht, als kämen sie von YouTube. Die Video-Dateien
liegen in Wirklichkeit auf der Domain youtube.info,
statt auf youtube.com und versuchen beim Abspielen den
Nutzer über ein Dialogfenster des Windows Media Player
zur Installation der Adware "Zango Cash Toolbar"
aufgefordert. Erst nach erfolgreicher Installation ist
auch das Video zu sehen.
Das Unternehmen Zango wurde wegen der Verbreitung von
Adware gerade zu 3 Millionen US-Dollar Strafe
verurteilt. Auch darf Zango sein Programm nur noch nach
ausdrücklicher Zustimmung durch den Nutzer installieren.
Diese Zustimmung wird jetzt wohl mit
Vertrauensmissbrauch des Namens YouTube und
pornografischer Unterstützung erworben. (08.11.06,
Heise)
Hardware-Vorausetzungen für Vista höher als angegeben
Um einen PC mit Windows Vista flüssig zu betreiben,
müssen die Hardware-Vorausetzungen weit höher sein, als
von Microsoft angegeben. Ein Vista-Rechner mit 800MHz,
wie von Microsoft als Mindestvoraussetzung empfohlen,
wird nach den neuesten Labortests mit dem neuen
Betriebsystem kaum zurecht kommen.
Microsoft gibt als Mindestvorrausetzung für einen
Vista-tauglichen PC einen 800 Megahertz schnellen
Pentium III- oder Athlon-Prozessor, 512 Megabyte
Arbeitsspeicher sowie eine Grafikkarte mit der
Multimedia-Schnittstelle "DirectX-9" an. Theoretisch
könnte Vista damit auf einem 5 Jahre alten PC betrieben
werden. Tests haben aber gezeigt, dass ein derartiger
Rechner mit Windows Vista als Betriebssystem
ausgestattet, sich bestenfalls noch herumquält.
Das Magazin Chip Online installierte die Vorabversion
RC1 auf 41 verschiedenen Systemen, wobei sich
herausstellte, dass eine Taktfrequenz von 2 GHz und
einem Gigabyte Arbeitsspeicher nötig sind, um Vistas
ressourcenhungrige Komponenten wie etwa die neue,
Multimedia-Benutzeroberfläche "Aero", die vielen neuen
Sicherheitsfunktionen oder auch die neue Desktop-Suche
entspannt nutzen. Nutzer von PCs mit geringeren
Voraussetzungen sollten dagegen eine Neuanschaffung in
Betracht ziehen. (07.11.06,
Yahoo)
T-Online darf Flatrate-IPs nicht speichern
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des
Landgericht Darmstadt, dass die Speicherung der
Verbindungsdaten bei einer Flatrate unzulässig ist.
Damit hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz eine
Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen.
Im Rechtsstreit zwischen dem 33-jährigen Holger Voss aus
Münster gegen seinem Provider T-Online, wird damit das
Urteil des
Landgericht Darmstadt vom Juli 2005 endgültig
rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die
IP-Adresse von Voss zu löschen, sobald die Verbindung
getrennt wird.
Wie viele andere Provider speichert auch T-Online die
dynamische IP-Adresse, die einem Kunden beim Einloggen
zugewiesen wird. In Verbindung mit so genannten Logfiles,
in denen die Adressen angesurfter Seiten aufbewahrt
werden, kann die Internetnutzung mit dieser Information
personalisiert überwacht werden.
T-Online speicherte die IP-Adressen im Falle Voss
nachweislich über einem Zeitraum von 80 Tagen. Das
stellte sich im Jahr 2003 zu Beginn des Rechstreits
heraus, nachdem Voss wegen eines Forumsbeitrags verklagt
wurde.
Danach ging Voss gegen seinen Provider vor, der seine
Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80
Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur
Verfügung gestellt hatte, obwohl T-Online in seinem
Fall, wegen seiner Flatrate, die Verbindungsdaten nicht
für die Rechnungsbelege benötigt.
Das Urteil gilt nur für den Vertrag zwischen Holger Voss
und T-Online. Um weitere T-Online Kunden zu einer Klage
zu bewegen, hat er in Zusammenarbeit mit einem Juristen
den Text einer
Musterklage erarbeitet.
Was jedoch 2007 sein wird, falls die auf einer
Richtlinie der Europäischen Union geplante
Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird, steht noch in
den Sternen.
Die sieht vor, dass Internet-Verbindungsdaten aller
EU-Bürger verdachtsunabhängig und auf Vorrat für
mindestens sechs Monate gespeichert werden sollen.
(07.11.06,
Heise)
Trojaner verursachen Spam-Explosion
Nach den Sicherheitsanalysten von Massagelabs steig der
Anteil der Spam-Mail-Quote im vergangenen Monat auf 73
Prozent. Verantwortlich für den rasanten Anstieg von
Spam-Aktivitäten sind neben den verfenerten Techniken
der Spammer vor allem das aggressive Auftreten der
Trojaner "Spamthru" und "Warezov". Diese nutzen die
Computer ahnungsloser Anwender indem sie die Systeme zu
fremdgesteuerten Spam-Bot-Netzen umfunktionieren.
Alleine am 26. Oktober konnte Massagelabs innerhalb von
24 Stunden 900.000 Exemplare abfangen, ein Ende der
Welle ist nicht zu erwarten - ganz im Gegenteil -
erfahrungsgemäss muss mit einem weiteren Anstieg der
Aktivitäten in der Vorweihnachtszeit gerechnet werden.
(06.11.06,
ZDNet)
Kritik am Gesetzesentwurf gegen Computerkriminalität
Dem Bundesrat geht der von Bundesjustizministerin Zypris
(SPD) eingereichte Gesetzesentwurf gegen
Computerkriminalität viel zu weit. Grundsätzlich sind
zwar auch die Länder dafür, das Computerstrafrecht zu
verbessern, jedoch besteht bei dem eingereichten
Gesetzesentwurf durch eine zu weite Fassung von
Tatbeständen zu sehr die Gefahr, dass auch an sich
legale Handlungen künftig bestraft werden können.
Besonders umstritten ist demnach der neue Paragraf 202c
StGB nach dem bereits Vorbereitungstaten und der Einsatz
sowie die Verbreitung von "Hacker Tools" bestraft werden
sollen. Demnach stünde bereits das "Hacking" an sich
unter Strafe, wobei es irrelevant ist, ob die Aneignung
von Daten, Passwörtern oä. in krimineller Absicht
geschieht.
Auch die Ergänzung des Paragrafen 202a StGB, die das "Hacking"
an sich definieren soll, ist nach Meinung des Bundesrat
gescheitert. Demnach wäre der Zugang zu einem
verschlossenen MP3-Player des eigenen Kindes, um
gespeicherte Musikdateien anzuhören, genauso strafbar,
wie das Übermitteln eines Passwortes per E-Mail oder
jemand, der ein Passwort nutzt, welches eine andere
Person an einem vermeintlich "sicheren" Ort aufbewahrt
hat.
Bei dem Paragrafen 303a StGB, der Datenveränderungen
unter Strafe stellt, sieht der Bundesrat gar
verfassungsrechtliche Probleme, das die Frage der
Verfügungsberechtigung bei vernetzten Systemen
unüberwindbare Auslegungsprobleme aufwerfen würde.
Der Paragraf 303b StGB führt die "erhebliche Ausdehnung
der Strafbarkeit" durch das Einbeziehen privater
Datenverarbeitung ein. Damit wären zahlreichen Geräte
erfasst, die keinen Zusammenhang zur grundsätzlichen
Absicht des Paragrafen hätten. So könnte schon die
Beeinträchtigung des Betriebs einer Wasch- oder
Spülmaschine oder eines Videorecorders unter den
Tatbestand der Computersabotage fallen.
Auch Verbände oder Vereine wie Bitkom, der Chaos
Computer Club (CCC) hatten bereits heftig Protest
eingelegt, das der Entwurf die Arbeit von
Computeradministratoren, Programmierern oder Beratern
gefährde, die entsprechende Werkzeuge für ihre Arbeit
einsetzen müssen.
Das Justizministerium sieht bislang jedoch keinen
Änderungsbedarf an dem Gesetzesentwurf, die Regelungen
seien "eindeutig und unmissverständlich" ausgelegt.
(04.11.06,
Heise)
Lizenzbestimmungen für Windows Vista gelockert
Anders als ursprünglich vorgesehen, dürfen Käufer von
Windows Vista das neue Betriebssystem nun doch öfter als
einmal installieren. Die Lizenzbestimmungen (EULA)
warfen ursprünglich eine
Passage
auf, wonach der Anwender von Vista das Betriebssystem
nur einmalig auf einen Rechner installieren darf. Soll
der PC irgendeinmal ersetzt werden, musste der Anwender
auch Windows Vista erneut kaufen.
Microsoft begründete den ursprünglichen Passus damit,
der zunehmenden Softwarepiraterie Einhalt gebieten
wollen, jedoch habe der Konzern inzwischen erkannt, dass
auch Computer-Nutzer, die häufiger den Rechner wechseln,
durch diese Bestimmung zu sehr eingeschränkt werden.
Die gleichzeitige Nutzung von Windows Vista auf mehreren
Rechnern bleibt jedoch ausgeschlossen. Soll das
Betriebsystem auf einen anderen Rechner installiert
werden, so muss zuvor auf dem anderem PC deinstalliert
werden.
Mittlerweile gab Microsoft auch den offiziellen
Verkaufstart von Vista bekannt. In Deutschland wird
Vista demnach am 30. Januar in den Handel kommen.
(03.11.06,
N24)
Echtheitsprüfung wird auch für Office Pflicht
Microsoft wird die schon von Windows bekannte
Echtheitsprüfung ab Januar 2007 auch für Office-Produkte
bindend einführen. Bisher war die Prüfung für Office
noch freiwillig, ab Januar wird es jedoch auch für
Office keine Updates mehr ohne vorherigen Nachweis einer
gültigen Linzenz durch die "Office Genuine Advantage"
Prüfung mehr geben.
Hat ein Nutzer ohne sein Wissen eine Kopie einer
Office-Version ohne gültige Lizenz erworben, so kann er
die zugehörigen Informationen wie den Kaufbeleg bei
Microsoft einreichen und bekommt kostenlos Ersatz. Wer
keine genauen Angaben machen kann, muss das
Office-Produkt erneut erwerben. (02.11.06,
ZDNet)
Mehr als 100 Millionen Websites online
Ende Oktober hat nach Angaben des
Internet-Dienstleisters Netcraft, die Zahl der Websites
die 100-Millionen-Grenze überschritten.
Netcraft führt
seit 11 Jahren Studien über das Wachstum des Internets
durch. Demnach sind zur Zeit 101.435.253 Websites
weltweit online, wobei im allein Oktober 3,5 Millionen
neu hinzugekommen sind.
Die Vermutung aus dem Jahre 2005, das Web würde
zukünftig langsamer wachsen, hat sich nicht bestätigt.
Allein in diesem Jahr gab es bis November schon 27,4
Millionen neue Websites, im letzten Jahr dagegen nur 17
Millionen. Alleine in den letzten 2 Jahren hat sich die
Anzahl der Web-Präsenzen im Web verdoppelt.
Im Jahre 1995, als Netcraft mit der Erfassung begann,
gab es nur 18.957 Sites. Im Mai 2004 wurden schon 50
Millionen Sites gezählt und jetzt, nur 30 Monate später
wurde die 100 Millionen-Schwelle überschritten.
Allerdings werden nur etwa die Hälfte aller Websites
noch aktualisiert oder überhaupt benutzt, etliche
Domains werden nach der Registrierung nur geparkt. Die
Zahl der wirklich aktiven Websites beträgt demnach nur
etwa 47-48 Millionen. Vor allem die in Mode gekommenen
Blogs und Websites kleinerer Firmen machen das grosse
Wachstum der letzten Zeit aus. (02.11.06,
Heise)
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