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   Internet-Rundfunkgebühr ist beschlossen

Ab dem 1.1. 2007 müssen auch für Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren gezahlt werden! Wer nicht schon das monatliche Entgelt von 17,03 Euro an die GEZ für seinen Fernseher entrichtet, darf sein Konto schon jetzt mental auf die bevorstehenden Dauerüberweisungen vorbereiten.
Trotz Amtsverlust von Heide Simonis, es war zu spät, der Schaden ist angerichtet. Vor wenigen Tagen trat still und leise der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Kraft. Darin werden Computer aller Art, die in das Internet gehen können, als "neuartige Rundfunkgeräte" definiert, da man mit ihnen auch ohne TV-Karte Fernseh- und Radioprogramme empfangen kann. Deshalb müssen die Rechner, egal ob privat oder beruflich genutzt, in eineinhalb Jahren bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln angemeldet werden und spätestens dann sind auch die 17,03 Euro monatliche Gebühr fällig.
Wer also keinen Fernseher hat, muss jetzt die Fernsehgebühren für den Internetzugang zahlen. Auch Arbeitsgeräte mit Internetanschluss in Büros , wo nicht einmal ein Radio steht, sind dann Gebührenpflichtig.
Interessant wäre auch folgendes Beispiel: Ein Ehepaar, bei dem beide daheim am PC oder Mac arbeiten und zur Zeit lediglich die Rundfunkgebühr von 5,52 Euro für ein Radio entrichten, müssen 2007 mit einer Verzehnfachung ihrer GEZ-Rechnung rechnen. Wenn sie nämlich neben ihren beiden Arbeitsrechnern noch einen zusätzlichen Rechner privat nutzen, sind das drei Geräte, für die die TV-Abgabe gezahlt werden darf. Das Ehepaar wäre dann mit insgesamt 51,09 Euro monatlich dabei. (25.05.05, Heise)

 

 

   Neue Kriminalitätsformen im Internet

Sicherheitsexperten berichten von einer neuen, bisher noch ungewöhnlichen Form der Internetkriminalität: die Dateigeiselnahme.
Dazu wird auf einen schlecht abgesicherten PC ein "Dateneinbruch" verübt, wobei der Angreifer beliebige Daten auf dem fremden PC verschlüsselt. Der Besitzer dieser Daten kann danach nicht mehr auf diese Daten zugreifen, außer er bezahlt das von dem kriminellen Angreifer geforderte Lösegeld. Im berichteten Fall betrug das nur 200 US-Dollar für die Zusendung des Krypto-Schlüssels, aber die Experten befürchten Schlimmeres. (24.05.05, gmx)

 

 

   Trojaner Sober.Q lädt Montag Dateien nach

Zur Zeit verbreitet sich der Sober-Wurm noch fleissig über Spam-E-Mails von infizierten Rechnern weiter. Hersteller von Antivirensoftware gehen davon aus, dass dies zunächst bis zum Montag, den 23. Mai noch so weiter geht. Danach wird Sober von diversen Web-Servern neue Programmteile nachladen. Was die Programme genau machen werden, ist bisher noch unbekannt, da die Dateien noch nicht auf den Servern vorhanden sind.

Anwender sollten auf alles gefasst sein: Denkbar ist, dass der Schädling versucht, weitere Rechner mit einer neuen Sober-Variante zu infizieren, Spam-E-Mails mit neuen Texten verschickt oder gar befallene Rechner in Bots für grossangelegte Angriffe auf Web-Server umfunktioniert.

Es wird Anwendern dringend empfohlen, die vorhandene Anti-Viren-Software auf dem aktuellsten Stand zu bringen. (21.05.05, Heise)

 

 

   500 Millionen-Dollar-Klage gegen Microsoft

Ein Softwareentwickler fordert von Microsoft 500 Millionen Dollar für eine Patentrechtsverletzung.

Der Programmierer aus Guatemala hatte 1990 eine Technologie für den Datenaustausch zwischen der Tabellenverarbeitung Excel und der Datenbank Access aus dem Microsoft Office-Paket entworfen und wollte diese zwei Jahre später an den Hersteller verkaufen. Microsoft lehnte das Angebot jedoch ab und programmierte den Algorithmus nach, heisst es in der Klageschrift von Carlos Armando Amado, die gestern beim kalifornischen Bezirksgericht in Santa Ana eingereicht wurde.
Die geschützte Technologie kommt nach den Angaben in den Access-Versionen 95, 97, 2000 und 2002 zum Einsatz, so Amado, der die Funktion nach eigenen Angaben als Student an der Stanford University entwickelte. Pro verkaufter Kopie von Access verlangt der Programmierer nun 2 Dollar.
Microsoft-Anwalt Joel Freed wies den Vorwurf zurück, die Entwickler am Firmensitz in Redmond, Washington, hätten bereits 1989 an einer Möglichkeit zum Datenaustausch zwischen den Applikationen gearbeitet. (18.05.05 de.internet.com)

 

 

   Jeder Zweite in der EU nutzt das Internet

Mittlerweile wird das Internet in den EU-Ländern schon von jedem zweiten Bürger und 89 Prozent der Firmen genutzt. Das geht aus einer Erhebung des Statistischen Amtes der EU (Eurostat) von Anfang 2004 hervor, die am Freitag in Luxemburg veröffentlicht wurde.
Demnach sind 47 Prozent der Privatpersonen im Alter von 16 bis 74 Jahren Internet-User. Bei den jungen Leuten zwischen 16 und 24 Jahren sind es drei Viertel, bei den 55- bis 74-Jährigen nur ein Viertel.
In Deutschland gaben 61 Prozent der Privatleute an, das Internet zu nutzen. Den höchsten Nutzungsgrad gibt es in Schweden (82 Prozent), Dänemark (76 Prozent) und Finnland (70 Prozent), den niedrigsten in Litauen, Polen und Portugal (jeweils 29 Prozent). 94 Prozent der deutschen Unternehmen nutzen das Internet. Auch hier führen Dänemark und Finnland (je 97 Prozent) die EU-Statistik an. (17.05.05, ZDNet)

 

 

   Satellitendialer umgeht Regulierungsbehörde

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt deutsche Internet-Surfer vor einem Satelliten-Dialer. Dieser stellt eine Verbindung über eine teure Satellitenrufnummer her.
So fanden bereits so einige Telefonkunden Einträge mit der Vorwahl 008813 auf ihrer Rechnung. Diese Rufnummer stammt von Arcor und wird als Sonderrufnummer für das Satellitensystem Ellipso genutzt. Jede angefangene Minute kostet dem Anrufer mindestens 6,14 Euro. Laut BSI-Experten "handelt es sich hierbei offensichtlich um einen weiteren Versuch von unseriösen Anbietern, die kundenfreundlichere Rechtslage mit genauen Anforderungen an Dialer durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu umgehen". (15.05.05, cominfo.net)

 

 

    Datenschutzklage gegen T-Online

Ein Nutzer klagt gegen T-Online aufgrund der dort üblichen Praxis, die Verbindungsdaten von Flatrate Kunden über mehrere Monate zu speichern.
Internet-Provider dürften laut § 6 Abs. 1 des Teledienstedatenschutzgesetz und nach § 97 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Verbindungsdaten nur für Abrechungszwecke speichern. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. TDDSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 TDDSG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet, nutzt oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht.
T-Online jedoch speichert die IP-Adresse ihrer Kunden nach Berichten teilweise noch bis zu 80 Tage nach Rechnungsversand. Mit diesen Daten kann eruiert werden, wie lange sich jemand zu welchen Zeiten im Internet bewegt hat und welche Datenmengen jeweils übertragen worden sind.
Da Flatrate Nutzer jedoch pauschal abgerechnet werden, ist diese T-Online-Praxis laut der Anklage illegal. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz steht hinter der Klage:
"Ein vorsorgliches Speichern von Verkehrsdaten aller Kunden zum Zwecke des Nachweises oder der Verhinderung eines möglicherweise stattfinden Missbrauchs ist ... unzulässig." (12.05.05, Telepolis)

 

 

   Microsoft tauscht Raubkopie gegen Original

Nachdem Microsoft den legalen Einsatz von Windows in der Vergangenheit mit verschiedenen Belohnungssystemen gefördert hat, geht man jetzt noch einen Schritt weiter.
US-Windows-Nutzer sollen künftig ihre Windows-"Raubkopie" gegen eine Original-Version eintauschen können, wenn sie im Gegenzug verraten, bei welchem PC-Händler sie die vorinstallierte Fälschung gekauft haben.
Die Aktion ist Teil des Windows Genuine Advantage Programms. Getauscht werden allerdings nur CDs mit gefälschten Sicherheitsmerkmalen (Hologramm), der selbst gebrannte Rohling ist von der Aktion also ausgenommen. (09.05.05, Futurezone.orf)

 

 

   Google-Tool problematisch bei Privatsphäre

Das neue Google-Tool "Google Web Accelerator", welches das Surfen im Internet beschleunigen soll, kann die Privatsphäre von Usern verletzten. Der Google Web Accelerator beschleunigt das Surfen im Internet, indem oft besuchte Seiten nicht mehr direkt vom zuständigen Webserver abgerufen, sondern in teils aus einem Zwischenspeicher auf dem eigenen Rechner, teils verschlüsselt von einem Server bei Google ausgeliefert werden.
Dabei kann es offenbar passieren, dass der Web Accelerator Seiten eines eingeloggten Benutzers auch an andere User ausliefert, die das Tool benutzen. Anscheinend befinden sich im Google-Zwischenspeicher auch die userspezifische Cookies, die zur Authentifizierung bei loginpflichtigen Sites dienen. In einem Forum der Google Labs sei bereits ein entsprechender Fall von einem Accelerator-Benutzer geschildert worden. Er besuchte eine Forums-Website und war plötzlich als jemand anderes angemeldet, ohne sich eingeloggt zu haben. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, müssen sich registrierte Mitglieder bei nicht verschlüsselten Webdiensten die berechtigte Frage stellen, ob ihre Daten noch sicher sind. Webseiten, die nach dem https-Protokoll arbeiten und nach dem SSL-Standard verschlüsselt sind, sollen allerdings nicht betroffen sein.
Die Beta-Version der Web Accelerators ist auf Breitband-Benutzer ausgerichtet und kann im Web gratis herunter geladen werden. (08.05.05, Netzeitung)

 

 

   Wurm statt WM-Ticket

Eine E-Mail mit einer Benachrichtigung über ein gewonnenes Ticket zur Fußball-WM 2006 beinhaltet eine neue Variante des Sober-Wurms.
Weiter tragen die Nachrichten auch Betreffzeilen wie: "Ich bin's, was zum Lachen", "Mail-Fehler", "Ihr Passwort" und "Ihre E-Mail wurde verweigert." Die Absenderadressen der Mails sind wie üblich gefälscht, unter anderem ist die FIFA als Absender eingetragen.
Die Hersteller von Antivirensoftware haben den neuen Schädling bereits in ihre Signaturdatenbanken aufgenommen und erkennen ihn als Sober.O, .P, .N oder S. Eine Schadroutine trägt der Wurm nach bisherigen Erkenntnissen nicht in sich, er öffnet auch keine Hintertüren auf befallenen PCs. Die FIFA hat folgende Erklärung abgegeben: "Ticket-Besteller, die sich an der ersten Verkaufsphase der WM-Tickets beteiligt hatten, waren bereits am 22. April 2005 benachrichtigt worden." Spätere Benachrichtigungen sind daher ausgeschlossen. (03.05.05, Heise)

 

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