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Internet-Rundfunkgebühr ist beschlossen
Ab dem 1.1. 2007 müssen auch für Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren
gezahlt werden! Wer nicht schon das monatliche Entgelt von 17,03 Euro
an die GEZ für seinen Fernseher entrichtet, darf sein Konto schon jetzt
mental auf die bevorstehenden Dauerüberweisungen vorbereiten.
Trotz Amtsverlust von Heide Simonis, es war zu spät, der Schaden ist
angerichtet. Vor wenigen Tagen trat still und leise der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag
in Kraft. Darin werden Computer aller Art, die in das Internet gehen
können, als "neuartige Rundfunkgeräte" definiert, da man mit ihnen auch
ohne TV-Karte Fernseh- und Radioprogramme empfangen kann. Deshalb müssen
die Rechner, egal ob privat oder beruflich genutzt, in eineinhalb Jahren
bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln angemeldet werden und spätestens
dann sind auch die 17,03 Euro monatliche Gebühr fällig.
Wer also keinen Fernseher hat, muss jetzt die Fernsehgebühren für den
Internetzugang zahlen. Auch Arbeitsgeräte mit Internetanschluss in Büros
, wo nicht einmal ein Radio steht, sind dann Gebührenpflichtig.
Interessant wäre auch folgendes Beispiel: Ein Ehepaar, bei dem beide
daheim am PC oder Mac arbeiten und zur Zeit lediglich die Rundfunkgebühr
von 5,52 Euro für ein Radio entrichten, müssen 2007 mit einer Verzehnfachung
ihrer GEZ-Rechnung rechnen. Wenn sie nämlich neben ihren beiden Arbeitsrechnern
noch einen zusätzlichen Rechner privat nutzen, sind das drei Geräte,
für die die TV-Abgabe gezahlt werden darf. Das Ehepaar wäre dann mit
insgesamt 51,09 Euro monatlich dabei. (25.05.05,
Heise)
Neue Kriminalitätsformen im Internet
Sicherheitsexperten berichten von einer neuen, bisher noch ungewöhnlichen
Form der Internetkriminalität: die Dateigeiselnahme.
Dazu wird auf einen schlecht abgesicherten PC ein "Dateneinbruch" verübt,
wobei der Angreifer beliebige Daten auf dem fremden PC verschlüsselt.
Der Besitzer dieser Daten kann danach nicht mehr auf diese Daten zugreifen,
außer er bezahlt das von dem kriminellen Angreifer geforderte Lösegeld.
Im berichteten Fall betrug das nur 200 US-Dollar für die Zusendung des
Krypto-Schlüssels, aber die Experten befürchten Schlimmeres. (24.05.05,
gmx)
Trojaner Sober.Q lädt Montag Dateien nach
Zur Zeit verbreitet sich der Sober-Wurm noch fleissig über Spam-E-Mails
von infizierten Rechnern weiter. Hersteller von Antivirensoftware gehen
davon aus, dass dies zunächst bis zum Montag, den 23. Mai noch so weiter
geht. Danach wird Sober von diversen Web-Servern neue Programmteile
nachladen. Was die Programme genau machen werden, ist bisher noch unbekannt,
da die Dateien noch nicht auf den Servern vorhanden sind.
Anwender sollten auf alles gefasst sein: Denkbar ist, dass der Schädling
versucht, weitere Rechner mit einer neuen Sober-Variante zu infizieren,
Spam-E-Mails mit neuen Texten verschickt oder gar befallene Rechner
in Bots für grossangelegte Angriffe auf Web-Server umfunktioniert.
Es wird Anwendern dringend empfohlen, die vorhandene Anti-Viren-Software
auf dem aktuellsten Stand zu bringen. (21.05.05,
Heise)
500 Millionen-Dollar-Klage gegen Microsoft
Ein Softwareentwickler fordert von Microsoft 500 Millionen Dollar für
eine Patentrechtsverletzung.
Der Programmierer aus Guatemala hatte 1990 eine Technologie für den
Datenaustausch zwischen der Tabellenverarbeitung Excel und der Datenbank
Access aus dem Microsoft Office-Paket entworfen und wollte diese zwei
Jahre später an den Hersteller verkaufen. Microsoft lehnte das Angebot
jedoch ab und programmierte den Algorithmus nach, heisst es in der Klageschrift
von Carlos Armando Amado, die gestern beim kalifornischen Bezirksgericht
in Santa Ana eingereicht wurde.
Die geschützte Technologie kommt nach den Angaben in den Access-Versionen
95, 97, 2000 und 2002 zum Einsatz, so Amado, der die Funktion nach eigenen
Angaben als Student an der Stanford University entwickelte. Pro verkaufter
Kopie von Access verlangt der Programmierer nun 2 Dollar.
Microsoft-Anwalt Joel Freed wies den Vorwurf zurück, die Entwickler
am Firmensitz in Redmond, Washington, hätten bereits 1989 an einer Möglichkeit
zum Datenaustausch zwischen den Applikationen gearbeitet. (18.05.05
de.internet.com)
Jeder Zweite in der EU nutzt das Internet
Mittlerweile wird das Internet in den EU-Ländern schon von jedem zweiten
Bürger und 89 Prozent der Firmen genutzt. Das geht aus einer Erhebung
des Statistischen Amtes der EU (Eurostat) von Anfang 2004 hervor, die
am Freitag in Luxemburg veröffentlicht wurde.
Demnach sind 47 Prozent der Privatpersonen im Alter von 16 bis 74 Jahren
Internet-User. Bei den jungen Leuten zwischen 16 und 24 Jahren sind
es drei Viertel, bei den 55- bis 74-Jährigen nur ein Viertel.
In Deutschland gaben 61 Prozent der Privatleute an, das Internet zu
nutzen. Den höchsten Nutzungsgrad gibt es in Schweden (82 Prozent),
Dänemark (76 Prozent) und Finnland (70 Prozent), den niedrigsten in
Litauen, Polen und Portugal (jeweils 29 Prozent). 94 Prozent der deutschen
Unternehmen nutzen das Internet. Auch hier führen Dänemark und Finnland
(je 97 Prozent) die EU-Statistik an. (17.05.05,
ZDNet)
Satellitendialer umgeht Regulierungsbehörde
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt deutsche
Internet-Surfer vor einem Satelliten-Dialer. Dieser stellt eine Verbindung
über eine teure Satellitenrufnummer her.
So fanden bereits so einige Telefonkunden Einträge mit der Vorwahl 008813
auf ihrer Rechnung. Diese Rufnummer stammt von Arcor und wird als Sonderrufnummer
für das Satellitensystem Ellipso genutzt. Jede angefangene Minute kostet
dem Anrufer mindestens 6,14 Euro. Laut BSI-Experten "handelt es sich
hierbei offensichtlich um einen weiteren Versuch von unseriösen Anbietern,
die kundenfreundlichere Rechtslage mit genauen Anforderungen an Dialer
durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu umgehen".
(15.05.05,
cominfo.net)
Datenschutzklage gegen T-Online
Ein Nutzer klagt gegen T-Online aufgrund der dort üblichen Praxis, die
Verbindungsdaten von Flatrate Kunden über mehrere Monate zu speichern.
Internet-Provider dürften laut § 6 Abs. 1 des Teledienstedatenschutzgesetz
und nach § 97 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Verbindungsdaten
nur für Abrechungszwecke speichern. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. TDDSG handelt
ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1
oder § 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 TDDSG personenbezogene
Daten erhebt, verarbeitet, nutzt oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht.
T-Online jedoch speichert die IP-Adresse ihrer Kunden nach Berichten
teilweise noch bis zu 80 Tage nach Rechnungsversand. Mit diesen Daten
kann eruiert werden, wie lange sich jemand zu welchen Zeiten im Internet
bewegt hat und welche Datenmengen jeweils übertragen worden sind.
Da Flatrate Nutzer jedoch pauschal abgerechnet werden, ist diese T-Online-Praxis
laut der Anklage illegal. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz
steht hinter der Klage:
"Ein vorsorgliches Speichern von Verkehrsdaten aller Kunden zum Zwecke
des Nachweises oder der Verhinderung eines möglicherweise stattfinden
Missbrauchs ist ... unzulässig." (12.05.05,
Telepolis)
Microsoft tauscht Raubkopie gegen Original
Nachdem Microsoft den legalen Einsatz von Windows in der Vergangenheit
mit verschiedenen Belohnungssystemen gefördert hat, geht man jetzt noch
einen Schritt weiter.
US-Windows-Nutzer sollen künftig ihre Windows-"Raubkopie" gegen eine
Original-Version eintauschen können, wenn sie im Gegenzug verraten,
bei welchem PC-Händler sie die vorinstallierte Fälschung gekauft haben.
Die Aktion ist Teil des Windows Genuine Advantage Programms. Getauscht
werden allerdings nur CDs mit gefälschten Sicherheitsmerkmalen (Hologramm),
der selbst gebrannte Rohling ist von der Aktion also ausgenommen. (09.05.05,
Futurezone.orf)
Google-Tool problematisch bei Privatsphäre
Das neue Google-Tool "Google Web Accelerator", welches das Surfen im
Internet beschleunigen soll, kann die Privatsphäre von Usern verletzten.
Der Google Web Accelerator beschleunigt das Surfen im Internet, indem
oft besuchte Seiten nicht mehr direkt vom zuständigen Webserver abgerufen,
sondern in teils aus einem Zwischenspeicher auf dem eigenen Rechner,
teils verschlüsselt von einem Server bei Google ausgeliefert werden.
Dabei kann es offenbar passieren, dass der Web Accelerator Seiten eines
eingeloggten Benutzers auch an andere User ausliefert, die das Tool
benutzen. Anscheinend befinden sich im Google-Zwischenspeicher auch
die userspezifische Cookies, die zur Authentifizierung bei loginpflichtigen
Sites dienen. In einem Forum der Google Labs sei bereits ein entsprechender
Fall von einem Accelerator-Benutzer geschildert worden. Er besuchte
eine Forums-Website und war plötzlich als jemand anderes angemeldet,
ohne sich eingeloggt zu haben. Sollte dies tatsächlich der Fall sein,
müssen sich registrierte Mitglieder bei nicht verschlüsselten Webdiensten
die berechtigte Frage stellen, ob ihre Daten noch sicher sind. Webseiten,
die nach dem https-Protokoll arbeiten und nach dem SSL-Standard verschlüsselt
sind, sollen allerdings nicht betroffen sein.
Die Beta-Version der Web Accelerators ist auf Breitband-Benutzer ausgerichtet
und kann im Web gratis herunter geladen werden. (08.05.05,
Netzeitung)
Wurm statt WM-Ticket
Eine E-Mail mit einer Benachrichtigung über ein gewonnenes Ticket zur
Fußball-WM 2006 beinhaltet eine neue Variante des Sober-Wurms.
Weiter tragen die Nachrichten auch Betreffzeilen wie: "Ich bin's, was
zum Lachen", "Mail-Fehler", "Ihr Passwort" und "Ihre E-Mail wurde verweigert."
Die Absenderadressen der Mails sind wie üblich gefälscht, unter anderem
ist die FIFA als Absender eingetragen.
Die Hersteller von Antivirensoftware haben den neuen Schädling bereits
in ihre Signaturdatenbanken aufgenommen und erkennen ihn als Sober.O,
.P, .N oder S. Eine Schadroutine trägt der Wurm nach bisherigen Erkenntnissen
nicht in sich, er öffnet auch keine Hintertüren auf befallenen PCs.
Die FIFA hat folgende Erklärung abgegeben: "Ticket-Besteller, die sich
an der ersten Verkaufsphase der WM-Tickets beteiligt hatten, waren bereits
am 22. April 2005 benachrichtigt worden." Spätere Benachrichtigungen
sind daher ausgeschlossen. (03.05.05,
Heise)
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