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Internet-Wurm geht auf eBay-Nutzer
Ein neuer Wurm, "W32/Caycm", versucht wieder einmal an die persönlichen
Daten von eBay-Nutzern zu gelangen. Er tarnt sich als Mitteilung des
Online-Auktionshauses eBay mit dem Betreff: 'Bestätigen sie ihre Zugangsinformationen'.
Wer dies dann tut, infiziert seinen Rechner mit dem Wurm. "W32/Caycm"
befindet sich in der angehängten Datei, für die Abfrage der Zugangsdaten
öffnet er verschiedene Webseiten im eBay-Look. Abgefragt werden nicht
nur die persönlichen Zugangsdaten, sondern auch die Sozialversicherungsnummer,
Kreditkarteninformationen, und Pins für Bankkonten.
Der Wurm verschickt
sich selbst über die im MS-Outlook des infizierten PCs gespeicherten
Mailadressen. Aber auch über P2P-Verbindungen von Kazaa und eMule kann
er sich verbreiten. (22.12.03, silicon.de)
Lücke in Kerio Personal Firewall
Kerio hat einen Fehler in seiner Personal Firewall gemeldet, mit der
Angreifer offene Ports auf PCs von Anwender trotz Paketfilter erkennen
können. Dem Fehlerreport zufolge versagt die Firewall bei sogenannten
TCP-Stealth-Scans, also Port-Scans bei denen das Angriffs-Tool keine
vollständige Verbindung aufbaut, sondern beispielsweise die Reaktion
auf FIN- oder RST-Pakete auswertet. Nähere Angaben macht Kerio zu dem
Fehler nicht. Benutzer von Kerio PF sollten auf Version 4.0.10 wechseln.
(20.12.03,
Heise)
Google: Volltextsuche für Bücher
Die Suchmaschine Google hat die Beta-Phase seiner Suche in Textauszügen
von Büchern gestartet. Mit dieser neuen Funktion tritt Google in direkte
Konkurrenz zum Online-Händler Amazon, bei dem Nutzer ebenfalls Auszüge
aus vielen verfügbaren Büchern lesen können.
Bisher gibt es für die
Textsuche jedoch noch keine Eingabemaske, es muss über Parameter im
Such-Query gesucht werden. Die Eingabe von "africa site:print.google.com"
liefert beispielsweise Links zu Passagen aus Büchern über Afrika. Google
nennt noch keine Zahlen über die Bücher von denen Passagen zur Verfügung
gestellt werden, ende Oktober hatte sich das Unternehmen jedoch bereits
die Nutzungsrechte für über 60.000 Werke gesichert. (20.12.03,
vunet)
Einwahlprogramme werden eingeschränkt
Verbraucher in Deutschland werden zukünftig vor einer Abzocke im Internet
durch Dialer besser geschützt. Von dem 14. Dezember an dürfen Dialer
nur noch unter Rufnummern mit (0)9009 betrieben werden. Das kündigte
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post an.
Alle Programme, die über andere Rufnummern laufen, seien künftig illegal,
erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Die bisherigen 0190er
und 0900er Nummern für diese Programme seien ungültig.
Wenn ein Verbraucher keinen Dialer anwählen möchte, kann er die Rufnummer
09009 bei seinem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich trotzdem
ein solcher Anbieter einwählen, bestehe kein Zahlungsanspruch, hieß
es. Die Einwahl könne in dem Fall nur illegal über andere Rufnummern
erfolgt sein. (13.12.03, Web.de)
Kazaa Lite++ gibt auf
Glaubt man einem bisher unbestätigtem Bericht, dann ist Kazaa Lite K++
von Sharman Networks zum Aufgeben gezwungen worden. Tatsächlich befinden
sich auf der offiziellen englischen Webseite auch keine weiteren Informationen,
die auf Kazaa Lite schließen lassen. Es wird auf die beiden bekannten
Filesharing-Tools eMule und WinMX verlinkt.
In einem Interview äußert sich RatFaced, ein Moderator des englischen
Forums. Demnach wurde das Kazaa Lite K++ Projekt von Sharman Networks
(Betreiber von Kazaa Media Desktop) wegen Copyright Verletzungen zur
Aufgabe gezwungen. Die Entscheidung ist ein wenig ironisch, so RatFaced,
da ausgerechnet Sharman Networks, die sich selbst wegen Copyright-Verletzung
vor Gericht verantworten müssen, Kazaa Lite K++ deswegen verklagt. (07.12.03,
MP3-World)
Internet Portal als Schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Shops soll eine
neue Schlichtungsstelle im Internet helfen. Dafür hat der Bundesverband
Verbraucher Initiative mit Ombudsmann.de
ein Internetangebot zur Verfügung gestellt. Dort soll eine Hilfestellung
gegeben werden, damit eine aussergerichtliche Einigung zwischen den
Parteien zu erreicht werden kann.
Oft ist der Streitwert bei Einkäufen
im Internet so gering, dass es nicht lohnt einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Die Schlichtungsstelle im Internet wird vom Bundesverbraucherschutzministerium
gefördert und ist kostenlos. Sie nimmt zu den Streitparteien Kontakt
auf und leitet dann ein Schlichtungsverfahren ein. (04.12.03, ntv)
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