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   Internet-Wurm geht auf eBay-Nutzer

Ein neuer Wurm, "W32/Caycm", versucht wieder einmal an die persönlichen Daten von eBay-Nutzern zu gelangen. Er tarnt sich als Mitteilung des Online-Auktionshauses eBay mit dem Betreff: 'Bestätigen sie ihre Zugangsinformationen'. Wer dies dann tut, infiziert seinen Rechner mit dem Wurm. "W32/Caycm" befindet sich in der angehängten Datei, für die Abfrage der Zugangsdaten öffnet er verschiedene Webseiten im eBay-Look. Abgefragt werden nicht nur die persönlichen Zugangsdaten, sondern auch die Sozialversicherungsnummer, Kreditkarteninformationen, und Pins für Bankkonten.

Der Wurm verschickt sich selbst über die im MS-Outlook des infizierten PCs gespeicherten Mailadressen. Aber auch über P2P-Verbindungen von Kazaa und eMule kann er sich verbreiten. (22.12.03, silicon.de)

 

 

   Lücke in Kerio Personal Firewall

Kerio hat einen Fehler in seiner Personal Firewall gemeldet, mit der Angreifer offene Ports auf PCs von Anwender trotz Paketfilter erkennen können. Dem Fehlerreport zufolge versagt die Firewall bei sogenannten TCP-Stealth-Scans, also Port-Scans bei denen das Angriffs-Tool keine vollständige Verbindung aufbaut, sondern beispielsweise die Reaktion auf FIN- oder RST-Pakete auswertet. Nähere Angaben macht Kerio zu dem Fehler nicht. Benutzer von Kerio PF sollten auf Version 4.0.10 wechseln. (20.12.03, Heise)

 

 

   Google: Volltextsuche für Bücher

Die Suchmaschine Google hat die Beta-Phase seiner Suche in Textauszügen von Büchern gestartet. Mit dieser neuen Funktion tritt Google in direkte Konkurrenz zum Online-Händler Amazon, bei dem Nutzer ebenfalls Auszüge aus vielen verfügbaren Büchern lesen können.

Bisher gibt es für die Textsuche jedoch noch keine Eingabemaske, es muss über Parameter im Such-Query gesucht werden. Die Eingabe von "africa site:print.google.com" liefert beispielsweise Links zu Passagen aus Büchern über Afrika. Google nennt noch keine Zahlen über die Bücher von denen Passagen zur Verfügung gestellt werden, ende Oktober hatte sich das Unternehmen jedoch bereits die Nutzungsrechte für über 60.000 Werke gesichert. (20.12.03, vunet)

 

 

   Einwahlprogramme werden eingeschränkt

Verbraucher in Deutschland werden zukünftig vor einer Abzocke im Internet durch Dialer besser geschützt. Von dem 14. Dezember an dürfen Dialer nur noch unter Rufnummern mit (0)9009 betrieben werden. Das kündigte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post an.
Alle Programme, die über andere Rufnummern laufen, seien künftig illegal, erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Die bisherigen 0190er und 0900er Nummern für diese Programme seien ungültig.
Wenn ein Verbraucher keinen Dialer anwählen möchte, kann er die Rufnummer 09009 bei seinem Netzbetreiber sperren lassen. Sollte sich trotzdem ein solcher Anbieter einwählen, bestehe kein Zahlungsanspruch, hieß es. Die Einwahl könne in dem Fall nur illegal über andere Rufnummern erfolgt sein. (13.12.03, Web.de)

 

 

   Kazaa Lite++ gibt auf

Glaubt man einem bisher unbestätigtem Bericht, dann ist Kazaa Lite K++ von Sharman Networks zum Aufgeben gezwungen worden. Tatsächlich befinden sich auf der offiziellen englischen Webseite auch keine weiteren Informationen, die auf Kazaa Lite schließen lassen. Es wird auf die beiden bekannten Filesharing-Tools eMule und WinMX verlinkt.
In einem Interview äußert sich RatFaced, ein Moderator des englischen Forums. Demnach wurde das Kazaa Lite K++ Projekt von Sharman Networks (Betreiber von Kazaa Media Desktop) wegen Copyright Verletzungen zur Aufgabe gezwungen. Die Entscheidung ist ein wenig ironisch, so RatFaced, da ausgerechnet Sharman Networks, die sich selbst wegen Copyright-Verletzung vor Gericht verantworten müssen, Kazaa Lite K++ deswegen verklagt. (07.12.03, MP3-World)

 

 

  Internet Portal als Schlichtungsstelle

Bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Shops soll eine neue Schlichtungsstelle im Internet helfen. Dafür hat der Bundesverband Verbraucher Initiative mit Ombudsmann.de ein Internetangebot zur Verfügung gestellt. Dort soll eine Hilfestellung gegeben werden, damit eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erreicht werden kann.

Oft ist der Streitwert bei Einkäufen im Internet so gering, dass es nicht lohnt einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Schlichtungsstelle im Internet wird vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördert und ist kostenlos. Sie nimmt zu den Streitparteien Kontakt auf und leitet dann ein Schlichtungsverfahren ein. (04.12.03, ntv)

 

 

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